unfähiger Hausverwalter HILFE!!!

29. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
dana0708@web.de
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
unfähiger Hausverwalter HILFE!!!

Hallo,

ich habe ein ziemlich umfangreiches Problem! Ich fange einfach mal an.

Wir haben eine ETW gekauft in 07/05 in einer Wohnanlage mit 18 Wohnungen. Im Moment sind 4 ETW verkauft, die restlichen werden vom Verkäufer=Verwalter als Ferienwohnungen vermietet. Bei Einzug von uns und den anderen 3 Käufern wurde nichts bezüglich der Nebenkosten oder Verteilungsschlüssel vereinbart. Es wurden lediglich VZ festgelegt, die wir monatlich überweisen. Am 30.12.05 wurde uns die Abrechnung übergeben. Am 06.01.05 legten wir schriftlich Einspruch ein und baten um Klärung einiger Posten. Jetzt möchte ich von euch gerne wissen was ihr von diesen Punkten haltet.
1.Wasserabrechnung
Es liegt eine Rechnung vor vom Zweckverband:
ca. 3.400€ für Jahresverbrauch 341m³. In jeder Wohnung gibt es Wasseruhren, die abgelesen wurden von der B****ta. Die Verwalterin=Verkäuferin rechnet 3.400€ / 341m³ x unseren Verbrauch. Rechne ich jetzt aber analog der Rechnung vom Zweckverband (Grundgebühr für 01.07.-31.10.) komme ich auf viel niedrigere Werte als Sie. Ich habe auch den Preis pro m³ ausgerechnet und komme mit Ihrer Faktorrechnung auf den doppelten m³ Preis als in unserer alten Mietwohung im gleichen Ort. Ich habe mir sagen lassen, das immer der möglichst gerechte Verteilungsschlüssel festgelegt werden muß. Ist das so richtig. Welche Berechnungsart muß ich nehmen.
2. Es werden uns pauschal Kosten in Rechnung gestellt für Straßenreinigung pro Jahr fürs gesamte objekt 500€, Gartenarbeit 650€, verwaltung 15€ pro Monat und Wohnung. ist das so rechtens. Muß sie dafür nicht auch Rechnungen vorweisen. Wir fegen auch mal den Hof oder säubern das Grundstück. das hat sie garnicht beachtet.
3. Im Keller befand sich bei Einzug schon eine Steckdose. Da wir sie brauchten wurde vom Verkäufer ein Zwischenzähler eingebaut in 08/05. Jetzt wird uns das berechnet. Wir wehren uns dagegen und jetzt heißt es mit mal das so ein Zwischenzähler verboten ist. Das wird vom verkäufer wieder rückgängig gemacht und wir müssen auf eigene Kosten den Kellerstrom auf unseren eigenen Hauptzähler aufschalten lassen.
4.Für die vermietung und den Verkauf ist eine XXXGbR zuständig. Für unsere verwaltung ist laut Teilungserklärung Frau ??? zuständig (=Mitinhaber der XXXGbR). Unsere VZ leisten wir auf das geschäftskonto der XXXGbR. Die Rücklage sollen wir auf ein Sparbuch der XXXGbR einzahlen. Sie trennt nicht zwischen der Tätigkeit als Verwalterin und ihrer Mittätigkeit in der XXXGbR.

Mich würde interessieren was ihr dazu sagt. Wo kann ich mir Hilfe holen?. Wo finde ich Gesetzestexte, Urteile u.s.w.?

Vielen dank für eure Mühe!

Dana.

Verbaut?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Auf jeden Fall ein gutes Buch kaufen, dass dich über das WEG informiert.
Das der Erbauer der Häuser diese verkauft und am Anfang die Verwaltung erledigt, ist üblich. Andererseits muss es ja eine Teilungserklärung geben, in der vieles festgelegt ist.
Für die Wohngeldvorauszahlungen gibt es den Wirtschaftsplan, der von der Gemeinschaft beschlossen wird (meistens im laufenden Jahr). Im Folgejahr wird dann die Jahresabrechnung vorgelegt und es wird darüber abgestimmt, ob das so o.k. geht oder nicht. Vorher sind weder Nachzahlungen/Gutschriften möglich.
Vor der Eigentümerversammlung prüft der Beirat die Abrechnungen und klärt Unstimmigkeiten.
Zwischen Verwalter und Gemeinschaft sollte immer ein Verwaltervertrag abgeschlossen werden, von dem die Eigentümer 1 Kopie haben. Im Vertrag sind die Aufgaben geregelt. Geld, z.B. für die Instandsetzungsrücklage (verpflichtend für Gemeinschaften)und auch andere Summen würde ich nur auf ein Konto einzahlen, dass auf den Namen der Gemeinschaft lautet.
Bei den Versammlungen hat jeder Eigentümer 1 Stimme = Kopfstimmrecht (es sei denn, die Teilungserklärung legt etwas anderes fest - meistens gar nichts festgelegt). Das bedeutet, dass der Verkäufer mit 14 Wohnungen auch nur 1 Stimme hat. Der Verwalter darf mit der Stimme natürlich nicht sich selber entlasten.

Allerdings würde ich nicht gleich überall böses sehen aber hartnäckig nachfragen. Am Anfang erscheint einem vieles ungewöhnlich. Wählt auf jeden Fall einen Beirat.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
dana0708@web.de
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank erstmal.
Für das nächste Wochenende wurde vom Verwalter eine neue Eigentümerversammlung festgesetzt. Mal sehen was dabei rauskommt. Einen Wirtschaftplan hat sie bisher nicht erstellt. Einen Verwaltervertrag gibt es auch nicht. Sie ist nur laut Teilungserklärung ernannt auf 5 Jahre. Ich glaube ehrlichgesagt, dass sie genauso wenig Ahnung hat wie ich.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Das kann durchaus sein. Im Volker Bielefeld "Der Wohnungseigentümer" sind die wichtigsten Punkte gut erklärt.
Also versucht zusammen zu arbeiten um eurer Geld zu sichern.
Lernt den Unterschied zwischen Wirtschaftsplan (für das laufende Jahr - oft nur als Pauschalen möglich) und Abrechnung (Vorjahr - muss abgestimmt werden wegen Entlastung Verwalter), Gemeinschaftseigentum, Sondereigentum und Sondernutzungsrecht kennen sowie was zur "ordnungsgemässen Verwaltung" gehört.
Mit Klagen wäre ich vorsichtig, meistens zahlt im WEG-Recht jeder seine eigenen Anwaltskosten, egal wer gewinnt.
€ 15,- für Verwalter finde ich i.O. Wenn du wenig zahlst, bekommst du auch schlechte Leistung.
Bei der Aufstellung des Wirtschaftsplans beachtet, das manche Kosten nach Wohnungszahl und manche nach Miteigentumsanteilen aufgeteilt werden. Hier hilft der Blick in die Teilungserklärung.
Passt auf, dass ihr nicht für die unverkauften Wohnungen mitzahlt.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
EhrlicheHaut
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 13x hilfreich)

ich empfehle euch die mitgliedschaft bei haus und grund. unter 50 euro im jahr und kostenlose beratung!

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