seitliches kurzes Schornsteinrohr probleme Nachbar

24. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Jetto
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 8x hilfreich)
seitliches kurzes Schornsteinrohr probleme Nachbar

Hallo,

wir haben mit unseren 77 Jahr alten Nachbarin wegen unserem neuen Schornstein Ärger.
Zuerst haben wir mal die Nachbarin gefragt ob wir ein kleines Loch mit Schornstein Durchführung zu Ihrem Grundstück hin machen dürften, daraufhin hat Sie mündlich eingewilligt. Der Schornstein wird nicht nach oben abgeführt, da sich das Loch schon in ca. 5m Höhe befindet und der Schornstein nur mit einem kurzen Rohr nach aussen geführt wird! Das Rohr ragt ca. 50 cm aus der Wand raus. Zwischen unserem Haus und dem Haus der Nachbarin befindet sich eine Hofeinfahrt ca. 4,50 m breit. Nachdem unser neues Niederbrennwertgerät im 1 Stock installiert wurde und das Heizungsabluftrohr nach aussen gelegt wurde war erst mal Ruhe. Nach 3 Monaten kam dann die Nachbarin an und sagte das Ihr das Rohr optisch so nicht gefalle da Sie beim Frühstück immer darauf schaue. Naja vorher schaue Sie halt auf unsere nackte Grundstückswand!

Dann war wieder Ruhe, bis heute ca. 3 Monate!!!
Jetzt kommt Sie an und meinte Sie bekäme feuchte Räume beim Lüften.
Also normalerweise steigt die warme Luft beim heizen nach oben. Wenn es stürmt kann es schon mal sein das der Wind die Warme Luft nach unten drückt und diese in Richtung Hauswand der Nachbarin weht. Die Frau lüftet anscheinend nur wenn es stürmt!!!

Was nun?

Der Schornsteinfeger hat es genehmigt das wir das kurze Stück Schornstein seitlich in 5m Höhe rausführen können.

Was gibt es zu beachten gibt es da gewisse Vorschriften?

Sie hat jetzt auch schon von einem Anwalt gesprochen.

Ich weiss nicht mehr weiter.

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9 Antworten
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#1
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Abwarten was passiert. Mal im Nachbarrecht des Bundeslands lesen ! Bei 4,5 Meter Abstand dürfte Sie kaum Rechte haben.

Entweder ist es erlaubt oder nicht - Ihre "Zustimmung" bringt nichts.

K.

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#2
 Von 
Jetto
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 8x hilfreich)

Nachtrag:

Die Hofeinfahrt gehört zum Nachbarn. Das Schornsteinrohr ragt ca. 50 cm aus meiner Hauswand raus, ist 17 cm dick und 5m über dem Boden. Auf seiner Seite befinden sich 2 kleine Fenster im 1. Stock - Treppenhausfenster und 1 Zimmer. Unten im Erdgeschoss befindet der Hauseingang aber kein Fenster (alles seitlich, Hofeinfahrt).

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sad
Status:
Praktikant
(680 Beiträge, 237x hilfreich)

Wenn das Rohr vom Schornsteinfeger abgenommen ist und die NAchbarin nur optische oder nicht nachweisbare Gründe hat, die gegen das Rohr sprechen, kann dir nichts passieren.
Selbst wenn sie zum Anwalt geht, dann bekommt ihr erstmal ein Schreiben von diesem Anwalt, wenn überhaupt, da sind dann ihre Gründe aufgeführt zu denen ihr Stellung nehmen könnt.
Wartet einfach ab, ob überhaupt was kommt.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

"Schornsteinfeger abgenommen ist "

Der hat nichts zu sagen, es sei denn es geht um die Feuerungsanlage.

Dageben sprechen können:

Bebauungsplan + Bauprdnung - öffentliche Rechtlich
Nachbarrecht - zivilrechtlich

Und es dem Nachbarn nun optisch oder chemisch nicht passt spielt keine Rolle. Wenn die Abstandsflächen nicht eingehalten wurden kann er das verhindern.

K.

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#5
 Von 
guest123-2205
Status:
Schüler
(487 Beiträge, 311x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47610 Beiträge, 16828x hilfreich)

Es hört sich für mich so an, als sei der Schornstein ein Überbau über das Nachbargrundstück. Das ist nicht zulässig.

Der Schornsteinfeger beurteilt nur, ob der Schornstein so betrieben werden darf. Die Genehmigung des Nachbarn für einen Überbau über sein Grundstück ersetzt die Genehmigung des Schornsteinfegers nicht.

Wenn die Nachbarin zum Anwalt geht, dann wird dieser schon die rechtlich korrekte Begründung in seinem Schreiben für die Forderung nach einem Rückbau des Schornsteins nennen. Nach meiner Auffassung hat die Nachbarin Recht, da Du nicht einfach über die Grundstücksgrenze hinausbauen darfst, auch nicht in 5m Höhe.

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#7
 Von 
guest123-2205
Status:
Schüler
(487 Beiträge, 311x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47610 Beiträge, 16828x hilfreich)

Hier liegt nach meiner Einschätzung ein vorsätzlicher, mindestens jedoch ein grob fahrlässiger Überbau vor, so dass die Anwendung des § 912 BGB nicht in Betracht kommt.

Ein Überbau liegt auch vor, wenn er im Raum oberhalb der Oberfläche wie hier erfolgt (§ 905 BGB ). Aus § 1004 BGB ergibt sich dann ein beseitigungsanspruch gegen denjenigen, der den Überbau vorgenommen hat.

Fluggeräte sind nicht fest mit dem Boden verbunden und gelten daher nicht als Überbau.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest123-2205
Status:
Schüler
(487 Beiträge, 311x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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