dringend!!!! Sondernutzungsrecht! darf man das??

19. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Sweety26
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 38x hilfreich)
dringend!!!! Sondernutzungsrecht! darf man das??

hallo!

und zwar geht es darum das sich bekannte von mir eine wohnung gekauft haben (vor 1 1/2) Jahren. In der darunterliegenden Wohnung wohnen die damaligen Hauseigentümer. Für Garten, Speicher und Garage ist vor Jahren ein Sondernutzungsrecht vereinbart worden, welches sie jetzt auch haben. die vorherigen Besitzer der Wohnung haben in der Garage einen Elektrischen öffner einbauen lassen und den dann auch beim Verkauf an meine Bekannten drin gelassen. Meine Fragen:

1. in wie weit dürfen die damaligen Hauseigentümer (diese haben das Sondernutzungsrecht gemacht) bestimmen was mit der Garage ist???

2. in wie weit dürfen die damaligen Hauseigentümer die Garage nutzen??

3. Dürfen die damaligen Hauseigentümer bestimmen wann meine bekannten das Garagentor zu machen müssen??? (wenn man durch das tor geht kommt man in den Hof)

Die damaligen Hauseigentümer bestehen nämlich darauf das, dass ihre Garage ist und sie das recht dazu hätten zu bestimmen das das tor zu sein muss. und wenn das nicht eingehlten wird was sie sagen würde demnächst ein schreiben vom Gericht bzw. Anwalt kommen weil sie recht haben. wenn meine bekannte dagegen sagt das das tor nur auf ist weil es anderes so viel Strom kosten würde´, weil das tor sehr oft hoch und runter geht, sagen die anderen das sie den elektrischen öffner wegmachen sollen. wobei die damaligen HAuseigentümer auch durch diese Garage gehen wenn sie den Mülleimer rausfahren, weil es durch das elektrische einfacher ist (sie sind schon älter). Aber sie könnten auch ihre Garage benutzen, die liegt genau nebenan. machen sie aber nicht!

Verbaut?

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29 Antworten
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#1
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Ist das Sondernutzungsrecht in der Teilungserklärung eingetragen?

Die Miteigentümer können mit ihrem Sondernutzungsrecht allein verfahren, dies so nutzen wie sie mögen, und sie können auch bestimmen, dass die Garage geschlossen zu halten ist, um ihr Eigentum zu schützen.

Sie müssen allerdings den Zugang gewähren, wenn dies von den anderen Miteigentümern erforderlich ist.

Das Sondernutzungsrecht ist eine gemeine Sache manchmal... Wenn das Tor kaputt geht, Reparaturkosten aufkommen, muss die Gemeinschaft dies anteilmäßig mit bezahlen, aber nur wer das Sondernutzungsrecht hat darf die Bereiche nutzen und damit verfahren wie er oder sie mag.

-- Editiert von Dinsche am 19.01.2008 14:19:16

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sweety26
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 38x hilfreich)

wo ist die teilungserklärung??
also im Grundbuch ist es eingetragen!

ich glaube ich wurde falsch verstanden.... die Garage um die die es geht gehört zu der wohnung meiner bekannten... für diese garage besteht jedoch ein sondernutzungsrecht. die anderen wohnungseigentümer müssten diese garage nicht benutzen um durchzugehen oder sonstiges. Ihre haustür ist direkt an der straße und ihre Garage ist direkt neben der anderen. sie könnten auch durch ihre gehen!

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Na, die Teilungserklärung müssten die Eigentümer alle in ihren Unterlagen haben... Wenn das Sondernutzungsrecht im Grundbuch eingetragen ist, dann auch in der Teilungserklärung.

Also gibt es 2 Garagen, und jede Wohnung hat das Sondernutzungsrecht für je eine Garage?

Aber noch mal... Wer das Sondernutzungsrecht für eine Garage hat, der kann damit verfahren wie er möchte! Das gilt auch für das Tor zu dieser Garage. Selbstverständlich hat der Eigentümer mit dem Sondernutzungsrecht das Recht darauf zu bestehen, dass das Tor geschlossen wird.

Wenn es für andere Miteigentümer nicht erforderlich ist, die Garage zu betreten, kann der Miteigentümer mit dem Sondernutzungsrecht den Zutritt verweigern und auch das Schloss für die Garagentür auswechseln. Den Toröffner kann er zurück fordern, sollten die anderen Miteigentümer diesen haben.

Sollte es aus irgendeinem Grund erforderlich sein, dass seine Garage betreten werden muss, muss er den Zutritt gestatten. Dafür muss es aber einen guten Grund geben (Gefahr, Reparaturmaßnahmen am Grundstück, o.Ä.). Das Herausfahren der Tonne gehört nicht dazu, wenn sie durch ihre eigene Garage gehen können.

ABER: Wenn es um den Strom für das Garagentor geht... Das ist wie mit der Bewässerung des Gartens... Gemeinsamer Gartenbereich wird mit dem Allgemeinwasser bewässert... Garten mit Sondernutzungsrecht muss separat bewässert werden und geht zu Lasten des Eigentümers mit dem Sondernutzungsrecht ;)

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sweety26
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 38x hilfreich)

ja es gibt 2 garagen. bei beiden kommt man in den hof. sie müssten also nicht da durch. es ist nur so, dass es mehrer öffner für das elekt. tor von meiner bekannten gibt. 2 für ins auto, einen oben in der wohnung (wie ein lichtschalter) und 2 in der garage selbst an der wand. meine bekannte lässt das tor tagsüber öfters offen wenn sie einkaufen geht oder nur kurz weg ist. oder auch wenn ihr mann den öffner vergessen hat. und jedesmal wenn sie heimkommt ist das tor zu weil die anderen wohnungseigentümer es runter gemacht haben. es war schon der fall, dass ihr mann nicht reinkam weil die es zu gemacht haben.(die müssen durch die garage für an die haustür zu kommen die hinten im hof liegt, komische sache) aber die anderen bestehen darauf das es ihre garage ist. in dem zusatz den sie bekommen haben beim notar ist aber vermerkt, dass diese garage zu der wohnung meiner bekannten gehört!! und die andere zu der anderen wohnung!!
dürfen die meiner bekannten dann vorschreiben was sie zu tun und lassen hat???
die drohen nämlich schon mit dem anwalt weil sie angeblinch im recht wäre und das ihr tor sei und sie darüber bestimmen könnte...
der strom von dem tor bezahlt nur meine bekannte!!!

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Da es sich um ältere Herrschaften handelt geben wir denen mal einen zu, aber es ist ganz einfach so:

Wenn die besagte Garage zur Wohnung Deiner Bekannten gehört, es dafür auch ein Sondernutzungsrecht gibt, dann haben die anderen Miteigentümer keine Recht, was diese Garage anbelangt!!!

Würde Folgendes vorschlagen: Abwarten, bis die Drohung überhaupt wahr gemacht wird und ein Schreiben vom Anwalt kommt. Wenn das dann da ist, einfach eine Kopie von der Teilungserklärung machen, auf die Stelle beziehen, in der ganz klar das Sondernutzungsrecht für diese Garage definiert ist, und der Anwalt kann denen dann erklären, warum sie da mal überhaupt keine Rechte haben.

Und um es ganz einfach zu machen sollte Deine Bekannte die Schalter in der Garage für das Tor entfernen, sodass es künftig nur mit den Handgeräten zu bedienen ist. Somit ist gewährleistet, dass die Miteigentümer nicht mehr das Tor bedienen können. Sie werden sich tierisch aufregen, aber mit dem Sondernutzungsrecht hat Deine Bekannte das Recht, diese zu entfernen und den Zugriff zu verweigern.

Beine Bekannte ist Miteigentümerin und keine Mieterin. Das sollten die ehemaligen Alleineigentümer langsam begreifen. Sie dürfen nichts allein bestimmen und/oder vorschreiben. Das Tor wurde mit der Garage verkauft? Denke jetzt mal, ja, und somit gehört es nicht den anderen, sondern Deiner Bekannten bzw. ist für ihren alleinigen Gebrauch.

Es handelt sich hierbei zwar um Gemeinschaftseigentum, aber das heisst nur, dass die anderen Miteigentümer sich an den Reparaturkosten zu beteiligen hätten, dennoch nicht nutzen dürfen wegen dem Sondernutzungsrecht. Ich vermute, sie sind da etwas durcheinander gekommen :)

Ich vermute, es gibt keinen Verwalter? Oder doch?

-- Editiert von Dinsche am 19.01.2008 17:04:32

-- Editiert von Dinsche am 19.01.2008 17:07:47

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Sweety26
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 38x hilfreich)

nein einen verwalter gibt es nicht!!

ich denke auch das das tor mit garrage verkauft wurde... :grins:

die müssen auch schon bei den anderen ,die die wohnung vor meiner bekannten hatten, so gemacht haben. und waren auch mit denen von gericht wegen der garage. die haben im endeffekt aber gewonnen, weil die anderen nicht zum gerichtstermin erschienen sind weil es ihnen so doof war.....

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Was ist das denn für eine Logik...?

Was haben die da gewonnen? Kann mir nicht vorstellen, dass sie das Recht bekommen haben, über das Sondernutzungsrecht anderer zu bestimmen. Wurde daraufhin in irgendeiner Art und Weise die Teilungserlärung geändert?

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Sweety26
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 38x hilfreich)

soweit ich weiß ging es darum das die vorbesitzer nicht wollten das die älteren herrschaften durch die garage gehen. die älteren sind dann mit den anderen vor gericht weil es unzulässig sei das zu verbieten. "sie dürften da durch" haben diese gesagt..... die anderen sind dann aber nicht vor gericht erschienen weil es ihnen so doof war.

mir wurde jetzt gesagt, dass die älteren nur gewonnen haben, weil keine weitere beweisaufnahme stattfinden konnte(bei den anderen). und das (was auch immer) die älteren gesagt haben bei gericht, plausible genug klang. und aufgrund fehlender oder mangelhafter beweisführung bekamen die älteren dann recht.....

müsste micht aber nochmal schlau machen was da ganz genau war......

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Eins muss man klar stellen. Da gibt es ein Haus, das gehört jemanden. Dann wird das in Wohungseigentum umgewandelt mit Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum und Sondernutzungsrecht von Gemeinschaftseigentum.
Ab dem Eintrag in das Grundbuch mit Teilungserklärung handelt es sich um Wohnungseigentum inklusive WEG-Recht. Hierzu gehört auch die Pflicht zum Ansparen einer Instandssetzungsrücklage, genauso wie die Plficht, einen Verwalter zu haben (der übrigens auch ein Eigentümer sein darf).
Jährliche Versammlungen usw. gehören dazu.

Jetzt muss aber geklärt werden, ob es sich wirklich um Wohneigentum gehört. Vielleicht ist es eine Konstruktion, die wir gar nicht kennen? Zum Beispiel Mietkauf usw.

Den früheren Gesamteigentümern muss man sagen, dass sie jetzt halt nur noch schalten und walten können wie es das WEG-Gesetz ihnen erlaubt.

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Sweety26
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 38x hilfreich)

soweit ich weiß, gehörte das komplette haus früher den älteren leuten. dann wurde aus dem haus 2 wohnungen. eine davon bekam der sohn. der hat die wohnung dann verkauft. und die bekannten von mir sind mittlerweile die 4. inkl. dem sohn die die wohnung gekauft haben.
ein mietkauf war das nicht!!
einen verwalter gibt es meines wissens nach auch nicht!
alle versicherungen laufen auf "wohnungseigentümergemeinschaft".

habe mich auch schlau gemacht was da war als sie mit den anderen eigentümern vor gericht waren. und zwar:
die anderen eigentümer wollten dem älteren paar klar machen das die garage (durch das sondernutzungsrecht) nicht mehr alleine dem älteren paar gehört. diese wiederum haben behauptet das es aber so sei. und irgendwann sind sie vor gericht gegangen.
das ältere paar bekam recht, weil die anderen nicht zu dem gerichtsterim erschienen sind und die klage abgewiesen wurde aus mangel an beweisen. die anderen eingentümer hatten keine lust sich mit denen rum zu streiten, weil die wohnung schon zum verkauf stand und käufer da waren und weil es ja auch schwarz auf weiß in dem zusatzblatt vom notar steht. "die partei mit dem sondernutzungsrecht ist ausschließlich dazu befugt die garage zu nutzen"

das heißt dann doch, dass das ältre paar nicht bestimmen kann was gemacht werden muss, weil sie nicht alleine die besitzer sind.????
und wie ich im internet nachgelesen habe, haben sie weil sie damals dieses sondernutzungsrecht gemacht haben, auf ihr recht für die nutzung verzichtet?? oder habe ich da was falsch verstanden????

3x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Und ich wiederhole mich... Sie dürfen die Garage nicht nutzen, höchstens betreten, wenn erforderlich, und sie dürfen nicht bestimmen wie die Garage, für die das Sondernutzungsrecht für die anderen Eigentümer zugewiesen wurde, genutzt wird. Das Garagentor gehört selbstverständlich dazu!

Es gibt 2 Wohnungen und 2 Garagen, und logischerweise wurden die Garagen aufgeteilt.

Die Herrschaften sind wahrscheinlich etwas verwirrt: Die Bereiche, für die ein Sondernutzungsrecht besteht, und dazu zählt z.B. eine Garage oder ein Stellplatz, gehören zwar der Gemeinschaft, ABER sie dürfen nur von den Parteien genutzt werden, die das alleine Sondernutzungsrecht haben.

Beispiel: Vor unserem Haus gibt es 2 Aussenstellplätze. Ich habe das Sondernutzungsrecht für einen Stellplatz. Dieser Stellplatz konnte jedoch nicht von mir genutzt werden, weil ein Baum drauf stand. Dieser musste gefällt werden, und der Stellplatz wurde neu hergestellt (gepflastert).

Die andere Eigentümerin wollte sich erst dagegen wehren, gab aber doch nach. Sie wollte die Kosten für MEINEN Stellplatz nicht mit tragen, aber weil es sich um Gemeinschaftseigentum handelt blieb ihr nichts anderes übrig. Trotzdem kann nur ich diesen Stellplatz nutzen :)

Und was sika0304 schrieb ist natürlich absolut korrekt. Es ist die gesetzliche Pflicht einer WEG, sich ordnungsgemäß zu verwalten. Darunter zählen eine jährliche Eigentümerversammlung, bei der Beschlüsse gefasst und protokolliert werden. Dazu ist es Pflicht, Rücklagen zu bilden und einen Wirtschaftsplan aufzustellen. So schreibt es das Gesetz vor!

Wenn eine WEG sich nicht selbst verwalten kann, weil sich einfach nicht geeinigt werden kann, dann kann die Partei, die auf eine ordnungsgemäße Verwaltung wünscht diese bei Gericht anfordern/einklagen, damit ein Zwangsverwalter bestellt werden kann.

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Sweety26
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 38x hilfreich)

habe jetzt mit meiner bekannten geredet... sie haben die öffner in der garage gleich abgeklemmt!!! das man die nicht mehr nutzen kann.
sie hat jetzt nur angst das die ältere frau wieder kommt und anfängt rumzustreiten, weil sie das ja angeblich nicht dürfte!!! diese älter frau ist förmlich eine "hexe"! sie verkraftet anscheinend nicht dass nicht mehr das ganze haus ihr gehört!!
Sie hat auch den vorherigen besitzern öfters die polizei auf den hals gehetzt, aus gründen die es gar nicht gab!!
habe auch erfahren, dass sie bei den vorherigen besitzern genauso ein Tyrann war und denen auch vorschreiben wollte (genau wie bei meiner bekannten!) wann sie putzen sollten, wann sie rasenmähen und hecken schneiden sollten und so weiter!.....
die vorbesitzer der wohnung haben der älteren frau auch schon die notar unterlagen gezeigt wo schwarz auf weiß das sondernutzungsrecht geregelt ist!! aber ihr war das egal!! das würde nicht stimmen was da steht usw...... sie legt sich alles so aus wie sie es braucht.....

was kann man dagegen noch tun???

meine bekannte ist nämlich schwanger und sollte sich nicht aufregen, aber wenn die ältere frau wieder anfängt terror zu machen(weil die garage jetzt ja nicht mehr geht)?????

wie soll sie sich da verhalten??

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Wer putzt, Gartenarbeit zu machen hat, etc. wird in der Hausordnung geregelt. Gibt es keine muss eine erstellt werden. Da wird geregelt, wer wann was zu machen hat. Weigert sich die Gute bleibt alles wie gehabt, und sie darf es selbst machen... :grins:

Würde dennoch schnellstens einen Zwangsverwalter beauftragen lassen... Das ist ein Zustand, der nicht mehr tragbar ist. Deine Bekannte soll sich das neue WEG-Recht kaufen... Das ist seit 01.07.2007 in Kraft getreten.

Wenn sie Ärger macht und persönlich angreift, sich nicht beruhigen lässt: Polizei rufen und Anzeige erstatten.

Des weiteren würde ich umgehend meinen Anwalt beauftragen, der Dame einen Liebesbrief zu schreiben, in dem steht, was es mit dem Sondernutzungsrecht auf sich hat, etc. Vielleicht versteht sie es dann! Viele Menschen glauben erst, wenn sie von einem Rechtsbeistand etwas gesagt bekommen...

3x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Zusätzlich mal der Nachbarin die Info zukommen lassen, dass ihr erwägt, ihnen das Eigentum "wegnehmen" zu lassen. Ist zwar ein langwieriger Prozess, aber theoretisch möglich. Dafür braucht ihr natürlich eine Versammlung (Pflicht, die 1x jährlich zu machen) und dort einen Beschluss, der die Eigentümer xy auffordert binnen 2 Jahre ihr Eigentum zu verkaufen. Da die Partei xy davon betroffen ist, darf die natürlich nicht mitstimmen.
Bei euch ist es zwar schwer, aber vielleicht reicht es, wenn euerer Anwalt mitspielt, dass sie einen Brief erhält.
Und dann gibt es noch die nette Möglichkeit, der Dame zu untersagen, sich Person ab zu nähern auf Anzahl-Meter. Ich weiß, hört sich verrückt an, aber theoretisch könnte man mit dieser Verfügung (so ein Richter sie denn ausstellt) erreichen, dass die Dame nicht mehr ihre Wohnung betreten kann, weil sie sonst die richterliche Verfügung überschreitet.

Ich glaube, Dinsche hat viel Erfahrung von Mini-WEG-Gemeinschaften und "ich bin die Kraft, die Herrlichkeit, Amen...".
Viele Glauben, dass sie Recht haben, aber sie bekommen es nicht.
Ich würde die Garage so absperren, dass die anderen da nicht rankommen. Sollen sie doch klagen, falls es ihnen nicht passt.

Rückabwicklung des Kaufes noch möglich? Vielleicht mal andenken.

PS: Wie alt sind denn die anderen Eigentümer, gibt es da vielleicht die Hoffnung auf ein baldiges natürliches Ende?

2x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Sweety26
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 38x hilfreich)

rückabwicklung ist nicht mehr möglich. ist schon ein bisschen über 1 1/2 jahre her wo die Wohnung gekauft wurde.

die sind so um die 70 jahre! aber ich glaub das ist so ein fall der ewig lebt.!!!.....

aber ab wann kann man da die polizei rufen??
nur wenn sie persönlich wird??
oder auch wenn sie laut, gemein etc. wird??

2x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Listen, Sweety....:)

Wenn sich Deine Bekannte bedroht fühlt, Angst vor diesen Leuten hat, sie von denen angebrüllt, aufgehalten wird, dann kann sie die Polizei rufen und Anzeige erstatten.

Laut? Anzeige wegen Ruhestörung.

Gemein? Anzeige wegen Beleidigung und Bedrohung.

Was sie genau machen kann erfährt sie von ihrem Anwalt oder von der Polizei, die gerufen wird, wenn was ist.

Wichtig ist, sich nicht einschüchtern zu lassen. Gegenhalten, aber sachlich bleiben. Sie müssen das Gefühl haben, dass sie da auf Granit beissen, ihre Anstrengungen keine Wirkung haben, ausser dass sie nur Ärger damit bekommen.

2x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Sweety26
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 38x hilfreich)

ok!

danke für hilfreichen auskünfte!!!!!

ich gebe es mal so weiter, mal sehen was sich tut!!

danke danke

es ist doch gut wenn sich jemand damit auskennt!!! und man hilfe bekommt!

2x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Sweety26
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 38x hilfreich)

hallo mal wieder!!!

habe alles so weitergegeben.... hat aber nicht viel gebracht...

die schalter in der Garage sind abgeklemmt, also da geht nichts mehr. kaum die ältere dame das bemerkt stand sie vor der tür und hat gesagt da wäre was kaputt. als dann eine erklärung folgte ging es wieder los.... von wegen eine garage wäre dazu da das man sie zu macht!!! und hat gleich wieder mit dem anwalt gedroht!! aber das ist ja noch nicht alles! jetzt werden schon verwandte, freunde und meine bekannte selbst als lügner hingestellt!!! und das wäre alles nur erfunden( hatte ich glaub ich noch nicht erwähnt: die älteren Herrschaften haben schon öfters die eingangstür aufstehen lassen und das auch schon nachts!!!) meine bekannte hätte das gemacht und nicht sie..... und sie beruft sich immer nur auf ihr gerichtsurteil das sie mit den anderen hatte weil sie da gewonnen hat, wo es um die garage ging!!!!

meine bekannte hat schon angst das die alte bald wieder vor der tür steht und loslegt!!!!


sie hat irgendwann die tür zugemacht, aber von der alten kam nur wer sich mit ihr anlegt hat keine chancen. und um was zu erreichen müsste jemand anderes kommen und nicht so jemand wie meine bekannte!!!!

kann man da nichts tun???
bzw. was??
meine bekannte und ich sind mit dem latein am ende und wissen nicht mehr ob wir wirklich im recht sind?!?!? weil sie sich immer auf das urteil beruft!!!!


bitte hilft mir/uns

3x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Sie hat doch gar nicht gewonnen, sondern das Verfahren wurde eingestellt :)

Also, wenn ich bedroht werde, erstatte ich Anzeige. So einfach ist das. Und ich drohe nicht, sondern ich mache. Die Dame kann anscheinend nur drohen, sonst wäre längst was vom Anwalt im Briefkasten gelandet.

Die Garage kann, wie gesagt, genutzt werden wie der, der das Sondernutzungsrecht dazu hat, es für richtig empfindet. Und die Garage kann man ja schliessen, nur eben jetzt nicht mehr über Schalter, sondern nur mit den Toröffnern, richtig?

Lügen hin oder her... Kleinvieh.

Jetzt geht es darum, dieser Dame klar zu machen, wer das Sondernutzungsrecht für die Garage hat. Ich würde Folgendes tun:

Termin beim Anwalt machen, ihm Bilder von den Garagen zeigen, Teilungserklärung und Baupläne vorlegen. Er wird dann schon wissen, was zu tun ist und wie ihr was geschrieben werden muss. Dazu wäre ein kleiner Hinweis nicht schlecht, dass sie es künftig zu unterlassen hat, die andere Miteigentümerin zu bedrohen, da sonst eine Klage eingereicht wird.

Ich glaube, siska hatte es bereits erwähnt. Anwalt könnte dazu noch den Satz äußern, dass der Dame das Eigentum in der WEG entzogen werden kann, wenn ihr Verhalten sich nicht bald ändert, da es untragbar wäre wie es zurzeit ist.

3x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Sweety26
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 38x hilfreich)

ja richtig das tor geht nur noch über die fernbedienungen auf bzw. zu!!

sie bezieht sich auf das gerichtsurteil, weil sie recht bekam, weil die klage abgewiesen wurde...... also meint sie, sie hätte recht!!!! und wenn man sie darauf hinweisen will das sie nicht im recht ist, wird sie böse und behauptet alle anderen leute die das sagen würden lügen und "SIE HAT RECHT!!"

Das mit den Bauplänen ist auch so eine sache.... meine bekannte hat beim notar nur einen Flächenaufteilungsplan bekommen!
ich denke die alten haben einen bauplan, aber die werden ihn bestimmt nicht rausrücken!!!!
spätestens morgen steht sie wieder auf der matte!!! weil der Müll freitag geholt wird und sie die tonne nicht aus dem tor fahren kann!!! aber irgendwie kommt sie nicht auf die Ihr tor zu benutzen!!!!

3x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Nur weil die Klage abgewiesen wurde hat sie nicht gewonnen, denn sie hatte nichts zu gewinnen.

Keine Baupläne? Ganz einfach:

Ruft bei der zuständigen Bauaufsicht an, erklärt, dass die Baupläne nicht vorliegen, ihr diese braucht und macht Termin. Bringt Personalien mit, und dann bekommt ihr die Akte zu dem Haus und dem Grundstück vorgelegt.

Da ist ALLES drin, und das was ihr braucht sucht ihr raus. Mir wurden damals die ca. 30 Seiten, die mir fehlten, kopiert und per Post zu geschickt. Die Originalpapiere bleiben bei der Bauaufsicht. Hat mich 24 EUR gekostet.

Was die Tonne angeht: Kann man diese nicht draussen hinstellen? Oder stellt sie doch vor die Garage der anderen, damit die dran können. In deren Garage dürft ihr ja nicht, weil sie das Sondernutzungsrecht für diese haben.

2x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Sweety26
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 38x hilfreich)

doch die könnten diese vor das haus stellen. das hatten sie bei den vorbesitzern müssen machen, weil die nicht wollten das sie durch die garage gehen wegen dem auto. (bis es vor gericht ging)
aber sie können auch dirch ihre garage den müll rausbringen...!!! aber dieses tor muss man mit der hand aufmachen! :) (und dazu sind sich anscheinend zu faul :grins:

2x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

Vielleicht ärgert einfach nur die ehemaligen Besitzer des ganzen Hauses, dass sie die Garage mit dem elektrischen Toröffner abgegeben haben und sie jetzt nicht mehr diese Annehmlichkeit nutzen können? Wäre ja denkbar. Wenn dies tatsächlich der Hintergrund sein sollte, könnten deine Bekannten sich evtl. mit dem Gedanken anfreunden die Garagen zu tauschen? Oder ggfs. einen Eigentümerbeschluss herbeizuführen, dass in der zweiten Garage auch ein elektr. Türöffner eingebaut wird?

Vielleicht sollte das wirklich mal geklärt werden, was der Hintergrund für diese Attacken sind, denn nachvollziehbar ist das nicht wirklich. Obschon: Ich habe auch solche Miteigentümer, bei denen alles nur nach ihren Nase gehen muss. Dachte erst, du schreibt über meine ME. :augenroll:
Aber im Ernst. Wir hatten mal einen mündlichen Eigentümerbeschluss über die Nutzung der Stellplätze im Carport getroffen. Als wir mal wieder nicht 'spurten' blockierte die andere ME grundsätzlich meinen Stellplatz. Es ging sogar vor Gericht. Ich bekam Recht. Jetzt wollen meine ME mich per Gerichtsverfahren dazu zwingen die Teilungserklärung zu ändern und wollen natürlich auch die Stellplatzfrage erneut 'geklärt' haben. Nur dieses Mal dahingehend, dass ich auf meinen Stellplatz im Carport ganz verzichten soll. Nur krank so etwas. Da kannst du wirklich nichts gegen tun, gegen so ein perfides und krankhaftes Wahnverhalten. Ich mache das jetzt schon fast 14 Jahre mit. Zum :kotz:

Das ist das Problem bei nur 2 Eigentümern.

-----------------
"Scientia potentia est."

2x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Sweety26
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 38x hilfreich)

tauschen glaub ich ist nicht gut.... das haben die leute eingebaut die die wohnung vor meiner bekannten hatten nicht die "alten" ! :grins:

aber bei den alten ist es ja nur sie wo so terror macht! er nur wenn sie ihn aufgestichelt hat. aber das kann sie nicht immer tun, weil er schwer krank ist....

der Hintergrund von der ganzen sache ist, denk ich mal, dass die alte nicht damit klar kommt das ihr nicht mehr das ganze haus gehört!!!

es waren jetzt 4 parteien die die wohnung hatten/haben (inkl. Sohn von ihr).
bei dem sohn war alles ok, er hat auch gemacht was sie wollte....
bei den zweiten das selbe spiel....
bei den dritten hat es angefangen, weil die sich nicht alles gefallen liesen und ihr kontra gaben. da war schon terror..!
und bei meiner bekannten das selbe wie bei den dritten.... wird nicht gemacht was sie will, dann legt sie los!!

Sie sagt: "Eine Garage ist zum zu sein da!!!"

das ist doch wohl ein witz! immerhin müssen meine bekannte durch die garage um an die Haustür zu kommen!!!!! und wenn man die nicht aufmachen darf, frag ich mich wie man ein auto rein bekommen soll bzw. in die Wohnung kommen soll! :grins:

3x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Und ich war auch vor 1,5 Jahren so naiv, zu glauben, dass es mit nur 2 Eigentümern einfacher ist als mit einer großen WEG. Von wegen! Steht immer 1:1, oder wie in meinem Fall jetzt 1:2, weil die andere Miteigentümerin ihr Appartement ihrer Mutter überschrieben hat...

Wenn es ältere Herrschaften sind kann ich mir nicht vorstellen, dass sie sich einigen werden auf ein weiteres elektrisches Tor für ihre Garage. Kostet Geld, welches sie nicht investieren mögen, aber ein Versuch wäre es wert. Dann kann man wenigstens beweisen, dass man selbst eine Lösung finden möchte, damit endlich Ruhe herrscht.

2x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Sweety26
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 38x hilfreich)

ich glaube nicht das es ihr um das elektrische geht.....
ich denke die will einfach nur ihren kopf durchsetzen!!
und sie will das jeder das macht was sie sagt bzw. will.
weil sie aber merkt das sie auf wiederstand stößt, versucht sie es auf die tour. und im moment kann sie nur an der garage rumnörgeln!!! weil im garten ist niemand, da kann man also nichts machen was ihr mal wieder nicht in den kram passt.
die sucht in den krümeln!!
im sommer fängt sie 100% wieder mit dem garten an!!!!! von wegen rasenmähen, nicht grillen weil der dampf bei ihr ins küchenfenster zieht (wobei man bedenken muss das das nicht so extrem möglich ist! weil das fenster so verwinkelt im eck ist und noch ein schuppen und Hauswand dazwischen ist)

2x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Also, wie ich das sehe wird Deine Bekannte auf eine Hausverwaltung bestehen müssen. Die darf sich dann mit der Dame beschäftigen, und Deine Bekannte muss immer nur sagen: Richten Sie Ihre Beschwerden an die HV, und die kümmert sich darum :grins:

Ich sehe schon, dass spätestens im Sommer neuer Krach entsteht. Es muss vorab eine Art Hausordnung/Plan gemacht werden, in dem geregelt wird wer wann den Rasen zu mähen hat, etc. Natürlich muss die alte Dame das nicht allein machen, und sie hat ein Recht darauf, dass die anderen Eigentümer auch ihren Soll erfüllen. Wie und in welchem Ausmaß steht auf einem anderen Blatt. Ich würde einen Gärtner beauftragen. Wenn die andere Eigentümer das nicht wünscht, sondern lieber selbst macht, dann hat der andere Eigentümer das Recht, den Gärtner nur für sich zu bezahlen. Der Gärtner kommt dann wie nach Plan.

Zum Thema Grillen gibt es ein Urteil, welches ich aber jetzt nicht raus suchen mag. Ist ja noch ein Weilchen hin :)

Auf jeden Fall würde ich mir das nicht gefallen lassen und so handeln wie ich es die ganze Zeit schon schreibe. Werde ich bedroht oder beleidigt, dann erstatte ich Anzeige, Klage auf Unterlassung, etc. Würde sie gar nicht mehr grüßen dann, höchstens zucker-süß beim Vorbeigehen. Wenn sie mich ansprechen würde: Ignorieren und weitergehen.

Garagentor muss nicht immer geschlossen sein, sieht aber natürlich besser aus und sichert das was drin steht vor Fremden, ganz klar.

Die Tonne würde ich so hinstellen, dass sie keinen stört, aber jeder dran kann. Was soll die auch in einer Garage?!

3x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Sweety26
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 38x hilfreich)

bin mal gespannt was noch kommt!!!

einfach mal abwarten....

ich melde mich wenns was neues gibt!! :grins:

danke für die hilfe

3x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Sweety26
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 38x hilfreich)

hallo mal wieder..... brauche wieder dringend rat....

es bezieht sich nicht direkt auf das von oben ( dachte aber ich schreib es hier das man auch gleich den hintergrund hat und ich nicht alles nochmal erkläre muss und ich weiß aber auch nicht wo es sonst reingehört...:-) )f

fangen wir mal so an, 2009 ging alles weiter wie gehabt, zum teil wie ob schon gesagt... die älteren (eigentlich nur die dame) macht so weiter wie immer. sucht in den krümeln um terror zu machen....
jetzt ist es wieder am ausarten.... durch den komischen bau der wohnung waren beide kinder die ganze zeit in einem zimmer. jetzt wollte bzw hat meine bekannte etwas umgebaut, das beide ein eigenes zimmer bekommen.
1. wurde ein tür versetzt. (eine alte tür, die schon einmal da aber zugemauert war wurde aufgebrochen und die alte zu gemacht)

- was macht die alte? sie hat beim bauamt angerufen und 2 tage später war einer da und hat nachgeschaut. er sagte das mit der tür wäre ok. das wir das dürfen.
also hat meine bekannte weitergemacht.

2. es sollte eine trockenbauwand eingezogen werden, um aus dem durchgangszimmer ein eigenes zimmer zu machen. (der vom bauamt sagte, nach dem gespräch was noch gemacht werden sollte, sie hätten besseres und wichtigeres zu tun als sich um sowas zu kümmern)
die wand wurde gemacht. die alte macht terror. sie weiß nicht genau was gemacht wurde und versucht jetzt zu erfahren was. (geht aufs nachbargrundstück und versucht durch fenster zu schauen etc...)

jetzt fängt sie aber an beleidigend zu werden!!! sie stand am fenster und meine bekannte lief vorbei. da kam von der alten nur "dreckspack"!! den tag später ging die alte durch den garten und hat hochgeschaut auf den balkon wo meine bekannte saß und sagte nur "asoziale"!!!

muss man sich das gefallen lassen?? nur weil sie mal wieder nicht ihren kopf durchsetzten konnte???
was kann man dagegen tun???

sie versucht schon immer alles zu verbieten was mit änderungen der wohnung zu tun hat.... obwohl es nicht ihre ist!!

meine bekannten haben die wohnung auch schon seit fast 2 jahren wieder beim makler zu verkauf, aber da tut sich nichts!! :-(

hoffe mir kann jemand helfen!!!!


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