maximale Stufenhöhe Terrasse

4. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
freiberuflerrecht123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
maximale Stufenhöhe Terrasse

Hallo Zusammen,

ich wohne zur Miete und mein Vermieter hat die Terrasse neu machen müssen, da der hölzerne Unterbau vermodert war.
Die Terrasse ist an der Stirnseite ca. 5m breit. Hier geht es zum Garten über. Die Terrasse hat hier eine Höhe zum Boden von 46cm. Kann ich hier eine Treppe über die ganze Breite verlangen? Gibt es eine Maximalhöhe für eine Stufe? Der Vermieter will nur eine sehr schmale 1m breite Treppe an einer Seite anbringen, nicht aber über die ganze Breite der Terrasse. Vorher war eine Treppe über die ganze Breite vorhanden, das ist für mich natürlich viel besser.

Danke und viele Grüße

Guido

Verbaut?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von freiberuflerrecht123):
Kann ich hier eine Treppe über die ganze Breite verlangen

Ja, kann man.
Verlangen kann man, denn verlangen kann man ja fast alles.

Probleme gibt es meist erst beim „bekommen" bzw. „durchsetzen", denn da spielen eine Vielzahl von Faktoren (kann er, will er, darf er, ist er vertraglich verpflichtet, sind diese vertraglichen Verpflichtungen gültig, …) mit.

Hier dürfte es wohl daran scheitern, das es für eine Treppe nicht genug Platz gibt. Eine Trittstufe dürfte passen.



Jetzt müsste man begründen, weshalb die 1m breite Stufe ein erheblicher Nachteil gegenüber der vorherigen Situation ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
guest-12330.12.2019 09:33:43
Status:
Beginner
(143 Beiträge, 82x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Probleme gibt es meist erst beim „bekommen" bzw. „durchsetzen", denn da spielen eine Vielzahl von Faktoren (kann er, will er, darf er, ist er vertraglich verpflichtet, sind diese vertraglichen Verpflichtungen gültig, … ;) mit.


So ein Quatsch vertragliche Verpflichtungen. Es gibt nur eine Verpflichtung und das ist die Schrittmaßregel. Schrittlänge eines Menschen 63 cm (+/- 2 cm). Laufbreite Treppe mind. 80 cm.

Zitat (von freiberuflerrecht123):
Kann ich hier eine Treppe über die ganze Breite verlangen? Gibt es eine Maximalhöhe für eine Stufe?

Nein, es braucht keine Treppe über die ganze Länge zu sein.

Anzahl u. Höhe der Treppenstufen wird wie folgt berechent: 2 Steigungen + 1 Auftritt = 63-65cm.
Danach wären es 3 Steigungen. 15 cm hoch mit einer Auftrittsbreite 33-35 cm. Durchaus üblich für Gartentreppen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Contredit):
So ein Quatsch vertragliche Verpflichtungen.

Ja, die sind in der Juristerei tatsächlich relevant. Auch wenn das nicht jedem Unwissenden bekannt sein mag.



Zitat (von Contredit):
Es gibt nur eine Verpflichtung und das ist die Schrittmaßregel.

In welchem Gesetz findet man die denn?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Zitat:
In welchem Gesetz findet man die denn?


Ein Gesetz ? Eher Lehrstoff erstes Studienjahr Bauingenieurwesen

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32289 Beiträge, 5678x hilfreich)

Meins noch:

Zitat (von freiberuflerrecht123):
Kann ich hier eine Treppe über die ganze Breite verlangen?
Verlangen kannst du das, was dir viel besser gefällt. Aber du wirst es nicht bekommen.
Dein Vermieter ---muss--- nur die notwendige Lösung realisieren.

Vielleicht kannst du dich mit ihm durch Eigenbeteiligung einigen? Die Terrasse und die Stufen wirst ja eh nur du nutzen und nicht dein Vermieter, oder?

Was hat das nun mit der Überschrift zu tun? Dass du dann neuerdings und ungewohnt 46 cm hochsteigen sollst?

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