Ich habe ein Baugrundstück mit einer im Grundbuchblatt eingetragenen Grunddienstbarkeit mit dem Inhalt:
Die Bebauung des Grundstückes (meins) mit einem Wohnhaus ist nur mit Zustimmung des jeweiligen Eigentümers des Grundstückes (Nachbarn) zulässig.
Dieser verweigert grundlos die Zustimmung.
Meine Frage:
Kann ich das Grundstück mit einem Gebäude bebauen, welches nicht als Wohnhaus dient? Oder ist der Inhalt teleologisch auszulegen.
seltsame Grunddienstbarkeit
31. Juli 2005
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Frage vom 31. Juli 2005 | 19:26
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
seltsame Grunddienstbarkeit
#1
Antwort vom 1. August 2005 | 13:10
Von
Status: Schlichter (7944 Beiträge, 2942x hilfreich)
Liegt das Baugrundstück in einem Gewerbe/Mischgebiet? Dann wäre diese Eintragung logisch, denn schließlich klagen z.B. Städter die aufs Land ziehen gerne gegen Hähne und hier könnte es analog zugehen.
#2
Antwort vom 6. August 2005 | 22:01
Von
Status: Schüler (395 Beiträge, 56x hilfreich)
Der braucht auch keine Begründung zu geben.
Wohnhaus ist nicht, Gewerbeobjekt mit spätere Wohnung aus Nutzungsänderung auch nicht.
Du wirst das Grundstück ja auch entsprechend "billiger" bekommen haben. Wenn Du schon mit einem solchen Eintrag ein Grundstück gekauft hast, was wolltest Du denn damit?
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