Hallo Zusammen.
Ich habe mal eine Frage zur Grenzbebauung in NRW.
Es geht im Groben um eine Grenzbebauung (NRW) länger 18m (ca. 25,5m) verteilt auf linker und rechter Grundstücksgrenze. Allerdings sind bereits durch die Nachbarn links 10,3m (Garage und Anbau) und rechts 4,5m (Schuppen) bebaut. Meine „zusätzliche" Grenzbebauung, die über die Nachbarliche hinaus geht, beträgt rechts ca. 7m (Garage und Carport, gebaut 2007 und auch genehmigt) und links ca. 4m, wobei auch hier auf der Grenze eine 2m hohe Mauer steht. Hier auf der linken Seite würde ich gerne eine Solarterrasse (14m lang) bauen , die auch als Carport genutzt werden soll. Wie gesagt die gesamten 14m sind bereits vom Nachbarn bebaut, 10m Garage und Nebengebäude zuzüglich 4m Mauer 2m hoch. Was meint ihr bekommt man sowas genehmigt?
Grüße
überlange Grenzbebauung
26. März 2025
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Frage vom 26. März 2025 | 16:50
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
überlange Grenzbebauung
Verbaut?
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#1
Antwort vom 26. März 2025 | 23:48
Von
Status: Student (2250 Beiträge, 494x hilfreich)
ZitatWie gesagt die gesamten 14m sind bereits vom Nachbarn bebaut, :
Was soll das bedeuten?
Die zulässige Grenzbebauung mit Privileg bezieht sich auf DEIN Grundstück. Was bei den Nachbarn passiert, ist dabei egal.
ZitatMeine „zusätzliche" Grenzbebauung, :
Zitatwürde ich gerne eine Solarterrasse (14m lang) bauen , die auch als Carport genutzt werden soll. :
Solaranlagen sind in NRW hinsichtlich Abstandsflächen nur an "bestehenden" Gebäude (§ 6 Abs 7 BauO NRW) privilegiert.
P.S.: Das Thema "Carport" lasse ich mal bewusst außen vor

#2
Antwort vom 27. März 2025 | 19:16
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatZitat (von Tüvmann): :
Wie gesagt die gesamten 14m sind bereits vom Nachbarn bebaut,
Was soll das bedeuten?
Sorry ich dachte das wäre deutlich geworden.
Ich meinte das die Solarterrasse zwischen meinem Haus und der 14m langen Grenzbebauung des Nachbarn ( Garage mit Anbau und 2m hoher Grenzmauer) errichtet werden soll und ich somit keine neue
Beeinträchtigung für ihn schaffe.
Gruß und schönen Abend noch.
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#3
Antwort vom 27. März 2025 | 23:00
Von
Status: Student (2250 Beiträge, 494x hilfreich)
Zitatund ich somit keine neue :
Beeinträchtigung für ihn schaffe.
Die Argumentation wird vermutlich ins Leere laufen. Das kannst Du aber rechtssicher über eine Bauvoranfrage klären.
P.S.: Es kommt auf die Formulierung der Frage an. Kosten sind nicht wirklich erheblich.
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