erheblicher Schimmel im Keller !

1. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
JackLässig
Status:
Schüler
(181 Beiträge, 119x hilfreich)
erheblicher Schimmel im Keller !


Hallo,

wir haben uns vor ca. halben Jahr eine Eigentumswohnung in einem 6-Familienhaus gekauft. Das Haus selbst ist ca. 1,5 Jahre alt.

Grundsätzlich sind wir eigentlich zufrieden, allerdings traf uns gestern als wir in den Keller gingen, der Schlag.

Wir wollten aus einer hinteren Kellerecke nur unsere Wanderausrüstung holen und bemerkten, dass unsere recht neuen schwarzen Koffer, sowie diverse Weidenkörbe, und einige andere Schachteln und auch Schuhe völlig mit Schimmel überzogen sind. Zwei Weidenkörbe bestehen nahezu nur noch aus Schimmel. 2-3 Fotos haben wir bereits gemacht.
Weiter vorgedrungen sind wir, auch aus gesundheitlichen Gründen noch nicht.
Es scheint so, als hätte sich unser größter Alptraum bewahrheitet.
Ohne Übetreibung sehen einige Gegenstände aus, als seien sie für einen Horrorfilm präpariert.

Wir sind im Moment von diesem Ereignis völlig überfordert Ja, eigentlich handlungsunfähig und wie gelähmt.

Ganz wichtig: Wen sollten wir hier in welcher Form informieren ( Hausverwaltung, Bauträger, Bauleiter/ Architekt ) und welche Versicherung deckt hier ab, falls wir hier etwas juristisches unternehmen müssten ?

Wir hoffen sehr auf Eure Hilfe !

Herzlichen Dank !

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Wen wollen Sie alarmieren, verklage oder was fordern. In einem feuchten Keller kann man eben nichts lagern.

ggf. Kann man über den WEG Verwalter Sachmängel am Haus geltend machen. Dabei sollte man beachten, das der WEG Verwalter evtl. vom Bauträger bestimmt wurde und zu dessen Dunstkreis gehört.
Ebenso kann es sein das diese "Hausmängel" bereits bekannt sind und keiner was macht, dann könnte man evtl gegen den Verkäufer vorgehen wenn dem der Mangel bekannt war.

Oder man hat den Keller nicht ausreichend "gelüftet" ??

Ich würde erst mal beweisen sichern, Zeugen hinzurüfen und ggf. den Schimmel untersuchen lassen. Dann mit den anderen Eigentümern reden.

K.

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"Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit dummen unproduktiven Sprüchen erkauft "

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#2
 Von 
JackLässig
Status:
Schüler
(181 Beiträge, 119x hilfreich)

Danke für eine erste Rückmeldung.

Dass der Keller feucht ist, war uns nicht bekannt. Ansonsten hätten wir, wie Sie richtig bemerkten, nicht gelagert. Die Wände sind zumindest nicht feucht.

Wir haben ferner nicht erwartet, in einem 1,5 Jahre alten haus noch einen evtl. feuchten Keller anzutreffen, zumal wir noch bei keinem anderen Keller derartige Beobachtungen machen konnte.

Wir wollen einfach nur, um möglichst wenig falsch zu machen wissen, in welcher Reihenfolge wir wen informieren sollten.




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#3
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

quote:
Wir wollen einfach nur, um möglichst wenig falsch zu machen wissen, in welcher Reihenfolge wir wen informieren sollten.


Es kommt drauf an was man will und woher die Feutigkeit kommt

Schadenersatz - Verkäufer verklagen
Abhilfe - Verwalter informieren

K.

P.S. Erst Beweise sichern

-----------------
"Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit dummen unproduktiven Sprüchen erkauft "

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#4
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8019 Beiträge, 4498x hilfreich)

#Wir sind im Moment von diesem Ereignis völlig überfordert Ja, eigentlich handlungsunfähig und wie gelähmt.#
Ist eure Reaktion nicht etwas übertrieben? ;)

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#5
 Von 
fridolin501
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 583x hilfreich)

Also ich finde, dass es keineswegs übertrieben ist, sich Sorgen wegen eines feuchten Kellers zu machen, der somit nicht zu nutzen ist.

Schadenersatz müsste auf jeden Fall auf den Bauträger abzuwälzen sein, denn der haftet normalerweise noch für Mängel. Daher würde ich in Unkenntnis der letztlichen Verantwortlichkeit zunächst alle möglichen Verantwortlichen informieren und ggf. um Abhilfe bzw. Mängelbeseitigung innerhalb einer bestimmten Frist auffordern.

Wenn das nicht hilft, würde ich einen RA aufsuchen, der sich mit privatem Baurecht so richtig gut auskennt.

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#6
 Von 
Doro3108
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
wir haben derzeit einen ganz ähnlichen Fall. Unser Haus (BJ 2006) hatte einen Wasserschaden (Baumangel) und daher Schimmelbildung an den Wänden im Keller.
Wir haben den Mangel erst bei unserem Bauträger angezeigt und als dann 4 Wochen nix passiert war uns einen Gutachter genommen. es musste dann der ganze Estrich getrocknet werden und bis heute hat sich der Bauträger nicht geäußert obwohl ja die Gewährleistung 5 Jahre ist !
Jetzt haben wir einen Anwalt und machen ein Beweissicherungsverfahren.

Mein Tipp: unbedingt rechtzeitig einen Anwalt nehmen. Wir haben das viel zu spät gemacht.

Wir können uns gern über die Fortschritte und Ereignisse in unseren Fällen austauschen (scheint ja ähnlich zu sein).

Und ich finde Eure Sorgen überhauptgarnicht übertrieben - Schimmel ist sehr gesundheitsschädlich und man kann die Sporen schnell im ganzen Haus verschleppen.
Es gibt auch bestimmte Schimmelgutachter (findet man z.B. auf schimmelpilz.de). Es ist nartürlich immer schwierig wer so einen Privatgutachter bezahlt - andererseits will man ja auch nicht auf das Bewiesverfahren warten (ca. 3 Monate). Wir haben uns einen Privatgutachter genommen und sitzen derzeit noch selbst auf den Kosten.

viel Glück und viele Grüße

Doro3108

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#7
 Von 
fridolin501
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 583x hilfreich)

Auch die Kosten für das Privatgutachten können im Übrigen beim Schadensverursacher geltend gemacht werden, wenn erkennbar ist, dass das Gutachten im Zusammenhang mit einem folgenden Schadensersatzprozess erstellt wurde!

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