Kann man ein Wohnrecht verlieren?

15. Mai 2007 Thema abonnieren
 Von 
joad
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Kann man ein Wohnrecht verlieren?

Ich habe ein grundstück mit haus gekauft .
Im kuafvertrag steht eine person die lebenslages recht auf wohnen hat aber diese person zahlt keine miete , nebenkosten usw.
Vor ein paar monaten ist das haus teilweise abgebrannt , diese person lebt im diesen haus seit ca 8 monaten nicht mehr .
Besteht möglichkeit dass diese person das wohnrecht verliert ?
Bitte um erteilungs eines rates
Danke

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1047
Status:
Praktikant
(986 Beiträge, 575x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
baghira
Status:
Praktikant
(550 Beiträge, 82x hilfreich)

ein wohnrecht kann nur dann gelöscht werden, wenn die betroffene person dies bei einem notar erklärt oder aber wenn die betroffene person verstorben ist.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

Löschung eines Wohnrechtes vor dem Notar erklären????
Das Wohnrecht kann gekündigt werden und nicht erst dann, wenn der Wohnrechtsinhaber verstorben ist, sonder der Wohnrechtsinhaber kann zu jeder Zeit sein Wohnrecht auflösen weil a) zu den Kindern zieht, b) in Altenheim geht oder c) auswandert etc.
Aber der Eigentümer kann das Wohnrecht nicht kündigen.

Es ist nicht gleichzusetzen mit Nießbrauch.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47592 Beiträge, 16825x hilfreich)

@Eirene113
Selbstverständlich ist ein Wohnrecht vergleichbar mit einem Nießbrauchrecht. Der Unterschied ist nicht die Kündbarkeit, sondern die Möglichkeit beim Nießbrauchrecht, dieses zu vermieten. Beim Wohnrecht ist nur eine Eigennutzung zulässig.

Ein dingliches Wohnrecht kann nicht gekündigt werden, sondern muss durch Erklärung gegenüber dem Notar gelöscht werden.

Durch einen Auszug aus welchem Grund auch immer wird das Wohnrecht nicht gelöscht. Der nhabe hat jederzeit die Möglichkeit, das Whnrecht wieder in Anspruch zu nehmen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

Die Mieterin meines Bruders hat ein Wohnrecht. Da die Dame ins Altenheim geht, wird dieses Wohnrecht seitens des Betreuers gekündigt. Dieses Wohnrecht ist nicht im Grundbuch eingetragen und braucht daher auch nicht beim Notar erklärt werden. Die Dame hat einen Mietvertrag, wo drin steht, das sie Wohnrecht hat.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-1047
Status:
Praktikant
(986 Beiträge, 575x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 463x hilfreich)

Hallo,

bisher kennt niemand den genauen Wortlaut aus dem Kaufvertrag. Im Erstbeitrag ist das nicht präzisiert.

Aus meiner Sicht ist eine konkrete und zutreffende Bewertung so gar nicht möglich.

Aus den Antworten lässt sich erkennen, dass hier unterschiedliche Voraussetzungen angenommen werden.

Also, ohne genaue Kenntnis der K-Vertrages und eventuell Grundbucheintrag, ist eine korrekte Beurteilung nicht möglich.
:wipp:

MfG

-----------------
"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich eine qualifizierte Äusserung im Laien-Forum !?!"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest123-1047
Status:
Praktikant
(986 Beiträge, 575x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
joad
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

was passiert mit wohnrecht , wenn das haus nicht mehr bewohnbar wird .

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest123-1047
Status:
Praktikant
(986 Beiträge, 575x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
joad
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Diese person ist nicht im grundbuch eingetragen nur im kaufvertrag was ändert wenn das haus man nicht mehr sanieren kann

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