hallo,
ich hätte mal eine frage, wenn jemand ein ca. 3000 qm großes Grundstück im Außenbereich hat, das mit einer ca. 30 qm großen Holzhütte bebaut ist. Die Hütte hat Bestandsschutz und wird zulässigerweise als Wochenendhaus genutzt. Ohne Baugenehmigungen wurden dann folgende Baumaßnahmen durchgeführt: 1. Bau eines 1,50m Maschendrahtzaunes um das Grundstück
2. Anbau eines Duschbades mit ca. 4 qm
3. Anbau eines Wintergartens mit ca. 20 qm
4. Bau einer Doppelgarage
Daraufhin bemerkt die zuständige Behörde die ungenehmigten Baumaßnahmen und verlangt deren Beseitigung sowie für jeden Schwarzbau ein Ordnungsgeld von 500,-€ d.h. insgesamt 2000,- €. Der Besitzer legt Widerspruch ein. Wie wird die Widerspruchsbehörde entscheiden?
danke jetzt schon für eure antworten!
lg sunshine5454
ohne Baugenehmigung gebaut
Verbaut?
Verbaut?



weshalb ist der maschendrahtzaun unzulässig? benötigt man denn nicht eigentlich keine baugenehmigung um einen zaun aufzustellen? das ist doch ganz normale grundstücksbegrenzung.
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Der Maschendrahtzaun ist eine feste bauliche Anlage das benötigt im Außenbereich! eine Baugenehmigung.
Wenn überhaupt würde ich es eher mit Büschen probieren - aber nur mit heimische Gehölzer. Thuja (nicht einheimisch) zum Beispiel wird sehr sehr wahrscheinlich - weil halt Außenbereich - auch nicht geduldet.
Damit wäre hätte man dann sogar einen Sichtschutz. Würde aber sicherheitshalber noch Nachfragen.
LG
Ellis
gibt es für die 4 baumaßnahmen auch einzeln paragraphen oder etwas in der art, woran ich genau erkennen kann, dass sie alle genehmigungspflichtig sind?
lg sunshine5454
Zusätzliche Antwort:
Jede Änderung eines Gebäudes (Nutzungsänderung, Anbauten=Vergrößerung der Grundflächen oder der Gebäudehöhen) oder Eingriffe in die Statik erfordern einen Bauantrag, den man notfalls, evtl. gegen Entrichtung eines Ordnungsgeldes auch nachträglich einreichen kann.
Da das Grundstück jedoch im Außenbereich liegt, wird es aber sicher keine Baugenehmigung geben.
Das bisher bestehende Gebäude wird wegen Bestandschutzes stehen bleiben dürfen, wenn die Schwarzbauten entfernt werden.
WICHTIG: Wird aber ein Bauantrag für die nachträglichen Anbauten gestellt, und dieser wird abschlägig beschieden, ist es möglich, dass dann auch der Bestandschutz entfällt und das bisher bestehende Gebäude abgerissen werden muss.
Dieses sollte vor einem Bauantrag, evtl. durch eine Voranfrage geklärt werden.
Zuständig sind die §§ der Bauordnung des zuständigen Landkreises, was man durch Googeln oder auf den Seiten des Landkreises nachlesen kann.
Gruß !
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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."
Das Bauen im Außenbereich ist zunächst einmal grundsätzlich unzulässig, wenn es nicht zu den in § 35 BauGB
genannten Ausnahmen gehört.
Als Beispiel für eine Landesbauordnung nehme ich hier einmal die aus Niedersachsen. Darin findet sich in § 2 Abs. 1 folgende Definition:
"Bauliche Anlagen sind mit dem Erdboden verbundene oder auf ihm ruhende, aus Bauprodukten hergestellte Anlagen."
Ein Zaun ist daher eindeutig auch eine bauliche Anlage. Für die anderen 3 Dinge ist das unbestreitbar auch so
Dann findet sich in § 68 NBauO:
"Baumaßnahmen bedürfen der Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde (Baugenehmigung), soweit sich aus Absatz 2 und den §§ 69 bis 70 , 82 und 84 nichts anderes ergibt."
In § 69 wird bezüglich der baugenehmigungsfreien baulichen Anlagen auf die Anlage verwiesen, die eine Vielzahl von solchen Anlagen enthält. Dort findet man dann unter 6.1. folgendes:
"Einfriedungen bis 1, 80 m Höhe über der Geländeoberfläche nach § 16 , im Außenbereich nur als Nebenanlage eines höchstens 50 m entfernten Gebäudes mit Aufenthaltsräumen,"
In Niedersachsen könnte es also in Deinem Fall sein, dass der Zaun keiner Baugenehmigung bedurft hätte. Das hängt aber auch davon ab, welchen Status die Holzhütte baurechtlich hat. Diese Liste der Baumaßnahmen, die keiner Baugenehmigung bedürfen ist, ist spezifisch für jedes Bundesland. In Deinem Bundesland kann es daher durchaus sein, dass der Zaun einer Baugenehmigung bedurfte.
Insgesamt sehe ich keine Möglichkeit, die Abrissverfügung endgültig zu verhindern. Bezüglich des Zaunes wäre die für Dein Bundeland geltende Bauordnung zu prüfen.
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