wasserschaden

23. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
guest-12326.05.2020 10:03:24
Status:
Schüler
(240 Beiträge, 28x hilfreich)
wasserschaden

ich frag mal beibaurecht hier- weil mietrecht da nicht ganz passt:in meinem badezimmer meiner mietwohnung habe ich erstmalig mehrere eimer wasser nach dem wischen unter die eingekachelten badewanne in die dort fehlende kachel-öffnung( kann es nicht besser beschhreiben- die sonstlose kachel, damit an die rohre unterhalb der wanne rankommt)gewischt- ich dachte dort sei ein siel. nun ist das ganze wasser beim mieter unter mir gelandet- die hausverwaltung behauptet nach besichtigung nun, die badewanne sei übergelaufen und das wasser durch die fliessen gelangt- was definitiv nicht stimmt. da ich keine haftpflicht habe, müßte ich nun für den schaden aufkommen--- aber muß denn das bad unterhalb der wanne nicht ordnungsgemäß isoliert sein und im zweifelsfall- sogar mal eine übergelaufene badewanne überstehen?? bitteum rat. es handelt sich selbstverständlich um einen altbau

-----------------
"wermelskirch"




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8427 Beiträge, 3804x hilfreich)

Schwer zu sagen.

Bei normalem Aufwischen (mit richtig nassem Lappen) wäre wahrscheinlich auch Wasser in die Zwischendecke gelangt, dass sich irgendwann beim Mieter darunter bemerkbar gemacht hätte. Aber wenn du gleich den ganzen Eimer reinschüttest ist das schon ein Ding :-) Solche Abflüsse im Boden sind vielleicht im Keller üblich aber in einem Stockwerk im Mietshaus doch eher nicht. Bei der Menge Wasser kann der VM schon davon ausgehen, dass eine Wanne übergelaufen sei. Glaubt man dir deine Geschichte nicht?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1089x hilfreich)

€wermelskirch: Du hast einige Eimer Wasser durch die Revisionsöffnung unter die Wanne geschüttet. Dort befindet sich auch das Abflußrohr der Wanne das in die Bodenentwässerung führt. Die Bodenentwässerung kann nicht kurzzeitig die Menge einiger Eimer Wasser aufnehmen, zumal wenn sie evtl. etwas verschmutzt oder verstopft ist.
Ein Badezimmer ist kein Schwimmbad, also nie wasserdicht. Nach meiner Meinung bist du haftpflichtig.
Im Übrigen: Wer keine Privathaftpflichtversicherung hat, handelt extrem leichtsinnig. Sie ist sehr preiswert (ca.€ 40,-bis 90,- im Jahr) und die wichtigste Versicherung, die es gibt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1611x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
stranddistel
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 13x hilfreich)

also das hätte wahrscheinlich nicht mal die haftpflicht bezahlt..das ist schlicht schuldhaft..

also das kann teuer werden..

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2939x hilfreich)

Und wäre übrigens doch eher eine Frage für das Mietrecht und nicht für das Baurecht.
Ich schütte ja auch nicht in jedes Loch einfach mal so etwas hinein - könnte ja z.B. der Müllschlucker sein;) (Tut mir leid, mußte mal sein.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 303.259 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
122.872 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.