Eine Bekannte wohnt seit gut 4 Jahren getrennt alleine Bayern und ist arbeitslos.
Bis zur Trennung hat Ihr Mann die Rundfunkgebühren bezahlt
Unlängst Hat die Bekannte ein Schreiben von „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" erhalten indem steht daß für ihre Adresse bisher kein Beitragskonto auf ihren Namen besteht und sie diese Meldung nachzuholen hat.
Nun zu meinen Fragen
• Muß man den Rundfunkbeitrag zahlen, auch wenn man nicht Radio hört und kein TV anschaut?
(man kann ja heutzutage alle über das Internet machen)
Über hilfreiche Antworten danke ich.
ARD-ZDF Beitragsservice
2. März 2023
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Frage vom 2. März 2023 | 08:46
Von
Status: Beginner (64 Beiträge, 2x hilfreich)
ARD-ZDF Beitragsservice
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#1
Antwort vom 2. März 2023 | 09:15
Von
Status: Senior-Partner (6080 Beiträge, 1322x hilfreich)
ZitatMuß man den Rundfunkbeitrag zahlen, auch wenn man nicht Radio hört und kein TV anschaut? :
(man kann ja heutzutage alle über das Internet machen)
Ja. Und da Ihre Bekannte arbeitslos ist, besteht die Möglichkeit, sich von der Zahlung befreien zu lassen
#2
Antwort vom 2. März 2023 | 09:42
Von
Status: Beginner (64 Beiträge, 2x hilfreich)
@ cirius32832
Wie kann man diese Befreiung erwirken?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 2. März 2023 | 12:37
Von
Status: Schüler (182 Beiträge, 17x hilfreich)
Zitat@ cirius32832 :
Wie kann man diese Befreiung erwirken?
Bescheinigung beim Arbeitsamt holen und dann einreichen. Vielleicht mal auf deren Homepage gucken..
#4
Antwort vom 2. März 2023 | 12:52
Von
Status: Unbeschreiblich (29746 Beiträge, 5350x hilfreich)
Welche Leistungen von welchem *Amt* bekommt sie und seit wann ? Nur arbeitslos zu sein, bringt noch keine Befreiung.Zitatund ist arbeitslos. :
Wenn sie als Arbeitslose Leistungen vom Jobcenter (Hartz 4/ALG 2/ jetzt Bürgergeld) bekommt, kann sie sich befreien lassen, auch rückwirkend.ZitatWie kann man diese Befreiung erwirken? :
Ja, richtig, und man kann sogar den Befreiungsantrag übers Internet finden.Zitatman kann ja heutzutage alle über das Internet machen :
https://www.rundfunkbeitrag.de/
Dort den Button Ermäßigung/Befreiung beantragen anklicken, ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben.
Sie braucht aber die Bescheinigung vom Amt/ Jobcenter. Diese hat sie mit jedem Bewilligungsbescheid über ALG2 mitgeschickt bekommen. Die müsste sie suchen oder nochmals vom JC ausstellen lassen.
Oder eben die Bewilligungsbescheide kopieren und zum BS schicken.
#5
Antwort vom 3. März 2023 | 07:39
Von
Status: Schüler (497 Beiträge, 171x hilfreich)
Respekt!
Unsagender hätte man einen Betreff nicht wählen können...
Kann es sein das du dich nicht mal bemüht das deine Fragen eigeninativ mit Hilfe einer Suchmaschine zu beantworten?
ZitatMuß man den Rundfunkbeitrag zahlen, auch wenn man nicht Radio hört und kein TV anschaut? :
(man kann ja heutzutage alle über das Internet machen)
Genau deshalb wurde der Rundfunkbeitrag 2013 ja von dem Innehaben klassischer Rundfunkgeräte gelöst.
#6
Antwort vom 3. März 2023 | 12:40
Von
Status: Weiser (16160 Beiträge, 5767x hilfreich)
Und weil man das über das I-Net machen kann ist das dann kein Radio hören oder Fernsehen mehr???Zitatman kann ja heutzutage alle über das Internet machen :
Egal, jeder Haushalt hat zu zahlen. Wie ja bereits auch geschrieben wurde kann man sich, unter verschiedenen Bedingungen, vom Beitrag befreien lassen.
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