Hallo,
ein Nachbar ist vor Jahren verstorben. Ich möchte wegen einer größeren Geldforderung eine Sicherungshypothek ins Grundbuch eintragen lassen.
Aber es steht immer noch der Verstorbene im Grundbuch. Das Anwesen steht leer. Niemand weiß, wie es weitergeht. Ich dachte, man muß sich sogar ins Grundbuch eintragen lassen, wenn man eindeutig der Eigentümer sprich: Erbe ist.
Ich weiß nicht weiter.
muß ein Eigentümer sich ins Grundbuch eintragen lassen?
Verbaut?
Verbaut?
Hallo,
im Normalfall erwirbt man Eigentum an einem Grundstück durch Einigung und Eintragung.
D.h. erst mit Eintragung ins Grundbuch wird der Eigentumserwerb wirksam.
Ausnahme hiervon stellt die von Ihnen genannte Erbschaft dar.
Bei der Erbschaft wird der Erbe automatisch, auch ohne Eintragung ins Grundbuch Eigentümer.
Das Grundbuch wird dann unrichtig, und die Eintragung des Erben ins Grundbuch dient dann nur der Grundbuchberichtigung.
Diese Berichtigung kann das Grundbuchamt vom Eigentümer erzwingen, oder wenn dies Erfolglos ist, von Amts wegen vornehmen.
In Ihrem Fall würde es sich also empfehlen, ein Schreiben an das GBA zu richten, und unter Darlegung der Sachlage anzuregen, ein Grundbuchberichtigungsverfahren einzuleiten.
Gruß
Rpfl.
Die von Rpfl. vorgeschlagene Möglichkeit ist zwar möglich, erscheint mir aber zu umständlich.
Als Gläubiger kannst Du die Berichtigung selbst gleichzeitig mit dem Antrag auf Eintragung der Zwangshypothek beantragen, § 14 GBO
.
Die dazu nötigen Unterlagen (Erbschein o. Abschrift des notariellen Testaments) kannst Du Dir selbst vom Nachlaßgericht/Notar/Behörden beschaffen, §§ 792
, 896 ZPO
. Nachteil bei dieser Variante dürfte sein, dass Du möglicherweise für die Kosten vorschusspflichtig bist.
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