Liebes Forum,
ich plage mich mit einer Frage herum und erhoffe mir Hilfe:
Ich bin Eigentümer einer Doppelhaushälfte in Berlin.
Meine Nachbarin hat nun vor, eine Gaube zu bauen. Diese möchte sie grenzständig zu meinem Grundstück errichten.
Gelten hier nicht auch die üblichen 3m Abstand zur Grundstücksgrenze?
Falls dem nicht so sein sollte, muss die seitliche Wand zu meinem Grundstück dann nicht als Brandwand ausgeführt werden?
Vielen Dank für eure Einschätzung!
grenzständige Gaube bei Doppelhaus
24. September 2024
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Frage vom 24. September 2024 | 17:35
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
grenzständige Gaube bei Doppelhaus
#1
Antwort vom 24. September 2024 | 18:16
Von
Status: Unbeschreiblich (40823 Beiträge, 6602x hilfreich)
Deine Nachbarin wird dafür keine Baugenehmigung bekommen.Zitat :Diese möchte sie grenzständig zu meinem Grundstück errichten.
Insofern sollte die Brandwandidee keine mehr sein.
#2
Antwort vom 24. September 2024 | 23:32
Von
Status: Unparteiischer (9984 Beiträge, 2092x hilfreich)
Zitat :Deine Nachbarin wird dafür keine Baugenehmigung bekommen.
Insofern sollte die Brandwandidee keine mehr sein.
davon gehe ich auch aus. Der TE kann sich gerne an das zuständige Bauamt wenden. Da sollten im Bebauungsplan auch die Anforderungen / Gestaltungsvorgaben bei Gauben zu sehen sein
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#3
Antwort vom 25. September 2024 | 00:25
Von
Status: Student (2751 Beiträge, 657x hilfreich)
Zitat :davon gehe ich auch aus. Der TE kann sich gerne an das zuständige Bauamt wenden. Da sollten im Bebauungsplan auch die Anforderungen / Gestaltungsvorgaben bei Gauben zu sehen sein
Ob ein B-Plan besteht, wissen wir nicht.
Gerade in dem könnten die Verfahrensfreiheit und auch die Zulässigkeit stehen.
P.S.: Das Thema Brandwand oder anstelle einer Brandwand zulässige Lösungen, ist ein Nebenkriegsschauplatz.
Was spricht gegen die Gaube?
Der anhaltende Nachbarschaftskrieg ohne Siegchance?
#4
Antwort vom 25. September 2024 | 00:49
Von
Status: Unbeschreiblich (130540 Beiträge, 41543x hilfreich)
Zitat :Gelten hier nicht auch die üblichen 3m Abstand zur Grundstücksgrenze?
Hälst Du denn mit Deinem Haus die 3m Abstand zum Nachbarhaus ein?
Ansonsten wäre zu ergründen, welche Vorschriften für das spezielle Grundstück gelten.
Da ist dann auch die Landesbauordnung und das Nachbarschaftsrecht des Bundeslandes relevant, die geben aber in der Regel nur den groben Rahmen vor.
Entscheidend sind regelmäßig die regionalen Gesetze, Verordnungen wie z.B. Bau- und Nutzungsordnungen, Bebauungsplan etc. der Gemeinde und vertragliche Vereinbarungen die sich mit dem Grundstück und den Nachbargrundstücken beschäftigen (Kaufvertrag, Grundbuch, Baulastenverzeichnis, …), Brandschutz und Lärmschutz können auch relevante Elemente sein.
#5
Antwort vom 25. September 2024 | 07:14
Von
Status: Student (2751 Beiträge, 657x hilfreich)
Zitat :Hälst Du denn mit Deinem Haus die 3m Abstand zum Nachbarhaus ein?
War wohl schon etwas zu spät
Zitat :Ich bin Eigentümer einer Doppelhaushälfte
#6
Antwort vom 25. September 2024 | 07:55
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Was spricht gegen die Gaube?
Der anhaltende Nachbarschaftskrieg ohne Siegchance?
Sollte die grenzständige Gaube rein rechtlich nicht zulässig sein, dann würde ich sie gerne verhindern. Denn, falls sie gebaut wird, stellt sie eine Wertminderung für mein Grundstück dar.
Wir führen keinen Nachbarschaftskrieg, werden aber wohl auch keine Freunde werden ;-)
Insofern geht es mir in erster Linie darum, dass ich für mich Klarheit bekomme.
#7
Antwort vom 25. September 2024 | 07:58
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Hälst Du denn mit Deinem Haus die 3m Abstand zum Nachbarhaus ein?
Ansonsten wäre zu ergründen, welche Vorschriften für das spezielle Grundstück gelten.
Da ist dann auch die Landesbauordnung und das Nachbarschaftsrecht des Bundeslandes relevant, die geben aber in der Regel nur den groben Rahmen vor.
Entscheidend sind regelmäßig die regionalen Gesetze, Verordnungen wie z.B. Bau- und Nutzungsordnungen, Bebauungsplan etc. der Gemeinde und vertragliche Vereinbarungen die sich mit dem Grundstück und den Nachbargrundstücken beschäftigen (Kaufvertrag, Grundbuch, Baulastenverzeichnis, …), Brandschutz und Lärmschutz können auch relevante Elemente sein.
Da es sich um eine Doppelhaushälfte handelt, halte ich die 3m Abstand natürlich nicht ein ;-)
Ich kann mir tatsächlich vorstellen, dass es irgendwo eine Regelung gibt, die den Fall Doppelhaushälfte beschreibt - aber ich finde nichts (BauOBln, Nachbarschaftsgesetz Berlin).
#8
Antwort vom 25. September 2024 | 08:01
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :davon gehe ich auch aus. Der TE kann sich gerne an das zuständige Bauamt wenden. Da sollten im Bebauungsplan auch die Anforderungen / Gestaltungsvorgaben bei Gauben zu sehen sein
Worauf gründet ihr eure Ansicht, dass es keine Baugenehmigung dafür geben wird? Ich würde das einfach gerne irgendwo in einem Gesetz nachlesen wollen...
Einen Bebauungsplan oder Gestaltungsvorgaben gibt es nicht. Hier gilt lediglich die BauOBln.
#9
Antwort vom 25. September 2024 | 09:46
Von
Status: Schüler (298 Beiträge, 132x hilfreich)
Nein, § 6 Abs. 6 Nr. 3 BauO BlnZitat :Gelten hier nicht auch die üblichen 3m Abstand zur Grundstücksgrenze?
Ja, § 30 Abs. 2 BauO BlnZitat :Falls dem nicht so sein sollte, muss die seitliche Wand zu meinem Grundstück dann nicht als Brandwand ausgeführt werden?
Braucht sie auch nicht (§ 62 Abs. 2 Nr. 1c) BauO Bln).Zitat :Deine Nachbarin wird dafür keine Baugenehmigung bekommen.
Ich nicht.Zitat :davon gehe ich auch aus
Dann hast Du wohl nicht richtig gesucht.Zitat :aber ich finde nichts
Weil das Vorhaben keiner Genehmigung bedarf.Zitat :Worauf gründet ihr eure Ansicht, dass es keine Baugenehmigung dafür geben wird?
Wer hindert Dich daran? Wo weißt Du ja schon:Zitat :Ich würde das einfach gerne irgendwo in einem Gesetz nachlesen wollen...
Zitat :Hier gilt lediglich die BauOBln.
#10
Antwort vom 25. September 2024 | 16:41
Von
Status: Unbeschreiblich (130540 Beiträge, 41543x hilfreich)
Zitat :War wohl schon etwas zu spät
Nö, das war nur der versteckte Hinweis, dass die Frage sich eigentlich schon fast selbst beantwortet hat.
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