guten abend,
wir haben heute von dem notar einen brief bekommen.ich zitiere einmal:
in vorbezeichnender angelegenheit sollte ausweislich §2 des obigen kaufvertrages die übertragung des grundbesitzes lastenfrei erfolgen.
bei beurkundung des vertrages ist versehentlich übersehen worden,dass in ableilung II,lfd.nr1 des grundbuches eine grunddienstbarkeit eingetragen ist.diese belastung müsste von ihnen übernommern werden.
wir bitten um einen termin wo auch die verkäufer der eigentumswohnung anwedend sein müssen.
HILFE,bedeutet das etwa,das wir die schulden der verkäufer mit übernehmen müssen????????????
hinzu kommt noch,das der verkäufer sich aus privaten gründen "abgeseilt"hat und nicht zu sprechen ist.
auf dem bau geht alles schief,weil der verkäufer eine firma genommen hat die nur "fusch"macht.
er ist seit 7 wochen verschwunden und seiner frau sind die hände gebunden(sagt sie)
bitte um hilfe.
was ist zu tun???
gruß bvbblobdi
notar vergaß grunddienstbarkeit.HILFE
Verbaut?
Verbaut?
An eurer Stelle würde ich mal einen Anwalt zu Rate ziehen. Ich habe auch eure anderen Beiträge gelesen und euer Wohnungskauf ist wohl etwas daneben gegangen.
Hi,
bei einer Grunddienstbarkeit handelt es sich in der Regel um völlig "harmlose" Rechte, die den Wert des Grundstücks nicht oder kaum mindern wie z. B. Leitungsrechte.
Gruß
Exek.
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In der Regel harmlos!
Ich denke in meiner naiven Art und Weise, wenn Ihr lastenfreien Übergang vereinbart habt und die Grunddienstbarkeit übersehen wurde und dieser Umstand nicht heilbar ist (Löschung der Dienstbarkeit), so kommt der Vertrag nicht zustande (Rückabwicklung?). Es stellt sich natürlich die Frage: Wie lange ist die Beeurkundung her, ist der Kaufpreis schon geflossen etc.
Außerdem stellt sich die Frage, inwieweit der Notar hier haftet.
vielen dank für eure antworten.
bereue schon den kauf der wohnung.brauche dringend rat in dem forum: kostenvoranschläge.bitte lest es euch mal durch.
haben mit einer firma zu tun,die sehr unseriöse(milde ausgedrückt)methoden anwendet.
vielen,vielen dank
eure bvbblondi
anmerkung:schön das es euch(lichtblick)gibt
In der Regel ist, wie bei jeder Belastung oder Beschränkung, von einer Wertminderung auszugehen, wobei sich die Höhe nach Art und Ausmaß der Beeinträchtigung richtet und vor allem danach, wie oft die Dienstbarkeit in Anspruch genommen wird.
also ich würde die sache nicht kaufen
Eine Grunddienstbarkeit kann folgendes beinhalten und zwar das Verbot, eine bestimmte Handlung vornehmen zu dürfen, hat zum Inhalt, dass eine eigentlich mögliche und vor allem zulässige Nutzung unterbleiben muss.
ich denke mal ihr könnt problemlos vom kauf zurücktreten
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