ARD-ZDF Beitragsservice

2. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
guest-12324.04.2023 11:28:31
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 2x hilfreich)
ARD-ZDF Beitragsservice

Eine Bekannte wohnt seit gut 4 Jahren getrennt alleine Bayern und ist arbeitslos.

Bis zur Trennung hat Ihr Mann die Rundfunkgebühren bezahlt

Unlängst Hat die Bekannte ein Schreiben von „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" erhalten indem steht daß für ihre Adresse bisher kein Beitragskonto auf ihren Namen besteht und sie diese Meldung nachzuholen hat.

Nun zu meinen Fragen


• Muß man den Rundfunkbeitrag zahlen, auch wenn man nicht Radio hört und kein TV anschaut?
(man kann ja heutzutage alle über das Internet machen)

Über hilfreiche Antworten danke ich.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Senior-Partner
(6080 Beiträge, 1322x hilfreich)

Zitat (von 123Lucy):
Muß man den Rundfunkbeitrag zahlen, auch wenn man nicht Radio hört und kein TV anschaut?
(man kann ja heutzutage alle über das Internet machen)


Ja. Und da Ihre Bekannte arbeitslos ist, besteht die Möglichkeit, sich von der Zahlung befreien zu lassen

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
guest-12324.04.2023 11:28:31
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 2x hilfreich)


@ cirius32832

Wie kann man diese Befreiung erwirken?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
amz621718-85
Status:
Schüler
(182 Beiträge, 17x hilfreich)

Zitat (von 123Lucy):
@ cirius32832

Wie kann man diese Befreiung erwirken?


Bescheinigung beim Arbeitsamt holen und dann einreichen. Vielleicht mal auf deren Homepage gucken..

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(29746 Beiträge, 5350x hilfreich)

Zitat (von 123Lucy):
und ist arbeitslos.
Welche Leistungen von welchem *Amt* bekommt sie und seit wann ? Nur arbeitslos zu sein, bringt noch keine Befreiung.
Zitat (von 123Lucy):
Wie kann man diese Befreiung erwirken?
Wenn sie als Arbeitslose Leistungen vom Jobcenter (Hartz 4/ALG 2/ jetzt Bürgergeld) bekommt, kann sie sich befreien lassen, auch rückwirkend.
Zitat (von 123Lucy):
man kann ja heutzutage alle über das Internet machen
Ja, richtig, und man kann sogar den Befreiungsantrag übers Internet finden.
https://www.rundfunkbeitrag.de/
Dort den Button Ermäßigung/Befreiung beantragen anklicken, ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben.

Sie braucht aber die Bescheinigung vom Amt/ Jobcenter. Diese hat sie mit jedem Bewilligungsbescheid über ALG2 mitgeschickt bekommen. Die müsste sie suchen oder nochmals vom JC ausstellen lassen.
Oder eben die Bewilligungsbescheide kopieren und zum BS schicken.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Dezent
Status:
Schüler
(497 Beiträge, 171x hilfreich)

Respekt!

Unsagender hätte man einen Betreff nicht wählen können...

Kann es sein das du dich nicht mal bemüht das deine Fragen eigeninativ mit Hilfe einer Suchmaschine zu beantworten?

Zitat (von 123Lucy):
Muß man den Rundfunkbeitrag zahlen, auch wenn man nicht Radio hört und kein TV anschaut?
(man kann ja heutzutage alle über das Internet machen)


Genau deshalb wurde der Rundfunkbeitrag 2013 ja von dem Innehaben klassischer Rundfunkgeräte gelöst.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16160 Beiträge, 5767x hilfreich)

Zitat (von 123Lucy):
man kann ja heutzutage alle über das Internet machen
Und weil man das über das I-Net machen kann ist das dann kein Radio hören oder Fernsehen mehr???
Egal, jeder Haushalt hat zu zahlen. Wie ja bereits auch geschrieben wurde kann man sich, unter verschiedenen Bedingungen, vom Beitrag befreien lassen.

Signatur:

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