vorläufige Grundschuld... wann wird Wohnung zum Eigentum

28. Februar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Odi_11
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
vorläufige Grundschuld... wann wird Wohnung zum Eigentum

Hallo....
ich habe eine Eigentumswohnung zum 1.6. gekauft. Die Grundschuld wird jetzt bereits vorläufig ins Grundbuch eingetragen. Das Geld wird zum 1.6. von meiner Bank überwiesen. Wann habe ich das Recht, den Schlüssel für die Wohnung zu bekommen?

Danke für eure Antworten
Gruss...

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47610 Beiträge, 16828x hilfreich)

Mit dem laut Kaufvertrag vereinbarten Datum für den Übergang von Kosten, Nutzen und Lasten.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Rhein-Mainer
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 10x hilfreich)

Falls die Wohnung bereits leer steht, würde ich mit dem Käufer über eine vorzeitige Schlüsselübergabe reden. Allerdings ist das so eine Sache. Es dürfte für den Verkäufer wieder schwer sein, Sie unmittelbar raus zu bekommen (falls der Vertrag platzt). Wäre ich der Verkäufer, müßten sie auch die Umlagen ab der Übergabe zahlen.
Aber grundsätzlich gilt der Vertragstermin.
Gruß
R-M

-- Editiert von rhein-mainer am 28.02.2006 16:51:53

0x Hilfreiche Antwort

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