gemeinsame Grundbucheintragung - nun Trennung

3. April 2007 Thema abonnieren
 Von 
Ev
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
gemeinsame Grundbucheintragung - nun Trennung

Hallo,

ich habe mal eine Frage zu nachfolgenden Thema:
Ein in ehelicher Gemeinschaft lebendes Paar hat gemeinsam ein Haus gekauft.
Grundbucheintragung 50/50
Der Kreditvertrag läuft auf beide Parteien.
Nun kam es zur Trennung.
Frage? - Bei Verkauf des Hauses - wie sieht die verteilung
des evtl Verkaufsgewinns aus?
Nach der Grundbuchaufteilung oder nach dem, was als
Eigenkapital und laufenden Zahlungen eingegangen ist?
Danke!

Verbaut?

Verbaut?

Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

Hallo Ev!
Ich gehe mal davon aus, dass ihr in Zugewinngemeinschaft gelebt habt und das Haus während der Ehe gekauft wurde? Wurde das Haus zusammen finanziert oder hat einer von euch z.B. eine Erbschaft/vor der Ehe angespartes Eigenkapital eingebracht?

Wenn ihr das Eigenkapital gemeinsam während der Ehe angespart habt und das Darlehen wurde aus gemeinsamen Einkommen getilgt, dann würde m.E. ein Verkaufsgewinn 50/50 (so wie im Grundbuch eingetragen) geteilt werden. Sollte jedoch einer von euch vor der Ehe erwirtschaftetes Kapital mit zur Finanzierung des Hauses eingebracht haben, müsste der Verkaufsgewinn anders geteilt werden. In welchem Verhältnis kann ich nicht sagen, da es mit Sicherheit auch auf die Summe angekäme, die der Partner eingebracht hat.

-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Der Gewinn gehört jedem 50/50, da ihr so ins Grundbuch eingetragen seid.. Ob der eine dann gegen den anderen ein Aufrechnungsrecht hat, bezüglich des "ich bekomme aber noch dieses oder jenes Geld" ist eine andere Frage im Bereich Zugewin. Wenn z.B. nur der Mann getilgt hat, da die Frau Hausfrau war, ist das gleichwertig zu betrachten. Ich denke, diese Frage ist nicht so schnell und leicht zu beantworten.
Man hätte damals beim Kauf auch in den Vertrag mit hineinnehmen können, was passiert, wenn sich die Eigentümer trennen. Auch jetzt ist es möglich, sich persönlich zu einigen, wie der Kaufpreis verteilt werden soll (lt. neuem Kaufvertrag).

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.843 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen