Öffentliche Wasserleitung und Wasserschieber, auch von Nachbarn, auf Privatgrund - muß ich das dulden?
Im Grundbuch stehen keine Leitungsrechte, Grunddienstbarkeiten, Geh- und Fahrtrechte, usw. Das Grundstück ist Lastenfrei!
Habe recherchiert:
In Bayern wird kein Baulastenverzeichnis geführt, dort wird die Sicherung baurechtskonformer Zustände im Grundbuch vorgenommen.
Die Wasserleitungen sind schon alt (vor den 60er Jahren) und ist in Deutschland, Bayern.
Nun verlangt die Gemeinde, daß ich den Wasserschieber suche und die Leitung freilege – auf eigene Kosten
Ist diese Vorgehensweise rechtens?
(ich dachte, daß bis zur Wasseruhr alles Sache von der Gemeinde ist)
Wie sieht es rein rechtlich aus?
öffentliche Wasserleitung auf Privatgrund freilegen
Verbaut?
Verbaut?



ZitatIst diese Vorgehensweise rechtens? :
Wenn der Schieber widerrechtlich von Dir überbaut wurde, musst Du ihn wieder freilegen bzw. wird die Freilegung dann zu Deinen Lasten erfolgen.
Wenn er nur mit der Zeit überwachsen ist, weil er z.B. nicht fachgerecht eingepflastert war, dann ist es Sache des Versorgers.
Die Wasserschieber waren nie frei.
Die Schieber sind nun offensichtlich mit den Jahren überwachsen.
Korrekt eingepflastert waren die Schieber nie.
Die genaue Lage der Wasserschieber ist ebenfalls unbekannt – hierzu kann die Gemeinde keine genauen Angaben machen.
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ZitatIst diese Vorgehensweise rechtens? :
(ich dachte, daß bis zur Wasseruhr alles Sache von der Gemeinde ist)
Das ist in Ihrem Fall anscheinend ein Sonderfall, wo das nicht so ist.
Warum Sonderfall?
Ich dachte, daß bis zur Wasseruhr alles Sache von der Gemeinde ist
ZitatDie Schieber sind nun offensichtlich mit den Jahren überwachsen. :
Korrekt eingepflastert waren die Schieber nie.
Die genaue Lage der Wasserschieber ist ebenfalls unbekannt – hierzu kann die Gemeinde keine genauen Angaben machen.
Dann sind Suche und Freilegung Sache des Versorgers.
Ist die Gemeinde der zuständige Versorger?
Mit welchem Wortlaut wurde die Forderung erhoben?
Wurde eine Rechtsgrundlage benannt?
Der Versorger ist der Zweckverband Wasserversorgung der Gemeinden xy
Der genaue Wortlaut lautet:
Der Zweckverband Wasserversorgung der Gemeinden xy erläßt folgenden
Bescheid
1. Frau abc wird auferlegt bis spätestens 6 Wochen nach Bestandskraft dieses Bescheides den Hausanschluß für die Wasserversorgung freizulegen
2. Herr abc (Ex-Ehemann und ½ Miteigentümer) wird verpflichtet die Freilegung in der Nr. 1 genannten Anlage zu dulden.
3. Falls Frau abc dies Pflicht nicht erfüllt, wird ein Zwangsgeld in Höhe von 500€ zur Zahlung fällig
4. Frau abc hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Für die Duldungsanordnung (Nr. 2 dieses Bescheides) werden nicht erhoben.
5. Für den Bescheid wird eine Gebühr von 100€ festgesetzt. Die Auslagen betragen 3,30€
Warum muß nur ich alle Kosten tragen, der Ex-Mann ist immer noch ½ Eigentümer
ZitatDer Zweckverband Wasserversorgung der Gemeinden xy erläßt folgenden :
Bescheid
Da fehlt im Eingangspost offensichtlich vieles an Vorgeschichte.
P.S.: Die Rechtsgrundlage müsste im Bescheid genannt sein.
Was man gegen den Bescheid für Rechtsmittel hat, steht auch drin.
Da wir die fehlende Vorgeschichte nicht kennen, können wir auch nicht einschätzen, ob es sich lohnt weiter zu stänkern.
Die Vorgeschichte:
Die Wasseruhr sollte gewechselt werden. Leider konnte die Wasseruhr nicht gewechselt werden, da der Absperrhahn vor der Wasseruhr defekt ist (läßt sich nicht schließen) Um beides zu wechseln muß der Wasserschieber geschlossen werden, da der Wasserschieber auf Anhieb nicht auffindbar war wurde vorgenannter Bescheid erlassen.
Erst fragst du, ob du das dulden musst.ZitatWarum muß nur ich alle Kosten tragen, der Ex-Mann ist immer noch ½ Eigentümer :
Erst auf Nachfrage kommst du mit dem Bescheid...
Dort steht ganz deutlich drin, dass DU freizulegen hast. Vorher gabs schon Streit und ein Verfahren.
Dort steht auch ganz deutlich, dass dein Ex das zu dulden hat.
Das ist jetzt deine Neue Frage?ZitatWarum muß nur ich alle Kosten tragen, der Ex-Mann ist immer noch ½ Eigentümer :
Das ist wie bei den anderen Streitfragen wegen des halben Eigentums auch.
Den Wasserversorger interessiert nicht, worüber du dich mit deinem Ex streitest.
Zitatda der Wasserschieber auf Anhieb nicht auffindbar war wurde vorgenannter Bescheid erlassen. :
Glaube ich nicht.
Da gibt es deutlich mehr an Vorgeschichte.
P.S.: Ich würde beim Zweckverband die Leitungsauskunft anfordern und dann an der vermutlichen Stelle mal einen Spaten "nutzen".
Die Vorgeschichte:
Die Wasseruhr sollte gewechselt werden. Leider konnte die Wasseruhr nicht gewechselt werden, da der Absperrhahn vor der Wasseruhr defekt ist (läßt sich nicht schließen)
Um beides zu wechseln muß der Wasserschieber geschlossen werden, da der Wasserschieber auf Anhieb nicht auffindbar war wurde vorgenannter Bescheid erlassen.
Mehr Vorgeschichte gibt es nicht.
Ihr haftet Gesamtschuldnerisch. Der Versorger kann sich aussuchen von wem er die Maßnahme und Gebühren verlangt und wer von den Beteiligten es nur dulden braucht. Wenn du es zugelassen hast, dass der Wasserschieber zugewuchert ist, dann sehe ich darin durchaus ein Verschulden von dir Den Missstand hast du zu beseitigen.ZitatWarum muß nur ich alle Kosten tragen, der Ex-Mann ist immer noch ½ Eigentümer :
Nicht immer. Das ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Fast immer ist es allerdings so wie du es geschrieben hast. Bei uns z.B. ist es aber so, dass ich ab dem Hauptstrang verantwortlich bin. Bei einem Defekt zwischen Haus und Hauptver- bzw. Entsorgungsstrang kann das teuer für mich werden. Insbesondere dann, wenn der Bürgersteig oder die Straße würde aufgerissen werden müssen. Dies ist, in dieser Form eine Seltenheit der ich leider unterliege.ZitatIch dachte, daß bis zur Wasseruhr alles Sache von der Gemeinde ist :
Darum geht es hier aber gar nicht. Du hast zugelassen, dass der Schieber zugewachsen ist.
Woher weißt du das eigentlich wenn dir gar nicht bekannt ist wo der Schieber überhaupt liegt?Zitatkorrekt eingepflastert waren die Schieber nie. :
ZitatWie sieht es rein rechtlich aus? :
Rein rechtlich sieht es so aus, dass dies
Zitatdaß bis zur Wasseruhr alles Sache von der Gemeinde ist :
schlicht falsch ist und man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen / Satzungen etc. lesen müsste, denn da pflegen aufklärende Details drin zu stehen wann wo was wessen Pflicht ist.
Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den vollständigen Wortlaut der relevanten Stellen posten, denn erst mit Kenntnis dieser Fakten können wir zielführend zu Bedeutung und Auslegung diskutieren.
Zitatda der Wasserschieber auf Anhieb nicht auffindbar war wurde vorgenannter Bescheid erlassen. :
Im Bescheid sollten sich auch Rechtsgrundlagen finden, auf die sich der Bescheid stützt.
Die wären dann als erstes zu prüfen, denn mitunter gibt es in Zeiten knapper Kassen auch gerne mal Fehlinterpretationen seitens der Sachbearbeiter ...
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