ich frag mal beibaurecht hier- weil mietrecht da nicht ganz passt:in meinem badezimmer meiner mietwohnung habe ich erstmalig mehrere eimer wasser nach dem wischen unter die eingekachelten badewanne in die dort fehlende kachel-öffnung( kann es nicht besser beschhreiben- die sonstlose kachel, damit an die rohre unterhalb der wanne rankommt)gewischt- ich dachte dort sei ein siel. nun ist das ganze wasser beim mieter unter mir gelandet- die hausverwaltung behauptet nach besichtigung nun, die badewanne sei übergelaufen und das wasser durch die fliessen gelangt- was definitiv nicht stimmt. da ich keine haftpflicht habe, müßte ich nun für den schaden aufkommen--- aber muß denn das bad unterhalb der wanne nicht ordnungsgemäß isoliert sein und im zweifelsfall- sogar mal eine übergelaufene badewanne überstehen?? bitteum rat. es handelt sich selbstverständlich um einen altbau
-----------------
"wermelskirch"
wasserschaden
Schwer zu sagen.
Bei normalem Aufwischen (mit richtig nassem Lappen) wäre wahrscheinlich auch Wasser in die Zwischendecke gelangt, dass sich irgendwann beim Mieter darunter bemerkbar gemacht hätte. Aber wenn du gleich den ganzen Eimer reinschüttest ist das schon ein Ding :-) Solche Abflüsse im Boden sind vielleicht im Keller üblich aber in einem Stockwerk im Mietshaus doch eher nicht. Bei der Menge Wasser kann der VM schon davon ausgehen, dass eine Wanne übergelaufen sei. Glaubt man dir deine Geschichte nicht?
€wermelskirch: Du hast einige Eimer Wasser durch die Revisionsöffnung unter die Wanne geschüttet. Dort befindet sich auch das Abflußrohr der Wanne das in die Bodenentwässerung führt. Die Bodenentwässerung kann nicht kurzzeitig die Menge einiger Eimer Wasser aufnehmen, zumal wenn sie evtl. etwas verschmutzt oder verstopft ist.
Ein Badezimmer ist kein Schwimmbad, also nie wasserdicht. Nach meiner Meinung bist du haftpflichtig.
Im Übrigen: Wer keine Privathaftpflichtversicherung hat, handelt extrem leichtsinnig. Sie ist sehr preiswert (ca.€ 40,-bis 90,- im Jahr) und die wichtigste Versicherung, die es gibt.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
--- editiert vom Admin
also das hätte wahrscheinlich nicht mal die haftpflicht bezahlt..das ist schlicht schuldhaft..
also das kann teuer werden..
Und wäre übrigens doch eher eine Frage für das Mietrecht und nicht für das Baurecht.
Ich schütte ja auch nicht in jedes Loch einfach mal so etwas hinein - könnte ja z.B. der Müllschlucker sein;) (Tut mir leid, mußte mal sein.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
4 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten