2mal GEZ für eine Wohnung?

9. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
msn514841-60
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
2mal GEZ für eine Wohnung?

Hallo.
Ich wohne in Italien. Bin aber in Regensburg gemeldet. In dieser Wohnung ist meine Firma. Diese bezahlt GEZ Gebühren. Nun habe ich ein Schreiben bekommen, dass ich ab 2015 GEZ nachzahlen soll. Muss man also für eine Wohnung 2x zahlen?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7212 Beiträge, 1514x hilfreich)

Beitragsservice heisst die Stelle, die Dir das Schreiben geschickt hat und es geht um den Rundfunkbeitrag.

Ich nehme an, an der Adresse sind Sie noch gemeldet? Als Zweitwohnsitz?! Man kann sich befreien lassen in so einem Fall.

Also:
Dem Beitragsservice einen Brief (Einschreiben) schicken mit
- verweis auf die Kundennummer der Firma
- Nachweis, dass es ein Zweitwohnsitz ist

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
msn514841-60
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe denen schon geschrieben, dass meine Firma GEZ bezahlt!
Ich bin dort gemeldet (Erstwohnsitz), da mein Bürgerbüro der Meinung ist, dass man im Ausland keinen Erstwohnsitz haben kann.?!?
Wie gesagt, für diese Wohnung bezahlt meine Firma schon Gebühren. Nun soll ich auch noch zahlen!

Hier das Schreiben der GEZ:
Vielen Dank für ihre Mitteilung.
Sie teilen uns mit, dass es sich um ein 2 Parteienhaus handelt.
Die obere Wohnung ist vermietet und im Untergeschoss befindet sich ihre Firma, wo sie manchmal übernachten.
Wir haben den Sachverhalt geprüft und festgestellt, dass sie unter der oben genannten Adresse melderechtlich angemeldet sind.
Bitte beachten Sie hierzu folgendes:
Inhaber einer Wohnung ist jede volljährige Personen, die dort wohnt. Als Inhaber sind auch Personen anzusehen, die nach dem Melderecht in der Wohnung gemeldet oder im Mietvertrag als Mieter genannt sind.
Aus den Informationen des Einwohnermeldeamtes geht jedoch hervor, dass sie Seit 8.2011 unter der Adresse gemeldet sind.
Für das Anmeldedatum haben wir das vorausgegangene Klärungsverfahren zur Ermittlung der Rundfunkbeitragsplicht, welches bis zum 31.12.2015 abgeschlossen war berücksichtigt.
Der monatliche Beitrag für eine Wohnung Beträgt 17, 50 Euro im Dreimonatszeitraum 52, 50 Euro. Bitte beachten Sie den aktuellen Kontostand: das Beitragskonto weist einschließlich 4.2019 einen offenen Betrag von € 700 auf bitte überweisen sie diesen Betrag und geben sie dabei die Beitragsnummer an.

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#4
 Von 
Dezent
Status:
Praktikant
(509 Beiträge, 176x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Ich nehme an, an der Adresse sind Sie noch gemeldet? Als Zweitwohnsitz?! Man kann sich befreien lassen in so einem Fall.



Das funktioniert nur, wenn auch die Hauptwohnung in Deutschland liegt und für diese ein Rundfunkbeitrag gezahlt wird.


Zitat (von msn514841-60):
In dieser Wohnung ist meine Firma. Diese bezahlt GEZ Gebühren.


Der Rundfunkbeitrag der für die Firma gezahlt wird, deckt die Betriebsstätte und die - wenn vorhanden - Kraftfahrzeuge ab. Nicht aber die private Wohnung, für die der Beitragsservice einen Rundfunkbeitrag haben möchte.

Zitat (von msn514841-60):
Nun habe ich ein Schreiben bekommen, dass ich ab 2015 GEZ nachzahlen soll.


Ganz bestimmt nicht, sofern es um eine Neuanmeldung geht. Da der erste Meldedatenabgleich grundsätzlich die Beitragspflicht bis einschließlich 2015 geklärt hat, wird maximal ab 2016 gefordert.

Zitat (von Flo Ryan):
Das für die Firma bezahlt wird ist das eine, deine private Beitragspflicht ist damit noch nicht erfüllt. Das geht nur andersrum, wenn der Firmensitz die Privatwohnung ist und der private Beitrag entrichtet wird.


Exakt!

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