hallo
habe ein kleines problem.meine einfahrt ist ca 2,30 m und 14 m lang breit.links von mir ist nachbars grundstück.
3m davon sind mit bäume versehen der rest ist alles offen sodas jeder in mein grundstück hinein gehen könnte.
nachbars grundstück ist ca.2,50 breit und hat in der gesamten fläche 3 fenster eingebaut.
meine frage jetzt:
kann ich die gesamte grundstückgrenze mit sichtschutz 1,80 lang und 1,80 hoch montieren?
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-- Editiert fabio117 am 01.06.2013 21:28
-- Editiert fabio117 am 01.06.2013 21:29
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-- Editiert fabio117 am 01.06.2013 21:30
sichtschutz an grenze montieren
1. Juni 2013
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Frage vom 1. Juni 2013 | 21:26
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 8x hilfreich)
sichtschutz an grenze montieren
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#1
Antwort vom 2. Juni 2013 | 02:51
Von
Status: Lehrling (1802 Beiträge, 999x hilfreich)
Seit wann hat ein Grundstück Fenster?
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"Meine Beiträge stellen nur meine Sicht der Dinge dar, keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr"
#2
Antwort vom 2. Juni 2013 | 10:53
Von
Status: Student (2145 Beiträge, 1388x hilfreich)
quote:
nachbars grundstück ist ca.2,50 breit und hat in der gesamten fläche 3 fenster eingebaut.
Worin sind die Fenster eingebaut? Ein Haus kann es bei 2,5 m Breite ja nicht sein.
Was ansonsten als Einfriedung möglich ist, findest du im Nachbarschaftsrecht deinen Bundeslandes, das du nicht angegeben hast, oder in der Vorschriften deiner Gemeinde.
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"Heike aus Bochum"
-- Editiert Heike J am 02.06.2013 10:53
-- Editiert Heike J am 02.06.2013 10:54
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#3
Antwort vom 2. Juni 2013 | 12:12
Von
Status: Student (2281 Beiträge, 1340x hilfreich)
In NRW dürften Sie Ihren Zaun aufstellen, wenn
die Fenster des Nachbarn einen Abstand von
mindestens 2,00 m. haben.
Hier sind es nach Ihrer Schilderung 4,80 m.
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#4
Antwort vom 2. Juni 2013 | 12:30
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 8x hilfreich)
sorry habe es etwas falsch formuliert.
also an meiner gründstückgrenze grenz der garten des nachbars das ca.2,30 breit und 14m lang ist.dann kommt das haus des nachbars das mit 3 fenster versehen ist.
wohne in rheinlandpfalz
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