ARD,ZDF Festsetzungsbescheid erhalten

17. April 2021 Thema abonnieren
 Von 
guest-12321.12.2023 18:03:11
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
ARD,ZDF Festsetzungsbescheid erhalten

Ahoj, auch ich habe ärger mit der "GEZ" ... allerdings sehe ich mich im Recht, da ich gegen die Forderung ordentlich widersprochen habe und auch die notwendige Befreiungen vorweisen kann. Am 11.08.2020 habe ich dem Jobcenter die Veränderung mitgeteilt, dass ich am 01 Okt. eine Anstellung habe, meine Leistungen wurden auch direkt zum 01.Okt.20 gestrichen, was bedeutet, dass kein Cent fliest in dieser Zeit. Also habe ich vorsorglich und weil ich noch einige Eus übrig hatte an die ARD,ZDF Firma 17,50 EUR für Oktober 2020 gezahlt. Dann kam die Zahlungsaufforderung, bisher habe ich exakt 3x widersprochen, nun kommt ein Festsetzungsbescheid und eine erneute Forderung für 11.2020, wo ich ebenfalls eine Befreiung der ARD, ZDF Firma vorliegen hab. Was kann ich noch tun, außer ständig Widerspruch einlegen gegen diese Firma, es wird auch immer teurer diese Angelegenheit.

Ich muss meinem Vorgänger Recht geben warum wird das in unserem Land alles geduldet, ich habe in verschiedenen EU-Länder gelebt ... Deutschland ist EIN EINMALIGES GEBÜHRENLAND!

Freue mich über eure Hilfe

Dankeschön :rock:

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32293 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von CaInaWo):
dass ich am 01 Okt. eine Anstellung habe,
Dann bist du beitragspflichtig ab Oktober 2020...
Widerspruch alleine hilft vermutlich nicht.
Zitat (von CaInaWo):
für 11.2020, wo ich ebenfalls eine Befreiung der ARD, ZDF Firma vorliegen hab
Wieso das? Welche Befreiungsgründe liegen denn ab 11/2020 vor?
War die Anstellung nur 1 Monat, im Oktober 2020?

Gebühren zahlst du nicht. Du zahlst einen Beitrag, wenn du einen Haushalt hast und keine Befreiungsgründe mehr vorliegen.
Aber viel zu viel Papier... da gebe ich dir Recht.

Vielleicht hat die Stelle A auch nicht mit der Stelle B kommuniziert.
Oder ein Automat verschickt die FS-Bescheide???

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
guest-12321.12.2023 18:03:11
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

sorry hab mich falsch ausgedrückt also meine Befreiung ging bis Sep.2020 den Beitrag für Okt habe ich vorsorglich am 11Sep überwiesen, weil ich das Geld noch über hatte und ich mein erstes Gehalt zum Ende Okt. beziehe, somit wurde ganz legitim Oktober 2020 bezahlt.... und ja meine Anstellung dauerte in der Tat ganze 20 Tage und eine Befreiung habe ich vom 01.11.2020 bis 31,03.2021 bestätigt von ARD, ZDF




-- Editiert von CaInaWo am 17.04.2021 19:30

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32293 Beiträge, 5678x hilfreich)

Also nochmal:
Du warst befreit wegen Hartz4...bis 30.9.2020
Dann begann dein Job, du hast für Oktober 2020 den Beitrag bezahlt.
Dann endete dein Job, du hast wieder Hartz 4 beantragt und erhalten. Vom 1.11. 2020 bis 31.3.2021.

Hast du die neue Bescheinigung vom JC und deinen Antrag auf Befreiung zum BS geschickt?

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
guest-12321.12.2023 18:03:11
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Hast du die neue Bescheinigung vom JC und deinen Antrag auf Befreiung zum BS geschickt?
Signatur:


Eine Befreiungsbestätigung von ARD, ZDF habe ich, oder was meintest du mit BS?

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32293 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von CaInaWo):
Eine Befreiungsbestätigung von ARD, ZDF habe ich, oder was meintest du mit BS?
BS ist der BeitragsService. Die Post mit der Befreiung von der Beitragspflicht kommt vom jeweiligen BS zB Norddeutscher Rundfunk. Gibt ja viele BS in D. Schau mal auf die Rückseite deines Bescheides.
Von ARD/ZDF bekommst du gar nichts.

Wir sagen noch GEZ, obwohl man nichts von der GEZ bekommt. Sogar google findet mit --gez-- das Richtige. ;)

Du kannst diese Befreiungsbestätigung nochmal per Post hinschicken zum BS.
Du kannst warten, ob das System erkennt, dass du ja auch für 11/2020 befreit bist.
Du kannst das auch per mail-Kontakt machen.
https://www.rundfunkbeitrag.de/
dort Kontaktformular
ich würde dann auswählen: eine Frage zu meinem Beitragskonto stellen
da kann man seine Nachricht eintragen...und auch die Befreiungsbestätigung als Scan anhängen.

Wenn du das alles nicht machst, meint das System, du hättest noch 17,50 Beitragsschulden. Weiter denkt das System vermutlich nichts.
Vielleicht verschickt das System noch weiterhin Papier...an dich :crazy:

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17282x hilfreich)

Die Post mit der Befreiung von der Beitragspflicht kommt vom jeweiligen BS zB Norddeutscher Rundfunk. Gibt ja viele BS in D. Nein - die Post kommt vom ARD-ZDF-Deutschlandradio-Beitragsservice in Köln. Mehr Beitragsservice gibt es nicht.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32293 Beiträge, 5678x hilfreich)

Au, ja. :sweat:
immer kommt das aus Köln und immer schickt man was noch Köln.

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#8
 Von 
guest-12321.12.2023 18:03:11
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Vielleicht verschickt das System noch weiterhin Papier...an dich


Ich habe nun schon 3x widerspruch eingelegt gegen diesen quatsch :augenroll: ..... was kann ich denn noch tun ohne das sich das zieht wie ein rattenschwanz... :???: noch einen 4 widerspruch????

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#9
 Von 
guest-12321.12.2023 18:03:11
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Du kannst diese Befreiungsbestätigung nochmal per Post hinschicken zum BS.
Du kannst warten, ob das System erkennt, dass du ja auch für 11/2020 befreit bist


Befreiung und Bestätigung von ARD, ZDF habe ich 3x inkl. Widerspruch verschickt...

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#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32293 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von CaInaWo):
noch einen 4 widerspruch????
NÖ.
Die (in Köln) ;) werden schon merken, dass du bezahlt hast und befreit warst.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120358 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Die (in Köln) werden schon merken, dass du bezahlt hast und befreit warst.

Ja, und der Osterhase legt die Eier persönlich ...



Zitat (von CaInaWo):
Dann kam die Zahlungsaufforderung,

Kein Bescheid oder so was?
War auf der Zahlungsaufforderung ein Rechtsbehelf / eine Belehrung drauf?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#12
 Von 
guest-12321.12.2023 18:03:11
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
War auf der Zahlungsaufforderung ein Rechtsbehelf / eine Belehrung drauf?


Auf der Rückseite steht "Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung (§80 Abs.2 Nr.1 VwGO) Dies bedeutet, dass der geschuldete Betrag auch dann gezahlt werden muss, wenn Widerspruch eingelegt worden ist" :schock:
Das Paradoxe, ganz mini klein unten im Fußzeile steht eine Gutschrift für den 10.2020 bis 12.2020, genau für den Monat der Forderung, dafür eine weitere Forderung für März und auch da habe ich eine Befreiung.
Die spinnen doch! :kotz:

Was auch neu ist früher konnte man die Beiträge mtl. bezahlen, ist nicht mehr möglich nur in der Mitte von drei Monaten, zum Ersten eines Quartals für drei Monate, halbjährlich im Voraus, zum Ersten eines jeden Jahres für zwölf Monate.

Leider reagiert die Verbraucherzentrale auf mein Anliegen nicht, somit habe ich einen weiteren Widerspruch geschrieben und Morgen ab die Post.





-- Editiert von CaInaWo am 19.04.2021 20:03

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#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120358 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von CaInaWo):
Was auch neu ist früher konnte man die Beiträge mtl. bezahlen,

Früher ... als das Fernsehen noch schwarz-weiß war ...



Zitat (von CaInaWo):
somit habe ich einen weiteren Widerspruch geschrieben und Morgen ab die Post.

Ich hoffe man hat die jeweils mit Zustellnachweis versendet?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12321.12.2023 18:03:11
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
BGB


Na klaro hab denen zum x-mal ein Päckchen gepackt schon mit Beleg.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32293 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von CaInaWo):
Leider reagiert die Verbraucherzentrale auf mein Anliegen nicht,
Was sollte sie denn tun?
Zitat (von CaInaWo):
somit habe ich einen weiteren Widerspruch geschrieben und Morgen ab die Post.
Nun ja. Dann wirst du zum W-Experten...
Zitat (von CaInaWo):
Die spinnen doch!
So würde ich das nicht ausdrücken. Evtl. ist deren Kommunikation nicht nur untereinander gestört?

ICH hätte gar nichts mehr gemacht, auch nicht auf den Osterhasen oder *Buntfernsehen* gewartet.

Ich hätte dem System noch Bedenk-und Bearbeitungszeit gewährt. :)
Irgendwann kommen der Textbausteine-verarbeitende Automat und der Widersprüche-lesende Mensch zueinander.
DANN kommt zwar keine Entschuldigung, aber der ersehnte Befreiungsbescheid.

Ganz klein im vielen Text findet sich dann.... ---so etwa hinter dem Datum des Befreiungszeitraums.befreit---


SO jedenfalls macht das die Truppe in Köln. Mehrfach. Immer mal wieder und immer für jeweils andere Personen.
Außerdem: Da du nachweislich in Kontakt mit dem BS bist, ist auch nicht zu erwarten, dass der BS einen *Vollstrecker* in die Bahn schickt...

p.s.
und für April bis--- X---machst du noch einmal das schöne Spiel? :???:

Signatur:

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