haus auf erbpachtgrundstück

29. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
Marlous
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
haus auf erbpachtgrundstück

werter leser,

ich möchte auf diesem wege erstmal keine umfassende rechtsberatung, nur eventuelle ansätze oder erfahrungen zur lösung unseres problems.

wir haben in einem online-portal ein sehr schönes haus – im exzellenten standard – in unserer umgebung gefunden, bj 1966, komplett umgebaut 1989, ca. 270 qm wohnfläche, + 120 qm nutzfläche, + ca. 800 qm grundstück auf erbpacht aus 1966 mit zur zeit ca. 1.400 euro p.a.

aus steuerlichen gründen müssten wir das haus in drei einheiten teilen, eigennutzung und einliegerwohnung für mich und die gewerbeeinheit an meine lebenspartnerin.

nach diversen verhandlungen mit den hauseigentümer beläuft sich jetzt der kaufpreis auf 280.000 euro. umbau- und renovierungskosten belaufen sich auf ca. 60.000 euro. die gesamtfinanzierung ist von der bank bestätigt... das gutachten legt einen wert von ca. 340.000 euro fest, die bank hat einen wert von ca. 280.000 ermittelt, der makler sieht einen realen verkaufswert von 250.000 euro angessen. wir richten uns aber nach dem gefühlten bankwert.

jetzt das problem... im mai 2007 hat die verpächterin schon einen verkauf platzen lassen, da sie laut vertrag nur einer beleihungsgrenze von 80% des jeweilgen verkaufspreises zustimmt. unsere angesetzten beträge für die umbau-/renovierungskosten akzeptiert sie überhaupt nicht. ihr max. grundbucheintrag beläuft sich also auf max. 224.000 euro. dadurch wäre für uns das geschäft geplatzt. die differenz zu 340.000 ist in dem fall nicht überbrügbar.

jetzt, die mehr als nicht einfache frage: ist das aus sicht der verpächterin alles rechtens, keine anrechnung der umbau-/renovierungskosten, max. beleihungswertwert 80% egal welcher hauspreis verhandelt wird? für fehlende angaben stehe ich gern nachträglich zu verfügung...

gruss mjw

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2928x hilfreich)

Es geht hier um die Zustimmung der Grundstücksbesitzerin zum Verkauf von A an B?
Einmal den Erbbaurechtsvertrag lesen, da steht manchmal etwas drinnen zum Thema Zustimmung.
Ob eine Klage auf Zustimmung von seiten des Verkäufers Erfolg hat - das ist schwer zu beurteilen. Auf jeden Fall dauert so ein Prozess lange.

Ich würde mit der Grundstücksbesitzerin reden - wo ist denn ihr Problem? Die Hypothek bezieht sich ja nicht auf "ihr" Grundstück sondern auf das Erbbaurecht, d.h., die Bank hat ja an den Schuldner die Forderung und nicht - "was er nicht zahlen kann, muss dann die Grundstücksbesitzerin übernehmen".
Ich vermute mal, hier ist eine Angst der Verpächterin vorhanden, die vollkommen unbegründet ist und die man mit einer vernünftigen Argumentation (und wenn die Dame nicht beratungsresistent ist) besänftigen kann.
Wenn eine Bank an euch ein Darlehen gibt, gibt sie euch das und niemandem anderen. Ist doch schön, wenn der Wert des Grundstückes steigt.

Sollte auch nach einem Gespräch die Verpächterin nicht zustimmen, würde ich die Sache lassen.
Achso, der Verkäufer könnte ja noch einmal mit der Verpächterin reden, denn schließlich verhindert sie durch ihr "nein" eine angemessene Verwertung, könnte sein, dass der Verkäufer Schadensersatzansprüch erwirbt.

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#2
 Von 
Marlous
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

besten dank für die informationen. es ist korrekt, es geht lediglich im die zustimmung. dieses recht ihrerseits ist im erbpachtvertrag geregelt. haben mal wirklich uns die zeit genommen mit der dame zu sprechen. aus irgendwelchen landwirtschaftlichen fachblättern hat sie ihr meinung geformt. 80% vom hauskaufpreis, ohne nebenkosten und eventuellen renovierungsbeträgen...

das lustige ist... sie hält an den 80% fest... egal welcher hauspreis... mal überspitzt 1.000.000, dann trägt sie 800.000 ein? wir haben leider jetzt den spass ins nichts laufen lassen...

unser tipp... niemals erbpacht...

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Marlous
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

mit niemals erpacht ist nicht korrekt formuliert. wir ärgern uns einfach, vorallem da es kein zu bewegendes kleingeld war und das einfach eine person diese ganze angelegenheit blockt, rechtlich begründet oder nicht.

ich hatte auch mit einem notar über diese beispielgeschichte gesprochen. er ist fest der meinung: erpacht und eigentumwohnungen sind sehr grenzwertig. er würde von beiden abraten.

wie auch immer...

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2928x hilfreich)

Hallo Marlous,
Erbpacht hat für den Erwerber den Vorteil, dass er das Grundstück nicht mit finazieren muss.
Probleme gibt es immer, wenn der Erbrechtsnehmer weiterverkauft.
Nicht überall muss der Grundstücksbesitzer = Erbpachtgeber einem Verkauf zustimmen.
Wann und wie er zustimmen kann/muss ist immer im Erbbaurechtsvertrag geregelt.
Bei uns ist damals eine Finanzierung gescheitert, weil die LV die Zustimmung haben wollte, die aber laut Vertrag gar nicht benötigt wurde. Logisch, dass die Grundstücksbesitzerin gesagt hat, was soll ich so einen Wisch ausfüllen.
Wir haben uns dann für einen anderen Finanzier entschieden.
Damals waren wir froh, so günstig an Eigentum zu kommen, ob ich es heute (nach 12 Jahren) nochmal machen würde? Tja, kann man nicht sagen. Einerseits steigen die Erbbauzinsen und sind schon "happig" - andererseits wohnen wir gerne hier.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Monika Becker
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Guten Tag, ich habe folgende Frage: Ich möchte ein 750 m2 Grundstück pachten. Die Eigentümer möchten, dass ich den sanierten Bungalow darauf käuflich erwerbe. So weit so gut. Nun steht im Vertrag einerseits, dass: "Die vom Vorpächter übernommenen baulichen und sonstigen Anlagen und Gegenstände nicht Gegenstand der Vermietung sind" und auf der nächsten Seite des Vertrages steht: Unter Beachtung der Festlegungen des § 1 Punkt 2(steht das Vorgenannte drin)dürfen die vorhandenen baulichen Anlagen vom Pächter ohne schriftliche Einwilligung des Verpächters weder verändert noch erweitert werden."
Das habe ich zwar auch nicht vor, aber geht der Bungalow durch den Kauf nicht in mein Eigentum über, auch wenn er auf einem Pachtgrundstück steht? Der Pachtvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen mit 6-monatiger Kündigungsfrist zum Jahresende oder nach Vereinbarung.Die Jahrespacht ist bis 31.12. für das Folgejahr zu zahlen. Da im Vetrtrag weiter steht: Das Pachtverhältnis ist nicht vererbbar....." Was wäre, wenn ich beispielsweise im Februar eines Jahres sterbe, obwohl die Pacht bis Dezember bezahlt ist? Dürften meine Erben dann das Grundstück bis Dezember des gleichen Jahres weiter nutzen? Es handelt sich um sehr nette Eigentümer, bei denen ich ein gutes Gefühl habe. Aber trotzdem würde ich diese Fragen gern von einem Experten beantwortet haben, um den Vertrag mit gutem Gewissen unterschreiben zu können. Danke für Ihre Antwort im Voraus. Gruß Monika Becker

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"Grundstück pachten, Bungalow darauf kaufen? Was muss ich beachten?"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Dabei handelt es sich nicht um Erbpacht. Vom Abschluss des Vertrages würde ich daher abraten. Die mit dem Abschluss des vertrages verbundenen Risiken halte ich für zu groß.

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