mündlicher Kaufvertrag Haus- und Grundstückskauf

28. Dezember 2007 Thema abonnieren
 Von 
Cartonne
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 5x hilfreich)
mündlicher Kaufvertrag Haus- und Grundstückskauf

Hallo liebe 123recht-Gemeinde,

nach jahrelanger Suche hat meine Familie und ich ein passendes Haus und Grundstück gefunden, welches zum Verkauf stand.

Mit dem Eigentümer waren wir uns mündlich über den Preis und den Kauf einig. Er übergab uns den Schlüssel und sagte, dass wir schon anfangen können einzuräumen, zu renovieren oder sonstiges, da es ja nun unser Haus sei.

Es wurde aber noch kein schriftlicher Kaufvertrag aufegesetzt, bzw. der Notar eingeschaltet, noch der Kaufpreis bezahlt. Das einzige Schriftstück was wir besitzen, mit der Unterschrift des Verkäufers, ist die Anmeldung und Abmeldung bei den Stadtwerken für die Gas und Stromversorgung. Wir waren bereits bei verschiedenen Banken und haben uns Angebote für einen Kredit eingeholt, welche aber noch in Klärung sind.

Nun waren wir bei neulich auf dem Grundstück, der Noch-Eigentümer war am Ausräumen seiner Möbel, als andere Interessenten das Grundstück betraten und der Verkäufer nun keine Aussage mehr über die Zusage an uns tätigen wollte und meinte, dass es nun doch noch andere Interessenten gäbe.

Wenn wir nun diese äußerst ärgerliche Sache gerichtlich klären wollten und auf den mündlich geschlossenen Kaufvertrag verweisen sollten, wie ständen unsere Chancen bzw. gibt es bei Immobilien vielleicht doch gesonderte Regelungen?

Vielleicht hat ja hier jemand schon ähnliche Erfahrungen gesammelt und kann diese Preis geben.

Vielen Dank.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Äußerst seltsam... Nicht nur vom Verkäufer, sondern auch von euch! Nicht mal ein Vorvertrag wurde gemacht? Kreditanfrage noch nicht bearbeitet? So wie ich das sehe gehört euch das Haus nicht, und der Verkäufer kann, wenn er mag, einem anderen das Haus verkaufen.

Hier mal ein kleines Beispiel:

Meinem Vater gehört ein Haus in den USA, welches er seit ca. 2 Jahren verkaufen möchte. Maklerin beauftragt, und plötzlich wollte eine Familie unser Haus kaufen. Vorvertrag gemacht, Anzahlung von $5000,- wurde geleistet.

Nun, die Familie brauchte einen Kredit, und die Bank wollte ein Gutachten vom Haus. Der absolute Hammer: 2 Teams und insgesamt 20 Personen kamen an einem Tag und begutachteten das Haus. Es wurde komplett ALLES geprüft (Fenster, Decken, Wände, Böden, Wasserleitungen, einzelne Lichtschalter und Klo-Spülungen). Für jeden Bereich gab es einen Fachmann...;) Ein Chaos!

Mein Vater wartete auf die nächste Zahlung, die vertraglich ausgemacht war, und der Käufer meinte immer, es würde noch dauern... Es zog sich über Wochen, und auf einmal meinte der Käufer zu meinem Vater, sie könnten ja schon mal einziehen... Bis der Kredit durch ist würden sie Miete zahlen... Mein Vater teilte ihm mit, dass er nicht einen Stuhl vor die Tür stellt, bis das Geld da ist :grins:

Eines Tages stellte mein Vater fest, dass das Telefon nicht funktionierte. Was war passiert? Der Käufer war sich seiner Sache so sicher, dass er das Telefon umgemeldet hatte! Lange Rede, kurzer Sinn: Der Verkauf kam nicht zu Stande, da die Familie das Haus nicht finanziert bekam.

Mein Rat an euch: Raus da, aber dalli, denn ihr habt kein Recht, in ein Haus zu ziehen, welches euch noch gar nicht gehört! Der Verkäufer hat allerdings auch einen Schaden, weil er so leichtgläubig war, euch die Schlüssel zu geben. Für mich völlig unverständlich :bang:

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Cartonne
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 5x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort.

Ich muss jedoch hierzu ergänzen, dass wir in dieses Haus noch nicht eingezogen sind bzw. auch noch nicht renoviert haben oder ähnliches.

Es ging mir hierbei lediglich nur darum, ob wir auf den mündlich geschlossenen Vertrag pochen können, ohne Vorvertrag oder Einschaltung des Notars, sondern nur mit einem mündlichen geschlossenen Vertrag unter Zeugen!!??

Der Vorvertrag schien uns auch überflüssig, da der Verkäufer uns zugesagt hatte an uns für den vereinbarten Preis zu verkaufen und uns "symbolisch" auch den Schlüssel übergeben hat.

Wir wissen nun nicht, ob es sich, bei einer Verweigerung des Verkaufs an uns, überhaupt lohnt einen Anwalt einzuschalten oder es überhaupt nichts bringt, außer zusätzliche Kosten.

Vielen Dank schon mal.

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Die Verweigerung an sich ist hier ja noch nicht gegeben... Wenn der Verkäufer sein Geld bekommt, dann hätte er sicher nichts gegen euch... Solange er noch nichts bekommen hat von euch kann er weiterhin Interessenten das Haus zeigen.

Würde Folgendes vorschlagen: Verlasst euch nicht so auf dieses mündliche Geschwätz. Nur was ich schriftlich in Händen habe ist meine Sicherheit.

Das heisst... Mit ihm reden, Vorvertrag machen, damit das Haus schon mal reserviert ist. So schnell wie möglich zusehen, dass ihr das Geld dafür bekommt, denn auch so ein Vorvertrag beinhaltet Fristen, die ihr einzuhalten habt. Zu einem Vorvertrag gehört in der Regel eine Anzahlung, als Sicherheit für den Verkäufer. Sollte aus irgendeinem Grund ihr das restliche Geld nicht aufbringen können dürfte er diese Anzahlung einbehalten, wenn ich mich nicht täusche. Mindestens jedenfalls einen Teil davon! Er hätte ein Recht darauf, weil er durch euch anderen Interessenten das Haus nicht mehr zeigen konnte.

Sollte er zicken, Schlüssel wieder geben und ein anderes Häuschen suchen.. Dann sollte es eben nicht sein ;)

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 301x hilfreich)

http://www.frag-einen-anwalt.de/Vorvertrag-Immobilienverkauf__f13069.html

Ihr habt zwar nichts schriftliches, eine Schlüsselübergabe ist allerdings m. E. ein starkes Indiz, dass es eine ehrliche Übereinkunft zum Kauf der Immobilie gab.
Das hilf Euch zwar nicht den Kauf zu erzwingen. ggf. könnt Ihr aber tatsächlich entstandenen Schaden geltend machen. Dies könnten z.B Kosten bei der Bank für den nicht mehr benötigten Kredit sein.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2928x hilfreich)

Bei Immobilien gilt (und das ist Fakt)- erst der unterschriebene Kaufvertrag beim Notar ist bindend. Alle anderen Sachen vorher sind "auf eigene Gefahr und auf eigene Kosten".
Daher habt ihr in meinen Augen Null-Chance auf irgend welche Ansprüche (finanzieller Art).
Kann sich denn der Verkäufer sicher sein, dass ihr das Geld bringt? Soll er solange Däumchen drehen?

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Cartonne
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 5x hilfreich)

Dann vielen Dank für die Antworten.

1x Hilfreiche Antwort

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