Käufer K und Verkäufer V einigen sich mündlich über den Kaufpreis eines Hauses und "besiegeln" das Geschäft in Gegenwart des Maklers per Handschlag.
Wenige Tage später teilt V dem K mit, ein anderer Kaufinteressent wäre aufgetaucht der mehr zahlt. Hat K einen Anspruch auf Erfüllung des Vetrages zu den mündlich vereinbarten Bedingungen ?
Oder kann V allen potentiellen Käufern munter Zusagen machen, solange der Vertrag nicht vor dem Notar unterschrieben wurde ?
Danke im voraus für Eure Meinungen
bezzi
mündlicher Kaufvertrag ?
13. Mai 2005
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Frage vom 13. Mai 2005 | 07:05
Von
Status: Beginner (93 Beiträge, 35x hilfreich)
mündlicher Kaufvertrag ?
Verbaut?
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#1
Antwort vom 13. Mai 2005 | 09:50
Von
Status: Lehrling (1084 Beiträge, 251x hilfreich)
>>"Oder kann V allen potentiellen Käufern munter Zusagen machen, solange der Vertrag nicht vor dem Notar unterschrieben wurde ?"<<
Grds. ja.
Einen Anspruch auf Übereignung haben Sie jedenfalls nicht.
U.U. kommen jedoch Schadensersatzansprüche in Betracht.
Gruß
Harry!
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