vorkaufsrecht bei zwangsversteigerung

7. Februar 2007 Thema abonnieren
 Von 
wolkenhauer
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
vorkaufsrecht bei zwangsversteigerung

hallo.

habe interesse an einem haus (gewerbeobjekt) welches zwangsversteigert wird. nun ist mir zu ohren gekommen das sich jemand das/ein vorkaufsrecht "gesichert" hat. was genau heißt das bzw. was bedeutet es für mich?

vielen dank im voraus.

gruß wolkenhauer

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2927x hilfreich)

Wenn zwangsversteigert wird, gibt es kein Vorkaufsrecht. Das gilt nur bei normalen Verkäufen.
Oder ist es die Stadt, die da das Vorkaufsrecht drinnen hat?

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wolkenhauer
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

würde passen, da das benachbarte grundstück auch der stadt gehört.
angeblich soll es aber ein "bekannter" des schuldners sein, was aber laut deiner aussage nicht stimmen kann.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
joku
Status:
Schüler
(455 Beiträge, 147x hilfreich)

...wie sika0304 richtig sagt, gibt es bei der Zwangsversteigerung kein Vorkaufsrecht. Wenn's losgeht, dann hat jeder die selben Chancen.

Es spricht aber nichts dagegen, als Interessent zu versuchen, ein Objekt vor dem Versteigerungstermin durch einen freihändigen (=normalen) Verkauf zu bekommen. Hier muss aber ein Konsens zwischen Eigentümer/Schuldner, Käufer und Gläubiger erreicht werden.

Gruss, JoKu

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2927x hilfreich)

Fast alle eingetragenen Rechte erlöschen bei einer Zwangsversteigerung (außer z.B. Leitungsrecht für Stromlieferanten, Wegerechte usw.).
Es fallen weg: Hypothken, Nießbrauchrechte, Vorkaufsrechte, Wohnrechte usw.
Der neue Eigentümer bekommt dadurch das Grundbuch "frei" von Lasten.

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