huhuch grüße an euch,
ich habe eine eigentumswohnung aus der zwangsversteigerung. ein gutachten sagt aus das, wenn nix am haus gemacht wird - das haus so wie es jetzt steht 65 jahre hält.
nun ist das zwei jahre her und die isolierung des daches wurde jetzt neu gemacht. kann man das gutachten anfechten? bringt das was, außer graue haare?
wie sind eure erfahrungen?
grüße mmotte
gutachten bindend?
Verbaut?
Verbaut?
Könnte es nicht sein, dass Du das Gutachten falsch interpretierst? Im Allgemeinen ist in Gutachten eine "Restlebensdauer" der Immobilie angegeben, die aber nicht besagt, dass in dieser Zeit die Immobilie ohne weitere Instandhaltungen auskommt.
Im Gutachten steht mit Sicherheit nicht,
dass das Haus 65 Jahre reparaturfrei ist.
Zur Frage der Haftung: Im Regelfall haftet
der Gutachter im ZV-Verfahren nicht gegenüber
dem Ersteigerer. Die sonst übliche Dritthaftung zieht hier nicht (besonderes Vertragsverhältnis beachten ).
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im Gutachten für ZVG steht drin, welche Lebensdauer im allgemeinen dieses Haus hat. Jetzt kommt es noch auf das exakte Alter des Gebäudes an. Diese Zahlen braucht man, um die Wertminderung auszurechen bzw. um einen Gebäudepreis zu errechen.
Warum willst du gegen dieses Gutachten rangehen? Wenn du ein Objekt pflegst, instandsetzt hast du auch nach über 60 Jahren Spass dran bzw. deine Erben.
danke und ihr habt recht. es ist die restnutzungsdauer. ansonsten steht überall ...konnten durch den sachverständigen nicht festgestellt werden,...., ist dieses gutachten zu überarbeiten.
also falsch gelesen bzw. erinnert.
um die pflege geht es nicht. ich hatte nur den verdacht das das gutchten etwas schwammig ausgefallen ist.
grüße mmotte
-- Editiert von mmotte am 08.03.2006 09:12:03
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