wohnung nicht bezugsfertig,entschädigung?Wichtig!

19. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
guest-12325.10.2009 09:14:39
Status:
Schüler
(188 Beiträge, 25x hilfreich)
wohnung nicht bezugsfertig,entschädigung?Wichtig!

hallo,
steht uns eine gesetzliche entschädigung zu,wenn der einzugstermin nicht gehalten werden kann?
unsere eigentumswohnung sollte zum 1.11. fertig saniert sein.
verkäufer ist das geld wohl ausgegangen,sodas auch in unmittelbarer zukunft nicht mit einzug zu rechnen ist.
wie sieht die rechtslage aus?
bitte um antwort.
vielen dank
bvbblondi




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50313 Beiträge, 17602x hilfreich)

verkäufer ist das geld wohl ausgegangen
Wer soll dann die Entschädigung bezahlen?

Schadenersatz kommt nur dann in Frage, wenn der Verkäufer offiziell in Verzug gesetzt wurde. Auch dann ist die Durchsetzung oft schwierig.

Selbst, wenn ihr einen Rechtsanspruch auf Schadenersatz haben solltet, sehe ich Probleme dieses Schadenersatz tatsächlich zu bekommen.

Sollte der Verkäufer tatsächlich Insolvenz anmelden, dann ist der durch den verpäteten Fertigstellungstermin verursachte Schaden eher noch der geringere Anteil.

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#2
 Von 
guest-12325.10.2009 09:14:39
Status:
Schüler
(188 Beiträge, 25x hilfreich)

vielen dank für die antwort.
am 1.11.setzen wir ihn in verzug.
die ehefrau hat den vertrag mit unterschrieben und ist auch nicht unvermögend.
leider haben wir gestern erfahren,das vor uns auch 2 familien diese wohnung gekauft haben.durch die gleiche verfahrensweise wie jetzt bei uns,brachte er die familien dazu,vom vertrag zurückzutreten.auch jetzt "verkauft"er unsere wohnung per annonce schon weiter.
eine anzeige wegen betrug kommt wohl auch in frage!?
gruß
bvbblondi

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50313 Beiträge, 17602x hilfreich)

Ehrlich gesagt, würde ich an Eurer Stelle auch vom Vertrag zurücktreten.

Besser ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende.

Die Durchsetzung von Schadenersatz wird mühsam und der Erfolg ist auch bei Zahlungsfähigkeit des Vertragspartners nicht sicher.

Ob hier eine Betrugsanzeige etwas bringt, kann ich nicht sagen. Der Straftatbestand des Betruges setzt Vorsatz voraus. Unfähigkeit ist nicht als Betrug zu werten. Das Ganze riecht zwar förmlich nach Betrug, das heißt aber nicht, dass man ihn auch beweisen kann.

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