reihenhaus anbau

9. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
seben
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 4x hilfreich)
reihenhaus anbau

Wir wollen an unser MF-Reihenhaus einen eingeschossigen Anbau über die gesamte Hausbreite erstellen, d.h. bis an die jeweiligen Grundstücksgrenzen links und rechts. Ich habe beim Bauamt angerufen. Es liegt kein Bebauungsplan vor, so dass wir im Prinzip "nur" das Bauamt überzeugen müssen. Die scheinen auch recht gemütlich an die Sache ranzugehen und sagen uns, dass eine Baugenehmigung sehr wahrscheinlich ist, wenn in der Nachbarbebauung bereits ähnliche Anbauten existieren.
Tatsächlich ist das auch so. Ich frage mich bloss, ob wir nicht auch das Einverständniss der beiden Nachbarn brauchen? Einen Balkon darf man doch auch nicht bis an die Nachbargrenze bauen. Und bei einem Anbau soll das dann gehen? Wer weiß Rat?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Ich würde mich auf jeden Fall absichern und das Einverständnis der Nachbarn einholen und das dann beim Bauantrag mit abgeben.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 463x hilfreich)

Hallo,

für eine solche Baumaßnahme brauchen Sie in aller Regel einen Architekten. Dieser sollte sich mit den örtlichen Gepflogenheiten auskennen und das entsprechende Baurecht, in Absprache mit dem Bauamt, anwenden. Dieser Weg sollte Sie von Ihren berechtigten Sorgen befreien.
:wipp:

MfG

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"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
seben
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 4x hilfreich)

ja, dass wir einen architekten brauchen ist klar. wir sind auch noch nicht über das stadium der geistigen vorplanung hinausgekommen.
das dumme ist nur: die beziehung zu den nachbarn ist nicht zwingend als optimal zu bezeichnen und wenn es bei der ganzen sache den hauch einer chance gibt, das vorhaben ohne deren einverständnis zu realisiern, würden wir sie sicher nutzen.
beim bauamt wurde mir sowas angedeutet, also, dass es auch bei grenzbebauung nicht immer der zustimmung der nachbarn bedarf.
weiß jemand von solchen fällen (in NRW)?

-- Editiert von seben am 10.07.2007 11:49:57

4x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Gast
Status:
Praktikant
(533 Beiträge, 144x hilfreich)

Du darfst nur bis zu einer best. Tiefe auf dein Grundstück bauen.

Wenn du bei einem Reihenhaus anbauen willst, baust du ja zwangsläufig in den Garten. Vorne oder hinten.

Du darfst den Nachbarn nicht beeinträchtigen. Es muss noch genug Sonne und Licht in seinen Garten gelangen.
Soweit ich weiß darfst du nur bis zu einer Tiefe von 1,50 m in NRW anbauen.
D.h. der Versprung zu deinem Nachbarn darf nur 1,50 m betragen. Und mehr nicht.

Da es für das Gebiet keinen Bebauungsplan gibt, ist in jedem Fall eine Baugenehmigung nach klassischer Art beim Bauordnungsamt zu beantragen.D.h. dein Bauvorhaben wird von der Behörde geprüft.

Bevor du einen Architekten beauftragst kannst du einen Lageplan nehmen auf dem dein haus eingezeichnet ist, und schraffierst einfach einmal deinen Einbau in die Zeichnung.

Damit zum Bauamt, und nett und unverbindlich fragen ob das geht? Die helfen dir, ganz bestimmt.

Die Nachbarn würde ich auch nicht vorab informieren. Erst wenn du, abgesicherst, loslegst.

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