vereinfachte (eigene) Hausverwaltung - Rechtsfolge

12. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
guest-12314.02.2009 13:49:09
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 21x hilfreich)
vereinfachte (eigene) Hausverwaltung - Rechtsfolge

Hallo,
ich hätte mal eine hypotetische Frage:
Wenn ich beispielsweise die Hausverwaltung für unser 3-Familien-haus übernehmen würde....der Einfachheit halber mich um Abrechnungen etc. kümmern würde....
weöche Rechtsfolgen würden bei Fehlern entstehen?
Ich meine, wenn beispielsweise Abrechnungen nicht nach den Kosten in der Teilungserklärung abgerechnet würden? Wenn ich einfach mal nen Fehler mache, was dann?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Dann muss das korrigiert werden. Gut wäre dann, wenn ein anderer die Abrechnung prüft, wobei alle Miteigentümer das Recht haben, die Unterlagen jederzeit einzusehen.

Ich persönlich würde die Verwaltung nicht machen wollen, weil das eine undankbare Aufgabe sein kann ;)

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12314.02.2009 13:49:09
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 21x hilfreich)

Das glaube ich gerne.
Was kostet denn ein Verwalter heutzutage in etwa?

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Unterschiedlich. Wir hatten mehrere Angebote eingeholt und uns schließlich für eine Verwaltung entschieden, die 20,- EUR monatlich pro Einheit berechnet. Inklusive sind die jährlichen Abrechnungen, die jährliche Eigentümerversammlung und Portokosten, An- und Abfahrtskosten, wenn vor Ort was besichtigt werden muss, Aufträge für Wartungsfirmen erteilen und Termine mit Firmen vereinbaren. Die Berechnung der Sonderumlagen, die gezahlt werden mussten und die Kontoführung kommen auch noch dazu.

Also, wenig Geld für viel Aufwand/Arbeit, aber mittlerweile läuft es gut und nicht mehr so aufwendig, nachdem Streitigkeiten unter uns Miteigentümern geschlichtet werden konnten.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3879 Beiträge, 2381x hilfreich)

Egal ob die Verwaltung von einem Miteigentümer oder von einem externen Verwalter durchgeführt wird: die WEG hat einen Anspruch auf ordnungsgemäße Verwaltung! Der Verwalter haftet u.U. auch für Vermögensschäden.

3x Hilfreiche Antwort

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