hallo & Gruss
obige Frage kann von Bedeutung sein. Ein Bauherr hätte gern den Architekten als alleinigen Vertragspartner bis zur schlüsselfertigen Übergabe. Der Architekt wäre dann dem Bauherrn für alle Verrichtungen der verschiedenen Gewerke verantwortlich. Wie dieser dann die Gewerke bestellt und deren Qualität sicherstellt, ist allein seine Sache und nicht die des Bauherrn. Es ist denkbar, dass so etwas im Interesse des Bauherrn liegt, um sich nicht selbst bei Schlechtleistung mit den verschiedfenen Dienstleistern (Maurer, Elektriker, Fussbodenleger, etc.) vor Gericht rumzuärgern.
Jemand sagte, das gäbe es. Der Architekt wäre dann ein Generalübernehmer, gegen entsprechend höheres Honorar.
Frage: ist so ein Vertrag möglich?
klar ist: das gibt es schon in der Form des Kaufs vom Bauträger - mit allen Nachteilen, die diese Beziehung zwischen Bauträger/Käufer so hat. Der fungiert dann offenbar als Generalunternehmer, einschliesslich der Archtektenleistung?
-- Editier von nouvaleur am 27.03.2015 19:28
kann man als Bauherr einen Architekten zum alleinigen Vertragspartner haben?
Verbaut?
Verbaut?
Unabhängig von der Vertragsform sind zwei unserer Nachbarn mit solchen Künstlern ziemlich auf die Nase gefallen. Die einen haben jetzt eine untaugliche Heizung, die anderen hatten Wasser im Keller wegen eines Planungs- und Baufehlers.
Schadensersatzklagen sind in beiden Fällen sinnlos, weil die freischaffenden Spezialexperten dann insolvent wären.
Im Übrigen kann allein über die Feststellung einer "Schlechtleistung" mehrere Jahre prozessiert werden. Das ist mit dem Architekten nicht lustiger als mit einem Bauhandwerker.
Am wenigsten Probleme sind mit soliden Bauträgern zu erwarten, denen man das Haus schlüsselfertig abkauft.
Wir haben Vertragsfreiheit. Jeder kann mit jedem vereinbaren was er will. Grenze ist zwingendes Recht oder Sittenwidrigkeit. Und das wars.
Was man dann mit wem macht, wie man sich absichert, das ist eine ganz andere Frage.
wirdwerden
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