doppelte Einfriedung

15. Juni 2005 Thema abonnieren
 Von 
Megasumo
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
doppelte Einfriedung

Ein freundliches Hallo an alle!!

Folgender Sachverhalt: Ein seit ca. 10 Jahren bestehender Maschendrahtzaun ca. 1m hoch und mitten auf der Grenze steht, wurde durch den Schäferhund unseres Nachbarns an mehreren stellen zerbissen. Auf die Bitte hin das dies nicht wieder vorkommt und unser Nachbar die Schäden am Zaun behebt, ist dieser hingegangen und hat direkt vor diesen Zaun einen ca 1,80cm hohen Bretterverschlag errichtet dessen Befestigung Teilweise durch Verdrahtung mit dem alten Zaun besteht. Ist die erlaubt und auf welcher rechtsgrundlage kann ich mich dagegen wehren?

Danke und Gruß
Megasumo

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
cobold64
Status:
Lehrling
(1051 Beiträge, 832x hilfreich)

Ich glaube nicht, dass es einen Weg gibt , sich dagegen zu wehren. Die grundlegende Frage ist jedoch die, wem der alte Zaun gehört.
Ist er Eigentum des Nachbarn, kannst du nichts dagegen tun. Solche Lamellenzäune sind zulässig und auch die Tatsache, dass er den neuen Zaun an dem alten befestigt hat, ist vielleicht optisch nicht schön, aber rechtlich nur angreifbar, wenn der alte Maschendrahtzaun DEIN Zaun war. Dann kannst du verlangen, dass er den genauso wiederherstellt, wie er vorher war. Trotzdem bliebe ihm aber immer noch die Möglichkeit, neben deinem Zaun einen zweiten aufzustellen, allerdings ohne ihn an deinem zu befestigen. Also wie man es dreht und wendet: an den Zaun wirst du dich wohl gewöhnen müssen. Es lohnt sicher nicht, deshalb einen Nachbarschaftsstreit vom Zaun zu brechen.

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