nicht ehelicher Hauskauf

10. November 2005 Thema abonnieren
 Von 
einlediger
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
nicht ehelicher Hauskauf

Hallo zusammen,

Er und Sie wollen zusammen ein Haus für 350.000 kaufen, wollen aber möglicherweise nicht heiraten. Sie haben 2 Kinder.


Er bezahlt 200.000 Euro, den Rest die Bank.
Grundbuch und Kredit wird auf beide geschrieben.

Worse Case Betrachtungen:
1. sie trennen sich nach 3 Jahren.
Wie sind die Eigentumsverhältnisse? Wird seine Hauptzahlung angerechnet oder hat er sich übers Ohr hauen lassen?
Was wäre mit dem Kredit?

2. ein Erltern stirbt nach 3 Jahren.
Wie sieht das mit dem Erbe aus? Der Teil des gestorbenen Eltern müsste doch an die kinder gehen, oder? Was zahlen diese nun an Steuern (dann 3 und 7 Jahre alt)
Was wäre mit dem Kredit?

Was kann/sollte im Grundbuch diesbezüglich eingetragen werden?

Gruß einlediger

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16803x hilfreich)

zu 1.: Das Haus wird entsprechend der Eigentumsverhältnisse, die im Grundbuch stehen, geteilt. Wer was bezahlt hat, spielt keine Rolle. Beim Kauf in der genannten Form ist übrigens Schenkungssteuer fällig, da Du Deiner Freundin quasi 100.000€ schenkst. Sie hat aber nur einen Freibetrag in Höhe von 5.200€. Die Schenkungssteuer wird je nach genauer Vertragsgestaltung bei etwa 10-20.000€ liegen.

zu 2.: Der Eigentumsanteil des Verstorbenen Elternteils geht je zur Hälfte an die beiden Kinder. Erbschaftsteuer fällt nicht an, da Kinder einen Freibetrag von 205.000€ haben, der hier nicht überschritten wird. Die Kinder treten in alle Rechten und Pflichten des Verstorbenen ein, d.h. auch in den Kreditvertrag.
Da jedoch alle Kreditnehmer gesamtschuldnerisch haften, wird faktisch der Überlebende den Kredit alleine abzahlen müssen.

Die Antwort zu 2. ist wahrscheinlich unproblematisch.
Die Folgen, die sich aus der Antwort zu 1. ergeben kann man nur durch vorherige Hochzeit völlig vermeiden, was auch die Erbfolge ändern würde. Möglich wäre aber auch eine Eigentumseintragung von z.B. 80% zu 20% (Bargeld deckt etwa 60% ab, der Rest wird geteilt).

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#2
 Von 
einlediger
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke hh für die Antwort. Die hürde mit der Schenkungssteuer hatte ich noch gar nicht auf dem Schirm.

Nun möchte er aber sein Geld nicht durch Hochzeit und Scheidung 'verspielen'.

Da er bei Start einer Ehe deutlich besser stünde als sie, würde mich ein Konstrukt interessieren, der diese 'Mehreinbringung' bei einer eventuellen Trennung wieder herstellt; und nicht dass Vermögensanteile auf sie wandern... Zugewinn ist OK. Da haben dann beide dran gearbeitet.

Angenommen sie brächte 50 mit und er 300.
Er zahlt 200 ins Haus und beide die laufenden Kredite.

Welches Konstrukt wäre ihm zu empfehlen, damit er bei Verlustfreiem Hausverkauf... - also 200 - wieder seine 300 hat und sie ihre 50?

Gruß einlediger

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16803x hilfreich)

Das Vermögen, das ein Partner in die Ehe mit einbringt, geht nicht in den Zugewinn ein. Das Wort Zugewinn ist daher wörtlich zu nehmen.

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