Wir wohnen seid 37 Jahren in unserem 90 m2 Haus mit erstem Wohnsitz. Postanschrift, Telefon, Müllabfuhr,Gebäudehaftpflicht eben alles was zu einem Einfamilienhaus gehört ist vorhanden und ordnungsgemäß angemeldet. Vor 3 Jahren mußten wir eine Biologische Pflanzenkläranlage, die bei der Stadt beantragt, unter anderen auch beim Bauamt und von dort auch genemigt wurde, bauen.
Uns wurde das Haus damals als Hof und Gebäudefläche verkauft. Im letzten Katasterauszug steht nun, Hof und Gebäudefläche Wohnen.
Das Haus befindet sich in NRW in einem sogenannten Mischgebiet mit Wochenendhäusern aber auch Wohnhäusern. Meines Wissens ist anfang der 70 Jahren von der Stadt ein Bestandschutz dieser Häuser ausgesprochen worden.Haben wir natürlich nicht, weil wir erst danach gekauft haben. Die Stadt ist wenig kooperativ mit ihren Aussagen.Man wisse zwar von diesem Bestandsschutz, aber ist nicht bereit eine klare Auskunft zu erteilen geschweige etwas schriftliches zu geben. Nachdem wir Akteneinsicht beim Bauamt hatten mußten wir feststellen dass es keinen Bauantrag oder eine Baugenehmigung
für dieses Haus gibt.Allerdings sind in den letzten Kriegsjahren allerhand Unterlagen verbrannt. Waren unsere vieleicht darunter?
Wie können wir eine nachträgliche Legalisierung durch Vorlage eines Baugesuches erreichen und was kostet das ganze?
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keine Baugenehmung für unser Haus zu finden
22. Juli 2011
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Frage vom 22. Juli 2011 | 16:55
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
keine Baugenehmung für unser Haus zu finden
#1
Antwort vom 23. Juli 2011 | 00:03
Von
Status: Unbeschreiblich (130617 Beiträge, 41557x hilfreich)
quote:
Uns wurde das Haus damals als Hof und Gebäudefläche verkauft.
Das widerspricht sich ja nun elementar ...
quote:Hört sich nach Schwarzbau an?
Nachdem wir Akteneinsicht beim Bauamt hatten mußten wir feststellen dass es keinen Bauantrag oder eine Baugenehmigung für dieses Haus gibt.
Hier sollte man die Kosten nicht scheuen und einen Fachanwalt für Baurecht engagieren.
Bei falschem Vorgehen könnte sonst schneller die Abrissverfügung drohen als man denkt.
Bei richtigem Vorgehen könnte man eine nachträgliche Genehmigung erlangen.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
#2
Antwort vom 31. Juli 2011 | 19:49
Von
Status: Schüler (176 Beiträge, 81x hilfreich)
von wem haben Sie das Grundstück und und die Gebäude gekauft?
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Achte auf deinen Charakter, denn er wird dein Schicksal"
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#3
Antwort vom 1. August 2011 | 09:42
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Der Vorbesitzer ist nach Verkauf des Hauses verstorben und von daher nicht mehr zur Rechenschaft zu ziehen. Unabhängig davon ist wohl nach solanger Zeit die Verjährungsfrist vorbei.
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