hallo bau-rechtler,
das dach unserer kleinen scheune muss erneuert werden. dabei denken wir auch über eine photovoltaik-anlage nach und müssten dabei die richtung des pultdaches um 90° drehen...
doch erst noch ein paar fakten:
- baujahr: etwa 1930
- keine bau/ genehmigungsunterlagen vorhanden
- kein denkmalschutz
- ca. 180qm grundfläch
- aktuell: pultdach mit dachfläche nach osten, dachneigung ca. 10°
- wunsch: pultdach mit dachfläche nach süden, dachneigung ca. 10°
- land: niedersachsen
was meint ihr, ist das ohne Baugenehmigung
machbar?
gruß
michael
-- Editiert von werkannmirhelfen am 14.05.2007 09:26:30
dacherneuerung + neigungsänderung + pv-anlage: genehmigungspflichtig??
14. Mai 2007
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Frage vom 14. Mai 2007 | 09:25
Von
Status: Frischling (36 Beiträge, 18x hilfreich)
dacherneuerung + neigungsänderung + pv-anlage: genehmigungspflichtig??
Verbaut?
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#1
Antwort vom 14. Mai 2007 | 09:48
Von
Status: Unbeschreiblich (47610 Beiträge, 16828x hilfreich)
Dafür benötigt man eine Baugenehmigung, da sich die Dachform ändert.
Wenn das Haus nach der Änderung immer noch genauso in das Siedlungsbild passt, gibt es aber keinen Grund, dass Ihr die Baugenehmigung nicht erhaltet.
Baugenehmigungen in der heutigen Form gab es 1930 auch noch gar nicht, daher findet Ihr wohl auch nichts dazu.
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