hallo
meine frage ist wahrscheinlich etwas ungewöhnlich, aber ich weiß nicht an wen ich mich wenden sollte, selbst die behörden können mir nicht weiterhelfen!!!
ersteinmal zur erklärung:
wir wohnen in einem Haus (fachwerk Bj 1911) welches wir zu 2/3 bewohnen
das andere drittel wird gerade abgerissen. abreißen lässt das der besitzer von einer privaten firma, die unserer meinung nicht wirklich ahnung davon haben. von morgens bis abends "bollern" die wie blöd.
wir haben schon extra unsere autos weggestellt, denn abgesperrt ist die "baustelle" lediglich mit einem flatterband, wir wohnen auf dem dorf, folglich gibt es hier überall spielende, neugierige kinder!!! uns sind schon mehrere gläser zu bruch gegeangen, die durch die erschütterungen einfach vom regal gerutscht sind. wir haben unser bad gerade mit glasmosaiken gefliesst und haben jetzt angst, dass alles kaputt geht.
vielleicht kann uns jemand eien tipp geben, wie wir uns verhalten müssen wenn etwas kaputt geht ( die arbeiter zucken nur mit der schulter!), wie ist das mit mittagsruhe, was ist mit dem ganzen staub und dreck?
da jetzt etwas fehlt vom haus, wäre die neue außenwand eine einfache zwischenwand, wer muss für die errichtung einer außenwand aufkommen?(hierzu sagte uns der besitzer, das wir das selber machen müssten, auf unsere frage was denn über den winter passieren sollte, von wegen, dass uns die wände feucht werden, mehr heizkosten etc., bekamen wir zur antwort, er würde ja alles mit einer plane abhängen!!!)
wer kennt verordnungen, gesetze, urteile, oder ähnliche fälle und kann uns helfen?
danke schonmal im vorraus
unser haus stürtzt ein
Julenana, wem gehört denn das ganze Haus? Handelt es sich um ein Mehrfamilienhaus/Doppelhaus oder wie?
Seid ihr Eigentümer/Mieter?
Gibt es eine Abrissgenehmigung?
Mittagsruhe gibt es bei Bauarbeiten die genehmigt sind und von einer Fachfirma durchgeführt werden nicht.
Die Schäden würde ich protokollieren und vom Bauleiter gegenzeichnen lassen und dann entsprechend dem Bauherren in Rechnung stellen.
Dreck: hat die andere Seite Abdeckmassnahmen vorgenommen? Euch vom Umfang der Arbeiten rechtzeitig informiert?
Schäden dir duch die Arbeiten anfallen, muss der andere Bauherr (auch wenn der abreißen lässt) tragen. Ob der dann sich das Geld von der Baufirma wiederholt, ist sein Problem.
hallo
also abgesperrt ist das nur mit einem flatterband!!!
informiert hat man uns nur von wegen:"im juli fangen wir an abzureißen!!!"
aus juli wurde ende september, die abrißgenehmigung wurde uns erst auf verlangen gezeigt! bis dahin haben wir immer noch gehofft, das es nicht genehmigt wird, weil das haus schon fast hundert jahre alt ist.
das haus wurde 1911 als ein haus erbaut, in den 30er oder 40er wurde es so umgebaut, das es zwei eingänge hat und einmal 1/3 und einmal 2/3 bewonbar wurden, der dachboden war bis in die 80er noch eins, bis mein opa ytong(?)-steine zu einer mauer aufeinander gestapelt hat.
also die 2/3 gehören uns und das 1/3 gehörte "onkel otto", als er starb wurde es an den jetzigen besitzer verkauft.
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Die Frage ist doch - wurde hier Wohnungseigentum gebildet und hätte der andere überhaupt abreißen können (Wohnungseigentum ist nämlich eigentlich unauflösslich).
Ich glaube aber, diese Problematik ist hier viel zu komplex, um sie im Forum zu klären. Ich würde zügig einen Anwalt vor Ort aufsuchen, der sich sowohl mit Erbrecht wie Baurecht und Wohnungseigentümergesetzt auskennt.
Gibt es denn überhaupt eine Realteilung des Hauses, also z.B. 2 Grundbuchblätter?
Unter Umständen ist das Haus nämlich immer noch 1 Einheit (da hätte gar nicht einer eine Abrissgenehmigung beantragen dürfen) mit Eigentümer a) 2/3 % und Eigentümer b) 1/3 %-Anteilen.
Und jetzt?
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