grundschuld

23. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
anuk
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 1x hilfreich)
grundschuld

Hallo ,habe damals mit Grundbucheintragung auf meine Immo für den Kauf einer Geschäftsimmobilie meines Mannes gebürgt .So mein Mann ist in Inso gegangen und die Geschäftsimmobilie wurde schon versteigert . Jetzt soll mein Haus versteigert werden.Meine Frage ist der schon erhaltene Erlös für die Geschäftsimmobilie prozentual mit anzurechnen oder nicht. Kann die Bank das machen oder nur wenn sie will ?
Z.B. 100.000,00 € Grundschulden auf Privatimmobilie für die Geschäftsimmobilie .
80.000,00 € Erlös der Bank für diese .Können die immer noch 100.000 € von mir verlangen ?Danke vorab.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47457 Beiträge, 16801x hilfreich)

Können die immer noch 100.000 € von mir verlangen?

Ja, sofern die Restschulden Deines Mannes mehr als 100.000€ betragen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 463x hilfreich)

Hallo,

wenn ich das richtig verstehe, ist auf der privaten Immo eine Bürgschaft über 100.000 EUR übernommen, mit Absicherung durch Grundschuld.

Wenn Sie sich die Bürgschaftsurkunde erst jetzt einmal durchlesen bzw. erklären lassen, werden Sie in aller Regel finanziell *bluten* ohne Ende.

Bürgschaften sind, wenn sie durch die Bank in Anspruch genommen werden müssen, für den Bürgen fasst immer *der sichere finanzielle Ruin*! Leider.

MfG

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"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"

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