rückwärtige Zufahrt der Stellplätze

10. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
rising sun
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)
rückwärtige Zufahrt der Stellplätze

Wir möchten auf unserem Grundstück neu bauen. Es gibt keinen Bebauungsplan. Vorne, Hauptstraße, hinten eine nicht erschlossene Straße (Feldweg). Dieser ist mit einem Durchfahrtverbotsschild für PKW und Motorrad gekennzeichnet mit dem Zusatzschild Anlieger frei. Ein Nachbar hat eine Garage, die nur von diesem Weg zu befahren ist. Wir möchten diesen Weg (für uns genau 30Meter bis zur Hauptstraße) nutzen, um 2 Stellplätze zu befahren, da diese von vorne aufgrund der Flucht nicht zu befahren sind (rein rechtlich) Da wir 3 Stellplätze (3 Wohneinheiten) nachweisen müssen beim Neubau ist uns bautechnisch nur das möglich. Wie sieht die Rechtslage aus? Wird der Bauantrag zugelassen zwecks der Befahrung dieses Weges? Wir sind ja Anlieger. Die Gemeinde hat schon geäußert, dass sie nicht möchte dass der Weg befahren wird. Unser Architekt hat sich an die rechtlichen Vorgaben gehalten und aufgrund des Schildes Anlieger frei alles so geplant. Kann uns irgendjemand einen Tipp geben?

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39726x hilfreich)

Zitat (von rising sun):
Wie sieht die Rechtslage aus?

Die sollte euch doch der beauftragte Architekt erklären können?
Hier kennt keiner die Gesetze und Verordnungen die vor Ort gelten.



Zitat (von rising sun):
Wir sind ja Anlieger.

Nö, denn derzeit gibt es ja offenbar keine Zufahrt auf das Grundstück vom Feldweg aus. Das wäre wohl mal der erste Schritt um Anlieger zu werden.



Zitat (von rising sun):
Die Gemeinde hat schon geäußert, dass sie nicht möchte dass der Weg befahren wird.

Ob die das möchte oder nicht ist egal. Relevant ist, ob es rechtlich zulässig wäre.

Und so ein Zusatzschild "Anlieger frei" ist auch ganz schnell mal weg bzw. das ganze auf Traktoren beschränkt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13687 Beiträge, 4353x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Nö, denn derzeit gibt es ja offenbar keine Zufahrt auf das Grundstück vom Feldweg aus.
Wo steht, dass man eine Zufahrt benötigt um Anlieger zu sein? Beispielsweise kann man auch nur jemanden aussteigen lassen der dann auf das Grundstück geht.

Zitat:
Und so ein Zusatzschild "Anlieger frei" ist auch ganz schnell mal weg bzw. das ganze auf Traktoren beschränkt.
Darum geht es im Endeffekt.
Denn wenn es die Genehmigung gibt dann ist der Gemeinde u.U. die Möglichkeit genommen den Feldweg irgendwann einmal zu sperren.

Stefan

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#3
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7116 Beiträge, 1486x hilfreich)

Wenn kein Bebauungsplan für das Grundstück existiert, sollte man sich an die nächst höhere Behörde, zb. den Landkreis wenden

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#4
 Von 
rising sun
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Hallo,

Zitat:
Nö, denn derzeit gibt es ja offenbar keine Zufahrt auf das Grundstück vom Feldweg aus.
Wo steht, dass man eine Zufahrt benötigt um Anlieger zu sein? Beispielsweise kann man auch nur jemanden aussteigen lassen der dann auf das Grundstück geht.

Zitat:
Und so ein Zusatzschild "Anlieger frei" ist auch ganz schnell mal weg bzw. das ganze auf Traktoren beschränkt.
Darum geht es im Endeffekt.
Denn wenn es die Genehmigung gibt dann ist der Gemeinde u.U. die Möglichkeit genommen den Feldweg irgendwann einmal zu sperren.

Stefan

Genau das meinen wir ja auch.Anlieger sind wir schon auch ohne Zufahrt.Da unser Grundstück dort ist und wir auch auf den Feldweg hin eine "Hintertür" haben.Deshalb sollte uns rein rechtlich doch das Befahren des Weges erlaubt sein?! ....

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#5
 Von 
rising sun
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Sperren könnte die Gemeinde den Feldweg wohl eher nicht.Da es noch Garagen gibt die nur von diesem Weg auch zu befahren sind.

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#6
 Von 
nonjura
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 35x hilfreich)

Zitat:

Sperren könnte die Gemeinde den Feldweg wohl eher nicht.Da es noch Garagen gibt die nur von diesem Weg auch zu befahren sind.

Setzt aber voraus, dass die Garagen mit Genehmigung errichtet wurden.

Ich könnte mir vorstellen, dass es von Seiten der Gemeinde mehr um den Ausbau und die Unterhaltung des Feldweges geht.

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#7
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(919 Beiträge, 224x hilfreich)

Es gibt bei allem noch eines zu bedenken. Wenn der Feldweg immer mehr benutzt wird und vielleicht noch weitere Anlieger dazu kommen, kann der Feldweg eines Tages zu einer Anliegerstraße ausgebaut werden.
Die Kosten hierfür werden ziemlich sicher dann auf die Anleger umgelegt .

Signatur:

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#8
 Von 
rising sun
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von aspergius):
Es gibt bei allem noch eines zu bedenken. Wenn der Feldweg immer mehr benutzt wird und vielleicht noch weitere Anlieger dazu kommen, kann der Feldweg eines Tages zu einer Anliegerstraße ausgebaut werden.
Die Kosten hierfür werden ziemlich sicher dann auf die Anleger umgelegt .

Das hat die Gemeinde auch schon geäußert.Wenn sie es uns jetzt erlauben kommen irgendwann immer mehr.Sie wollen nicht dass es dann mal eine Durchfahrtsstraße gibt o.ä.Das Problem ist nur, wenn wir die beiden Stellplätze nicht rückwärtig befahren dürfen können wir auch nicht bauen da das Grundstück keine andere Möglichkeit hergibt.

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#9
 Von 
rising sun
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von aspergius):
Es gibt bei allem noch eines zu bedenken. Wenn der Feldweg immer mehr benutzt wird und vielleicht noch weitere Anlieger dazu kommen, kann der Feldweg eines Tages zu einer Anliegerstraße ausgebaut werden.
Die Kosten hierfür werden ziemlich sicher dann auf die Anleger umgelegt .

Das hat die Gemeinde auch schon geäußert.Wenn sie es uns jetzt erlauben kommen irgendwann immer mehr.Sie wollen nicht dass es dann mal eine Durchfahrtsstraße gibt o.ä.Das Problem ist nur, wenn wir die beiden Stellplätze nicht rückwärtig befahren dürfen können wir auch nicht bauen da das Grundstück keine andere Möglichkeit hergibt.
Zitat (von nonjura):
Zitat:

Sperren könnte die Gemeinde den Feldweg wohl eher nicht.Da es noch Garagen gibt die nur von diesem Weg auch zu befahren sind.

Setzt aber voraus, dass die Garagen mit Genehmigung errichtet wurden.

Ich könnte mir vorstellen, dass es von Seiten der Gemeinde mehr um den Ausbau und die Unterhaltung des Feldweges geht.

Ich bezweifle dass die Garage der Nachbarn damals mit Genehmigung gebaut worden ist.Aber ich forsche morgen mal nach.Glaube eher es ist geduldet worden....

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#10
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16464 Beiträge, 9282x hilfreich)

Sie müssen aber auch bedenken, dass es keinen Rechtsanspruch darauf gibt, dass ein Grundstück von zwei Seiten erreichbar ist.
D.h. wenn der Antrag abgeleht wird, dann wäre "beim Neubau ist uns bautechnisch nur das möglich" kein aussichtsreiches Argument.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13687 Beiträge, 4353x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Sie müssen aber auch bedenken, dass es keinen Rechtsanspruch darauf gibt, dass ein Grundstück von zwei Seiten erreichbar ist.
Es geht ja nicht um zwei Seiten, sondern nur um die eine (so hatte ich es jedenfalls verstanden).

Warum es von vorne nicht geht wissen wir aber (noch) nicht.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
rising sun
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Hallo,

Zitat:
Sie müssen aber auch bedenken, dass es keinen Rechtsanspruch darauf gibt, dass ein Grundstück von zwei Seiten erreichbar ist.
Es geht ja nicht um zwei Seiten, sondern nur um die eine (so hatte ich es jedenfalls verstanden).

Warum es von vorne nicht geht wissen wir aber (noch) nicht.

Stefan

Also.....von vorne (von der Haupstraße aus) können wir 2 Stellplätze befahren (allerdings ist der hintere dann gefangen wenn der vordere drin steht) deshalb hätten wir gerne die Möglichkeit zur rückwärtigen Zufahrt.Und der 3.Stellplatz wäre dann von 2 PKWs gefangen, deshalb für diesen die rückwärtige Zufahrt.Das Haus,welches dann abgerissen wird steht seit 1898 und hatte noch nie einen ausgewiesenen Stellplatz.Heißt wir schaffen sogar Stellplätze beim Neubau.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13687 Beiträge, 4353x hilfreich)

Hallo,

so ganz ist das nicht die Erklärung mit der ich gerechnet hatte. Ich dachte eher an eine unmögliche Zufahrt.

Ihr baut ja offenbar komplett neu. Warum können dann nicht beispielsweise Garagen in das Haus integriert werden?

Zitat:
allerdings ist der hintere dann gefangen wenn der vordere drin steht
Na und? Der Auflage wäre damit trotzdem genüge getan.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
rising sun
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Hallo,

so ganz ist das nicht die Erklärung mit der ich gerechnet hatte. Ich dachte eher an eine unmögliche Zufahrt.

Ihr baut ja offenbar komplett neu. Warum können dann nicht beispielsweise Garagen in das Haus integriert werden?

Zitat:
allerdings ist der hintere dann gefangen wenn der vordere drin steht
Na und? Der Auflage wäre damit trotzdem genüge getan.

Stefan

Das ist nicht ganz einfach.Das Grundstück ist ziemlich klein, es soll ein 3 Generationenhaus drauf gebaut werden, Fertighausbauweise, KFW 40Plus.Die Wohnungen sind schon sehr klein und auf das minimale reduziert gerade weil wir ja in der Pflicht sind 3 Stellplätze nachzuweisen.Der Platz ist somit voll ausgereizt.
Uns hat man auf dem Bauamt gesagt, dass alle 3 Stellplätze seperat anzufahren sein müssen :-(

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39726x hilfreich)

Zitat (von rising sun):
Uns hat man auf dem Bauamt gesagt, dass alle 3 Stellplätze seperat anzufahren sein müssen

Wurde dafür auch eine Rechtsgrundlage benannt?


Das liese sich im übrigen realisieren, in dem die ersten beiden Stellplätze mit einer Hebeanlage versehen würden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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