bei der EigentÙmerversammlung wurde die Jahresabrechnung 2005 genehmigt, ohne dass die EigentÙmer darÙber informiert wurden, dass sie hier z.B. Rechnungen aus dem Jahre 2006 mitbezahlen sollen. Bei den 2006er-Rechnungen handelt es sich um AuftrŠge der Hausverwaltung, die diese eigentlich nur mit EigentŸmermehrheitsbeschluss hŠtte erteilen dŸrfen. Ist dieser Beschluss zur Jahresabrechnung rechtswirksam?
-- Editiert von Sternschnuppe98 am 19.09.2006 08:01:56
lŠstige Hausverwaltung
19. September 2006
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Frage vom 19. September 2006 | 07:59
Von
Status: Beginner (62 Beiträge, 0x hilfreich)
lŠstige Hausverwaltung
#1
Antwort vom 19. September 2006 | 09:05
Von
Status: Schlichter (7944 Beiträge, 2942x hilfreich)
Hallo Sternschnuppe,
habt ihr keinen Beirat, der sich vor der Versammlung die Abrechnung Hausgeld 2005 sowie Wirtschaftsplan für 2006 angesehen hat?
Wenn kein Beirat vorhanden, empfehle ich selber Einsicht zu nehmen.
Wenn du der Meinung bist, der Beschluss ist ungültig, da verbotenerweise Rechnungen aus 2006 dadrinnen steckten, musst du schon klagen.
Aber bezüglich der Rechnung: wann wurden denn die Arbeiten ausgeführt - 2005 oder 2006? Vielleicht hängt es ja damit zusammen.
#2
Antwort vom 20. September 2006 | 07:56
Von
Status: Beginner (62 Beiträge, 0x hilfreich)
die Arbeiten wurden 2006 vorgenommen, es wurden Schilder angebracht, die die EigentÙmer mehrheitlich h?tten beschlie¤en mÙssen. Wir sind bisher nur wenige EigentÙmer, wie verh?lt sich das mit dem Beirat? Wer beantragt die Wahl eines Beirates?
Und jetzt?
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