mündlicher Kaufvertrag ?

13. Mai 2005 Thema abonnieren
 Von 
bezzi
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 35x hilfreich)
mündlicher Kaufvertrag ?

Käufer K und Verkäufer V einigen sich mündlich über den Kaufpreis eines Hauses und "besiegeln" das Geschäft in Gegenwart des Maklers per Handschlag.

Wenige Tage später teilt V dem K mit, ein anderer Kaufinteressent wäre aufgetaucht der mehr zahlt. Hat K einen Anspruch auf Erfüllung des Vetrages zu den mündlich vereinbarten Bedingungen ?

Oder kann V allen potentiellen Käufern munter Zusagen machen, solange der Vertrag nicht vor dem Notar unterschrieben wurde ?


Danke im voraus für Eure Meinungen

bezzi




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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry2000
Status:
Lehrling
(1084 Beiträge, 251x hilfreich)

>>"Oder kann V allen potentiellen Käufern munter Zusagen machen, solange der Vertrag nicht vor dem Notar unterschrieben wurde ?"<<

Grds. ja.

Einen Anspruch auf Übereignung haben Sie jedenfalls nicht.

U.U. kommen jedoch Schadensersatzansprüche in Betracht.


Gruß
Harry!

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