kompl. Thema zu Hausgeld und Rücklagen

9. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
kartaga
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 2x hilfreich)
kompl. Thema zu Hausgeld und Rücklagen

Liebes Board,

wir haben uns vor ca. 1,5 Jahren in eine WEG eingekauft.
4 Parteien.

Unser Vorbesitzer hat die Frage nach der vorhandenen Rücklage damals mit sowas wie: "Viel ist nicht drin, eventuell ein oder zweitausend." beantwortet.

Wir haben uns mit dieser Auskunft zufrieden gegeben und nichts überprüft.

Im Laufe der Monate stellte sich heraus, daß
- es kein Rücklagenkonto gibt
- mit dem Hausgeld gezahlte Rücklagen bleiben auf dem Konto der WEG und werden von dort für z.B. Reparaturen verwendet
- das Konto befindet sich seit unserem Einzug fast immer knapp über Null (entgegen der Aussage des Vorbesitzers)
- vor unserer Zeit gab es finanziell desaströse Zustände, s.d. zwei Parteien vor unserer Zeit mehr Hausgeld gezahlt hatten, als sie eigentlich gemußt hätten, dadurch wurde sicher gestellt, daß alle Rechnungen bezahlt werden konnten und das Konto nicht ins Minus kommt
- seitdem wir in der WEG sind, zahlt der Verwalter diesen Partein diesen "Übersschuß" nach und nach aus
- meiner Meinung nach kann dieses Geld natürlich nur durch Mehrzahlungen der heutigen Eigentümer (also auch uns) kommen (man muss sich das so vorstellen: wir alle zahlen eine Rücklage, die für Reparaturen genutzt wird, aber eben auch dafür den alt eingesessenen Eigentümern besagtes Geld zurück zu zahlen, für uns ist dieses Geld natürlich auf nimmer wiedersehen weg)
Schätzungsweise waren das mehr als 1500 Euro die durch die anderen Eigentümer vor unserer Zeit aufgebracht wurden, um die Kasse im Plus zu halten, die jetzt nach und nach ausgezahlt werden.

Mein Schaden wären also diese mind. 1500 Minus und die ein bis zwei Tausender (die es nicht gab), aber davon auch nur der nach Wohnschlüssel berechnete Anteil. Macht grob 600 Euro.


Nun die Fragen:
Ist das rechtens?
Was würdet Ihr tun?
Kann ich von dem Vorbesitzer Geld verlangen um den Schaden auszugleichen?




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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2928x hilfreich)

Ihr hättet euch am besten die Protokolle und Abrechnungen aus den Vorjahren zeigen lassen sollen.
Grundsätzlich ist es empfehlenswert, für die Instandsetzungsrücklage ein Extra-Konto zu führen, auf das am Jahresende die Überschüsse (also Einnahmen-Ausgaben (incl. der Reperaturen)) überwiesen werden.

Ich würde die Vergangenheit ruhen lassen, denn es ist nicht soviel Geld, dass es sich lohnen würde, deswegen zu klagen (Zeitaufwand, Anwalt usw.).
Grundsätzlich ist es richtig, das - wenn so in der Teilungserklärung aufgeführt - ein Eigentüme r für alle haftet. Das bedeutet allerdings auch, dass er direkt an den jeweiligen anderen Eigentümer einen Erstattungsanspruch erwirbt.
Hier muss natürlich sauber getrennt werden zwischen Eigentümer:Gemeinschaft, Eigentümer:Eigentümer.
Werden Hausgelder nicht gezahlt und sind die auch die nicht "einzubringen", müssen die durch Sonderumlage von den anderen Eigentümern ausgeglichen werden.

Jetzt ist es so eine kleine Gemeinschaft - die wollten es gut meinen und haben sicherlich nicht absichtlich und böswillig gegen die geltenden Gesetzt verstoßen.
Sorg dafür, das in Zukunft ordnungsgemässe Wirtschaftspläne mit ausreichenden Hausgeldern und Instandsetzungsrücklage-Beträgen erstellt werden.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
kartaga
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 2x hilfreich)

Erst mal vielen Dank für die Antwort/ Stellungnahme.

Die Idee die Vergangenheit ruhen zu lassen finde ich okay, selbst wenn es mich ein paar hundert Euro kostet (trotzdem ist es ja nicht gerade wenig Geld u nd tut uns definitiv weh).

Doch ich habe so meine Zweifel...
Ich versuche seit vielen Monaten die Hausgemeinschaft und den Verwalter dazu zu bringen ein Rücklagenkonto anzulegen.
Mit gutem Zureden und auch Verweis auf gestzliche Verpflichtung zu einem solchen Konto. Der Verwalter tut es einfach nicht und alle "verstecken" sich hinter dem Vorwand, es sei kein Geld dafür da.

Vor einigen Monaten sind die Eigentümer dann auf die Idee gekommen, wir können doch die fälligen Reparaturen einfach immer spontan aus dem Portmornait bezahlen und dabei die Kosten vierteln. Grundsätzlich besteht bei uns natürlich keine Grundbucheintragung als nach Eigentumsschössel abzurechnen.
Sehr unangenehm für uns ist dabei, daß wir die kleinste Wohnung haben und somit bei einer Viertelregelung draufzahlen.

Als ich darauf aufmerksam machte, gab es Streit. Und irgendwie konnte mich auch keiner in der WEG verstehen, daß mir diese Regeleung nicht gefiel.

Nach längerem Hin und Her willigte ich ein dieser Regelung bis maximal 400 Euro im Jahr zuzustimmen. Nicht aus Überzeugung, sondern um Frieden zu haben. Den haben wir natürlich dennoch nicht.

Diese Regelung macht für alle anderen die Sitation irgendwie bequem, so daß sie nicht unbedingt auf ein Rücklagenkonto angewiesen sind.

Unser Verwalter hat ebenfalls einen sehr langen Atem und will (das heist nicht , dass er es macht) nächstes Jahr ein Rücklagenkonto erstellen.


Was haltet Ihr davon?
Was würdet Ihr akzeptieren?
Wo hört für Euch die Bereitschaft auf?
Ideen?
Tipps?

Ich bin für alles offen, auch um einfach mal alles aus einer anderen Perspektive zu sehen.
Natürlich bi nich von meiner Haltung auch eingenommen. Mir ist Sie logisch, aber das müssen ja nicht alle so sehen...

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3883 Beiträge, 2383x hilfreich)

Auch als Verwalter würde ich mich im eigenen Interesse nicht auf sowas einlassen.
Es ist gesetzlich Pflicht, eeine Rücklage zu bilden! Es bietet sich an, hierfür ein Extra Konto zu verwenden (schon allein wegen möglicher Zinsen).
Dafür sei kein geld da ist doch Quatsch, ein Geldanlagekonto sollte Zinsen bringen (wenn es derzeit auch nicht so vie ist) und nichts kosten. Im einfachsten Fall tut es ein Sparbuch!
Dass die anderen nicht verstehen, warum Dir die Viertelung nicht gefällt, ist doch klar, sie haben eine finanziellen Vorteil und Du den Nachteil wegen Deiner kleinen Wohnung. Es sollte eigentlich bei den Eigentumsanteilen bleiben.

lg R.M.

1x Hilfreiche Antwort

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