defekte Wasserleitung ausserhalb des Hauses

10. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
siwo
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 28x hilfreich)
defekte Wasserleitung ausserhalb des Hauses

Hallo zusammen,
zunächst einmal weis ich gar nicht ob ich hier jetzt richtig bin, aber ich werde es ja erfahren.
Hier nun meine Frage:
Es handelt sich um ein gekauftes ca 50 Jahre altes Haus.
Es fing vor ca 4 Wochen an, daß ich im Kellergang an einer mit Holzleisten verkleideten Wand feuchte Fugen entdeckte.
Seit 3 Tagen ist es mehr als feucht. Das Wasser bahnt sich seinen Weg in den Fliesenfugen durch den gesamten Kellergang. Mehrmals täglich muß man es aufwischen und es kommen immer einige Liter zusammen. Das Ganze passiert noch vor der Wasseruhr.
Mein Mann hat nun soeben die Holzleisten von der Wand entfernt. Da tropft Wasser nicht aus dem sichtbaren Wasserrohr daß sich dort befindet, sondern AUF das Rohr. Es kommt also irgendwo von außen aus dem Boden.
Falls dort ein Rohr defekt wäre, daß sich zwar noch auf dem Grundstück, aber ausserhalb des Hauses befindet wäre es eine recht aufwändige und teuere Angelegenheit. Man müßte von aussen die ganzen Pflastersteine entfernen. Ferner befindet sich an betreffender Stelle der Eingang mit einem Vorbau und 2 Stufen. Eine Stelle also wo man quasi unter das Haus müßte.
Wer kommt denn für solche Kosten auf? Ich kann mir nicht vorstellen daß man als Hausbesitzer der leider Gottes noch jede Menge am Abstottern und noch immer am renovieren ist diese Kosten selber aufbringen kann und muß? Die Gemeinde aber wird sich wohl auch nicht zuständig fühlen? Die Gebäudeversicherung wird nur für Schäden innerhalb des hauses aufkommen?
IVielleicht hat ja hier Jemand schon Erfahrung mit so einem Fall und kann mir darüber berichten.
Vielen Dank schon einmal

Liebe Grüße
siwo

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2028x hilfreich)

Wende Dich an Eigentümer des Schadenursachers : Gemeinde oder Wasserversorger. Gleichzeitig an Gebäudeversicherung.

42x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
siwo
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 28x hilfreich)

Hallo icesycle,
danke für die Antwort. An die Gemeinde hätte ich mich sowieso gewandt, aber ich wollte mich im Vorfeld erkundigen wer für die Kosten aufkommt. Ich befürchte fast das werden wir sein. Aber ich denke es ist immer besser wenn man vorher weis was man für Rechte und Pflichten hat.

LG
siwo

16x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

Da würde ich nicht lange ein Onlineforum befragen, denn ist die Wand erst 4 Wochen feucht kommt der Schimmel. Schnell das Wasserwerk anrufen, die sollen buddeln, das Loch könnte auch größer werden.
Und danach ne Kellerentfeuchter leihen und den Keller trocken legen. Vorher noch ausrechnen ob der Kauf eines solchen Geräts nicht geringer ist als die Mietkosten.
Kann man danach bei Ebay auch verkloppen

K.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
siwo
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 28x hilfreich)

Hallo,
JA! Schimmel ist da! nach der Entfernung der Holzverkleidung blühte es in dicken Teppichen.
Klar werden wir am Montag alles veranlassen, aber meine eigentliche Frage der Kostenübernahme wurde hier leider noch nicht beantwortet.
So weit ich informiert bin gehört die Zuleitung auf dem Grundstück zwar dem Wasserwerk, oder in unserem Fall der Gemeinde. Deshalb darf man auch nicht selbst eine Firma beauftragen, oder gar selbst Hand anlegen.
BEZAHLEN ABER DARF MAN SELST!! ??
Ich hatte gehofft daß es hier evtl. Jemanden gibt der sich damit auskennt, oder eigene Erfahrungen mit so einem Fall hat.

LG

4x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

Wer einen Schaden einem anderen zufügt haftet auch dafür, das wir bei einer Wasserleitung nicht anders sein.

K.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
siwo
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 28x hilfreich)

Sorry, aber das ist doch Blödsinn!
Ich habe doch Niemandem Schaden zugefügt. Was kann ich dafür daß irgend ein Rohr unter dem Boden undicht ist, das sich zufällig auf meinem Grundstück befindet und nicht ein paar Meter weiter vorne unter dem Gehweg? Dort hätt ich wahrscheinlich nicht bezahlen müssen.
Oder meinst Du ich hätte ein meter tiefes Loch gegraben und das Rohr absichtlich kaputt gemacht?
Sorry falls das jetzt etwas unhöflich rüber kommt, aber ich bin grad recht genervt wegen der Sache. Im Moment habe ich echt kein Geld für sowas, denn seit 1 Monat haben wir gerade einen total Umbau unseres Badezimmers hinter uns und das verursacht doch rechte Schmerzen im Geldbeutel.

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

Ich meinte den Eigentümer der Leitung. Dessen Leitung hat den Schaden zugefügt.

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
siwo
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 28x hilfreich)

:( tschuldigung für meinen Ausbruch vorhin.
Aber ich habe jetzt endlich im Internet die Wasser Satzung unserer Gemeinde gefunden. Wie ich befürchtet hatte:
Der Grundstücksbesitzer ist der looser. Er muß die Kosten der Gemeinde zurück erstatten :bang:

6x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
meinemeinung
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

kleiner tipp am rande.
wir hatten ein ähnliches problem. mit einer guten gebäudeversicherung bist du auf der sicheren seite. schau nach on bie wasserleitungen außerhalb des gebäudes mitversichert sind. unsere ist bei der aachener-münchener versicherung, da war es drinne, zum glück!!
grüße

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12327.12.2010 11:44:06
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 57x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

@meinemeinung
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