Hallo,
meine Eltern besitzen ein 2Fam.Haus.Ich habe noch eine Schwester, jetzt möchte mein Vater ein Testament machen und jedem eine Wohnung hinterlassen.
Wie geht dass? Muss alles geteilt werden?
Keller, Garten, Dachboden, wie sieht es aus mit verpflichtungen??? (zb.Wartung der Heizung)
Könnte er bestimmen wer den Garten bekommt? wer welche Garage benutzt?
eigentlich eine gaaanz lange Geschichte...
lg cilly1958
-----------------
""
Eigentumswohnung - Zweifamilienhaus - wie wird das im Erbfall unter Geschwistern geteilt?
Verbaut?
Verbaut?
Wird kein Testament gemacht, dann gehört im Erbfall das gesamte Haus allen Kindern zu gleichen Teilen. Ihr könntet euch dann untereinander einigen, wie damit verfahren werden soll: gemeinsam die Wohnungen vermieten, oder in Eigentumswohnungen aufteilen und jeder vermietet/bewohnt seine Wohnung, oder verkaufen.
Die Aufteilung in Eigentumswohnungen kann euer Vater auch vornehmen, und dabei dann in der Teilungserklärung festlegen, welche Garage und welcher Gartenteil zu welcher Wohnung gehört. Alles was nicht fest einer Wohnung zugeordnet ist, ist Gemeinschaftseigentum und muß von den Teileigentümern gemeinsam verwaltet werden. Nach dieser Aufteilung (für die man übrigens einen Notar braucht) kann der Vater dann im Testament bestimmen, wer welche Wohnung erben soll.
-----------------
""
Ich würde auf jeden Fall dazu raten, dass der Vater die Aufteilung in Eigentumswohnungen veranlasst, sonst gibt es später nur Ärger.
Ohne Teilung kann er nur ein Wohnrecht in den einzelnen Wohnungsteilen vererben, da das Erbe ansonsten aus dem Grundstück mit einem Haus besteht.
Wenn aus dem Haus eine WEG wird, ist ab dann das entsprechende Gesetz dafür zuständig, indem geregelt ist, dass die Gemeinschaft für bestimmte Kosten aufkommt.
Jetzt sauber und in Ruhe vorab geregelt erspart später Ärger.
-----------------
""
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
vielen lieben Dank für Eure Antworten, von sauber und in Ruhe kann nicht mehr die Rede sein...
Meine Nichte hat sich von Opa (unser Vater)
alles renovieren lassen und wohnt dort im Obergeschoß seit einem halben Jahr.
Meine Schwester meint, ist doch Vaters Haus= eine Wertsteigerung, und dann bekomme doch ich die Wohnung!!!??? da kann dann ja schon die Tochter (Enkelin) drin wohnen und mal für Oma und Opa einkaufen...
???????????
Also Ärger schon da!
-----------------
""
Da hat deine Schwester aber zumindest teilweise recht: das Haus gewinnt durch die Renovierung an Wert. Außerdem kann euer Vater machen was er für richtig hält, solange das Haus ihm gehört.
-----------------
""
danke joebeuel, dass stimmt wohl.
Leider ist mein Vater zu gut für diese Welt, eigentlich wollte er dass so nicht, er fühlt sich etwas überrumpelt, Mutter leidet etwas unter Alzheimer, ihr ist alles egal, meine Schwester hat sie ganz gut im griff und äußert ihre wünsche... die Mutter dann lautstark an den (Mann) bringt. Um Streit zu vermeiden ist mein Vater still und lässt alles geschehen.
Ich sehe wie mein Vater darunter leidet,
er will nur jedem seiner Kinder gleiches tun, will auf keinen fall dass das Haus verkauft wird!!!!
Nun ich habe auch eine Tochter die nicht in den genuss kommt Mietfrei zu wohnen, was wird wenn Mutter und Vater Pflege brauchen?
Vater ist 81 total überfordert...
Ich habe letztes Jahr angeboten einzuziehen und für alles zu sorgen...
leider hat Vater zu lange überlegt meine Schwester nahm ihm das Problem ab...
kein großes Federlesen und schon ging das renovieren los und Opa konnte zahlen.
Noch gehört den Eltern alles,
ich mache mir große Sorgen, mein Vater geht daran kaputt und er weiß nicht was er tun soll
(immer noch nicht)! siehe mein beitrag "entscheidungshilfe für den Vater"
-----------------
""
meine Eltern besitzen ein 2Fam.Haus
Mutter leidet etwas unter Alzheimer, ihr ist alles egal
Da wird der Notartermin sicher etwas länger dauern.
-----------------
""
haben schon den Anwalt aufgesucht, wichtig erst einmal die Patientenverfügung... da ist auch noch nichts geregelt,
Übernächste Woche habe ich einen Termin um möglichkeiten zu erfahren...
na vielleicht hat jemand ähnliches erlebt.
-----------------
""
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
5 Antworten
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
4 Antworten
-
12 Antworten
-
2 Antworten