verwaltungstätigkeit ohne schriftl vereinbarung

6. November 2011 Thema abonnieren
 Von 
sveva
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)
verwaltungstätigkeit ohne schriftl vereinbarung

Schönen Sonntag Nachmittag!
Nachdem ich mehrere Wochen in Reha war und zwischenzeitlich die Eigentümerversammlung stattgefunden hat, habe ich inzwischen null Lust gewisse "Verwaltertätigkeiten" für die EG-Wohnungen weiterzumachen, zumal man da meine Anträge rundweg abgeschmettert hat, ohne jede Begründung (am Rande möchte ich hinzufügen, dass ich chronisch krank bin und das, was ich beantragt hatte, für mich einen erheblichen Gewinn an Lebensqualität bedeutet hätte...)

Das Problem ist, dass ich mich hatte "breitschlagen" lassen, aber darüber keine schriftliche Vereinbarung vorliegt. Es betrifft auch nur einen Teil des Hauses (dieser Teil war kernsaniert worden).

Da, wie gesagt, nichts schriftliches vorliegt und ich mich eher über den Aufwand getäuscht fühle, denke ich mal, ich kann das einfach "lassen".


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