Moin,
ich hoffe, ich bin hier im richtigen Unterforum gelandet.
Meine Schwester und ich besitzen ein Grundstück in Erbengemeinschaft (von der Mutter geerbt). Auf diesem Grundstück stehen zwei Häuser. Die Häuser teilen sich nichts, da die Zufahrten über die anliegenden Straßen erfolgen.
In einem Haus wohnen meine Freundin und ich, in dem anderen mein Vater. Meine Freundin und ich wollen nun unser Haus kaufen, sprich meine Freundin kauft meiner Schwester ihre Anteile ab. Jetzt will sie natürlich auch mit ins Grundbuch.
Nun habe ich bisher folgende Teilungsmöglichkeiten gefunden:
1. reale Teilung: wäre wohl die sauberste Methode, allerdings liegen wir da bei ca. 2.800 € Vermessungskosten
2. ideelle Teilung: Meine Idee wäre hier jeweils ein Sonderrecht auf die jeweiligen Objekte zu legen, somit sparen wir die Vermessungs- und Teilungskosten. Allerdings müsste eine Grundstücksgemeischaft gebildet werden. Ist soetwas praktikabel? Immer mal davon ausgehend, dass wir uns nicht mit meiner Schwester in die Klamotten kriegen (was aber nicht passieren wird).
3. gibt es noch eine Möglichkeit der Gestaltung?
Danke für eure Einschätzungen!
Fachwirt
reale oder ideelle Grundstücksteilung?
Verbaut?
Verbaut?
Was sind 2800€ im Vergleich zum Ärger was alles später kommen kann.
Ich kenne nur diese 2 Möglichkeiten.
Auch bei der Realteilung wird es nicht alleine bei den Kosten des Vermessers bleiben.
Aber alles in allem dürfte die ideelle Teilung = Bildung von Wohneigentum mindestens ebensoviel kosten, denn das erfordert:
1) Abgeschlossenheitsbescheinigung über das Bauamt (ggf. müssen dazu ersteinmal Bestandspläne vom Architekten erstellt werden), 2) Teilungspläne sowie 3) Teilungserklärung/WEG-Vertrag = vom Notar
Wenn es irgend geht, dann würde ich die Realteilung vorziehen - d.h. jedes Grundstück/jedes Haus hat sein eigenes Grundbuch (wobei ihr da für euer Haus ja schon 2 Personen seid) und muss nicht bei jedem Kram die anderen Eigentümer miteinbeziehen (und das WEG-Recht ist auch nicht so ohne - bei der Variante "idelle Teilung").
Und auch wenn man hofft, dass das niemals eintritt, so sollte man doch immer mal den worst-case im Auge bedenken
> was wenn einer mal aus heute undenkbaren Gründen aus der geplanten Konstellation aussteigen will oder muss und man ist plötzlich mit einem (Teil)Eigentümer konfrontiert, mit dem man nicht mehr so gut kann? , oder
> Wer würde deine Schwester beerben, wer dich, wer deine Freundin? Es kann ja jederzeit einfach nur ein dummer Unfall passieren, deswegen sollte man sich da durchaus schonmal mit Erbrecht und Erbschaftsteuer befassen ... Ich wollte eigentlich nie heiraten ("unnützes Papier") ... aber es gibt da durchaus Gründe, die einen doch umdenken lassen ...
Aber zurück zum Thema:
Die Grundfrage wird sein, ob eine Teilung in 2 Flurstücke überhaupt möglich ist, denn infolge der Teilung darf natürlich kein baurechtswidriger Zustand entstehen.
> wie sind die örtlichen Vorschriften? = Landesbauordnung sowie falls vorhanden Bebauungsplan für das Gebiet (Gemeinde)
> werden die Baumassenzahlen (GRZ und GFZ) für jeweils ein bebautes Grundstück/Flurstück auch nach Teilung noch eingehalten?
> wird das Baufenster der Gründstücke auch nach Teilung noch eingehalten?
> sind die Abstandsflächen/Grenzabstände nach der Teilung noch alle eingehalten?
(so etwas kann unter Umständen auch durch Ausnahmen/Abweichungen bzw. Baulast-/Abstandsflächenübernahme gelöst werden)
Ggf. solltet ihr auch für diese Abklärungen schon einen Fachmann (Architekt) hinzuziehen.
Die alten Baugenehmigungsunterlagen sind bei jeder Abklärung natürlich extrem hilfreich bzw. kostensparend.
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Die Teilung in 2 eigenständige Grundstücke mit jeweils eigenem Grundbuch ist der langfristig sichere Weg,
da sollte man nicht am falschen Ende sparen.
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