Ich habe ein grundstück mit haus gekauft .
Im kuafvertrag steht eine person die lebenslages recht auf wohnen hat aber diese person zahlt keine miete , nebenkosten usw.
Vor ein paar monaten ist das haus teilweise abgebrannt , diese person lebt im diesen haus seit ca 8 monaten nicht mehr .
Besteht möglichkeit dass diese person das wohnrecht verliert ?
Bitte um erteilungs eines rates
Danke
Kann man ein Wohnrecht verlieren?
Verbaut?
Verbaut?
--- editiert vom Admin
ein wohnrecht kann nur dann gelöscht werden, wenn die betroffene person dies bei einem notar erklärt oder aber wenn die betroffene person verstorben ist.
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Löschung eines Wohnrechtes vor dem Notar erklären????
Das Wohnrecht kann gekündigt werden und nicht erst dann, wenn der Wohnrechtsinhaber verstorben ist, sonder der Wohnrechtsinhaber kann zu jeder Zeit sein Wohnrecht auflösen weil a) zu den Kindern zieht, b) in Altenheim geht oder c) auswandert etc.
Aber der Eigentümer kann das Wohnrecht nicht kündigen.
Es ist nicht gleichzusetzen mit Nießbrauch.
@Eirene113
Selbstverständlich ist ein Wohnrecht vergleichbar mit einem Nießbrauchrecht. Der Unterschied ist nicht die Kündbarkeit, sondern die Möglichkeit beim Nießbrauchrecht, dieses zu vermieten. Beim Wohnrecht ist nur eine Eigennutzung zulässig.
Ein dingliches Wohnrecht kann nicht gekündigt werden, sondern muss durch Erklärung gegenüber dem Notar gelöscht werden.
Durch einen Auszug aus welchem Grund auch immer wird das Wohnrecht nicht gelöscht. Der nhabe hat jederzeit die Möglichkeit, das Whnrecht wieder in Anspruch zu nehmen.
Die Mieterin meines Bruders hat ein Wohnrecht. Da die Dame ins Altenheim geht, wird dieses Wohnrecht seitens des Betreuers gekündigt. Dieses Wohnrecht ist nicht im Grundbuch eingetragen und braucht daher auch nicht beim Notar erklärt werden. Die Dame hat einen Mietvertrag, wo drin steht, das sie Wohnrecht hat.
--- editiert vom Admin
Hallo,
bisher kennt niemand den genauen Wortlaut aus dem Kaufvertrag. Im Erstbeitrag ist das nicht präzisiert.
Aus meiner Sicht ist eine konkrete und zutreffende Bewertung so gar nicht möglich.
Aus den Antworten lässt sich erkennen, dass hier unterschiedliche Voraussetzungen angenommen werden.
Also, ohne genaue Kenntnis der K-Vertrages und eventuell Grundbucheintrag, ist eine korrekte Beurteilung nicht möglich.
MfG
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"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich eine qualifizierte Äusserung im Laien-Forum !?!"
--- editiert vom Admin
was passiert mit wohnrecht , wenn das haus nicht mehr bewohnbar wird .
--- editiert vom Admin
Diese person ist nicht im grundbuch eingetragen nur im kaufvertrag was ändert wenn das haus man nicht mehr sanieren kann
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