Hallo, ich habe mir eine Wohnung angeschaut, in einem echt schönen alten Haus von 1920. Als ich den Verkäufer wegen einem Energiepass fragte, sagte mir dieser, dass er keinen erstellen wird. Eine Dämmung wäre zu teuer für das ganze Haus, pro Wohnung irgendwie 25 Euronen und das würde keiner bezahlen wollen. Hmm, was nun? Geht ein Kauf ohne Energiepass überhaupt? Die Wohnung ist echt nicht schlecht, günstig einigermassen, wenn ich auf den Pass bestehe, wird der Verkäufer sicherlich keinem Verkauf an mich zustimmen... bin ein wenig ratlos?
kauf ohne energiepass?
Verbaut?
Verbaut?
Der Verkäufer hat keine Ahnung, was ein Energiepass ist.
Mit einem Energiepass werden keinesfalls eine Wärmedämmung oder irgendwelche Sanierungsarbeiten verlangt.
Ein Energiepass dokumentiert nur den Energieverbrauch eines Gebäudes und macht Vorschläge zur Verbesserung des Energiehaushaltes.
Ein Kauf ohne Energiepass ist nicht verboten, der Verkäufer sollte aber einen anfertigen lassen,wenn er ein Interesse für Vermietungen hat. Der Pass ist nicht teuer, die Kosten sind abhängig vom Baujahr und ein Pass verpflichtet zu absolut garnichts, er informiert nur.
Gruß
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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."
also ich dachte der pass ist pflicht!! also diese komische verordnung von 2007 sagt, er muss da sein der pass?!
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Ja, der Verkäufer oder Vermieter muss ihn für Gebäude, die bis 1965 hergestellt wurden, vorlegen können. Für danach errichtete Gebäude bis zum 01.01.09.
Es ist aber nicht verboten, ohne Einsicht in einen Energiepass zu mieten oder zu kaufen.
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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."
Ach so, also im Prinzip, wenn ich das akzeptiere, dass keiner vorliegt, dann liegt eben keiner vor. Ob ich dann kaufen würde oder nicht, liegt dann sozusagen an mir? Gut zu wissen, wir schauen nämlich auch gerade wegen einer neuen ETW bzw. neuem Haus.
@RedHair: genau so ist es dann, die Entscheidung liegt dann beim Käufer, ob er das akzeptiert oder nicht.
lg R.M.
Aber was richtig ist - der Pass ist seit dem 1.7.2008 Pflicht.
@sika: es besteht bei Bestandsgebäuden keine grundsätzliche Pflicht, einen Energieausweis ausstellen zu müssen, sondern lediglich ein Recht für potentielle Käufer (analog Mieter etc.), sich vor Vertragsabschluß einen Energieausweis vorlegen zu lassen. D.h. eine Pflicht besteht nur dann, wenn Wohnungen oder Gebäude vermietet oder verkauft werden sollen. Für Gebäude vor Baujahr 1965 begann diese Pflicht am 1.7.08, für jüngere Gebäude beginnt diese erst am 01.01.2009.
lg R.M.
-- Editiert von R.M. am 15.09.2008 15:27:25
Ein Haus mit Baujahr 1920 steht vielleicht unter Denkmalschutz.
Für Denmalgebäude besteht keine Energieausweis-
pflicht.
... ja, und von weiteren Sonderfällen mal ganz abgesehen.
lg R.M.
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