Die naturliebende Bürgerin (mandantenarme aber erbreiche RAin) will auch ein Baugrundstück auf einer ehemaligen Rebenterrasse im Mischgebiet in ein angrenzenden Naturschutzgebiet eingliedern. Dazu besteht weder Rechtserfordernis noch politischer Wille. Die Bürgerin nimmt laufend aktiv an den städtischen Gremiensitzungen ohne Mandat teil und nimmt auch ihre Informationsrechte in der städtiehen verwaltung über Gebühr war. Manche bezeichnen sie als "Querulantin".
Die Eigentümer erhielten vom Gemeinderat fast einstimmig die Baugenehmigung
für das EFH auf der Lößterrasse, allerdings mit der Auflge ein Bodengutachten anfertigen zu lassen, um die Standfestigkeit abzusichern. Die Terrasse steht schon seit Römerzeiten...
Gegen diese Baugenehmigung wurde von der Bürgerin, die 200m weit entfernt wohnt, Einspruch und Widerspruch eingelegt. Auch die die Klage wurde wegen offensichtlicher Unbegründetheit abgewiesen.
Wie können die Eigentümer unter Beachtung der "Demokratiekosten" weitere Bauverzögerungen durch diese Bürgerin verhindern/vorbeugen?
willkürliche Widersprüche gegen Baugenehmigung
24. April 2008
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Frage vom 24. April 2008 | 17:39
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 6x hilfreich)
willkürliche Widersprüche gegen Baugenehmigung
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