ARD – ZDF Beitragsservice

26. Mai 2023 Thema abonnieren
 Von 
neu2023
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
ARD – ZDF Beitragsservice

Hallo, Ich wusste nicht in welche Kategorie das Thema hingehört. Meine Freundin hat ein Problem mit dem ARD – ZDF Beitrags Unternehmen. Sie lebte aus Beruflichen Gründen von 2009 – 2023 in einem anderen Bundesland und war auch da ordnungsgemäß Gemeldet gewesen und ihr wurden bis zum heutigen Tag via SEPA MANDAT die Beiträge von ihrem Konto immer wieder abgebucht. Sie ist im März 2023 aus Beruflichen Gründen in ein anderes Bundesland umgezogen. Sie ist immer noch beim gleichen Arbeitgeber, nur wurde Sie auf eine andere Stelle versetzt.
Nun bekam Sie Post von ARD – ZDF Beitragsservice, dass Sie angeblich 3 Jahre keine ARD – ZDF Beiträge gezahlt hätte. Wir haben direkt festgestellt, dass Sie seit März unter zwei Kundenummern geführt wird. Haben direkt Widerspruch eingelegt und die Sachlage schriftlich geschildert und gestern kam ein Brief von denen.
Dass man die Sachlage intern geprüft habe und dass immer noch ein Mitmieter unter dieser Beitragsnummer geführt wird und er immer noch in dieser Wohnung leben würde und dass Sie trotzdem den offenen betrag sofort ausgleichen müsste.
Diese Angaben entsprechen nicht der Wahrheit, die Wohnung steht seit dem Auszug leer und wird vom Eigentümer gerade ausgebaut und komplett saniert und mit der Nachbar Wohnung zusammengelegt.
Was können wir noch tun Außer nochmals Widerspruch gegen diese Forderungen einzulegen?! Da ihr ja nachweislich Jahre lang bis zum heutigen Tag die Beiträge von ihrem Bankkonto weiter abgebucht werden und man klar und deutlich nachweisen kann, dass man Sie seit ihrem Umzug unter zwei Kundennummern führt! Man versucht Sie hier dazu zwingen doppelt die Beiträge zu bezahlen und 3 jahre Rückwirkend beiträge einfordern will.


-- Editiert von User am 26. Mai 2023 07:54

-- Editiert von User am 26. Mai 2023 07:56

-- Editiert von Moderator topic am 26. Mai 2023 12:57

-- Thema wurde verschoben am 26. Mai 2023 12:57

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
amz621718-85
Status:
Schüler
(169 Beiträge, 16x hilfreich)

Wessen Beitragsnummer ist denn die 2. bzw warum zwei Nummern? Und wer wohnt denn unter der 2. Beitragsnummer?

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#2
 Von 
neu2023
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Das hat man uns nicht mitgeteilt. Wir haben denen geschrieben, dass ihr unter dieser Nummer via SEPA Mandat alle 3 Monate Beiträge abgebucht. Man hat ihr auch diesen Monat wieder beträge abbuchung unter der alten Beitragsnummer und jetzt nach dem Umzug führt man Sie unter einer zweiten Betragsnummer.

-- Editiert von User am 26. Mai 2023 08:22

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#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10177 Beiträge, 4108x hilfreich)

Hat Deine Freundin sich beim Beitragsservice denn auch umgemeldet, oder hat sie nur die neue Wohnung angemeldet?

Sie wie es aktuell ausschaut, scheint es, Letzteres zu sein, würde auch die zweite Beitragsnummer erklären.

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#4
 Von 
neu2023
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, dann kam ja die Rechnung von ca. 600,00 und bekam auch Sie die neue Beitragsnummer und dann ging der ganze ärger mit deren Forderungen los. Aber haben diesen Monat via SEPA lastschrift unter der alten nummer unter die sie jahre lang geführt wurde auch wieder abgebucht.

Wir können sämtliche Beitragszahlungen der letzten 10 Jahre die vom beitragsservice via SEPA Mandat von ihrem Konto abgebucht haben nachvollziehen und können beweisen das Sie die beiträge bezahlt hat. Daher können wir die Forderungen nicht nachvollziehen.


-- Editiert von User am 26. Mai 2023 13:56

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Dezent
Status:
Schüler
(479 Beiträge, 169x hilfreich)

Zitat (von neu2023):
Aber haben diesen Monat via SEPA lastschrift unter der alten nummer unter die sie jahre lang geführt wurde auch wieder abgebucht.

Wir können sämtliche Beitragszahlungen der letzten 10 Jahre die vom beitragsservice via SEPA Mandat von ihrem Konto abgebucht haben nachvollziehen und können beweisen das Sie die beiträge bezahlt hat. Daher können wir die Forderungen nicht nachvollziehen.


Die wesentliche Frage:

Für welche Wohnung wurde gezahlt. Für die eigene? Oder am Ende für eine andere, die man selbst gar nicht bewohnt hat?

Nur weil man Zahlungen leistet bedeutet das nicht, dass diese die eigene Beitragspflicht decken.

Ist die Freundin Inhaberin des Beitragskontos für das sie zahlt, oder hat sie in der Vergangenheit eventuell nur ein SEPA-Mandat zu einem Beitragskonto erteilt, dass auf den Namen einer anderen Person lief (z.B. Partner, WG-Mitbewohner, Elternteil)?

Wenn Inhaber des Beitragskontos eine andere Person war, hat die Freundin nur solange den eigenen Beitrag bezahlt wie beide Personen auch in einer gemeinsamen Wohnung gelebt haben.

Zitat (von neu2023):
Dass man die Sachlage intern geprüft habe und dass immer noch ein Mitmieter unter dieser Beitragsnummer geführt wird


Das spricht erstmal dafür, dass die vermeintlich eigene Beitragsnummer zu der man das SEPA-Mandat erteilt hat tatsächlich die Beitragsnummer eines (ggf. ehemaligen) Mitbewohners oder Mitbewohnerin war...

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(28243 Beiträge, 5144x hilfreich)

Man nimmt bei Umzügen seine Beitragsnummer grundsätzlich immer mit. Die ändert sich nicht, weder durch einen anderen AG noch durch ein anderes Bundesland. Es geht um den Beitrag für die Wohnung.

Zitat (von neu2023):
Ja, dann kam ja die Rechnung von ca. 600,00 und bekam auch Sie die neue Beitragsnummer
Was denn JA? Sie kann doch per Kontoauszug/Abbuchung belegen, dass sie mit ihrer ALTEN B-Nummer regelmäßig gezahlt hat.

Vermutlich hat sie sich nach dem Umzug im März 23 ---nicht beim BS-- mit neuer Adresse und ihrer alten Beitragsnummer (um) gemeldet.
Zitat (von neu2023):
Aber haben diesen Monat via SEPA lastschrift unter der alten nummer unter die sie jahre lang geführt wurde auch wieder abgebucht.
Wenn sie sich im März 23 nur bei der Meldebehörde (mit neuer Adresse) und leider nicht beim BS umgemeldet hat, dann ist das so.
Zitat (von neu2023):
Man versucht Sie hier dazu zwingen doppelt die Beiträge zu bezahlen und 3 jahre Rückwirkend beiträge einfordern will.
Nö, zwingen geht nicht. Deine Freundin kann es aufklären.

Wisst ihr, wie die 600,- Forderung sich errechnen? Hat der BS das in seinem Schreiben erklärt?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
neu2023
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Sie war in dieser alten wohnung von 2009 - märz 2023 gewohnt war auch da 100% gemeldet. Sie war verheiratet, der Ex mann wohnt seit über 4 jahren nicht mehr bei ihr. Die beitragszahlungen sind über ihr Konto gelaufen, hatten nie ein gemeinsames Konto, noch hatte er eine vollmacht über dieses Bankkonto. Als er ausgezogen ist bekam er eine eigene Beitragsnummer. ( Das ist mein aktueller Wissensstand)

Sie hatte sich hier beim einwohnermeldeamt angemeldet und hatte sich auch hier dann auch beim Betragsservice umgemeldet und dann kam die Rechnungen mit der neuen Beitragsnummer und wie schon erwähnt habe kam, wurde trotzdem via Sepa der beitrag abgebucht.

Dieser betrag von etwa 600,00 euro berechnet etwa die rückwirkend die Beiträge von den letzten 3 Jahre. Sie hatte bis zum Umzug nie von dem Beitragsservice Post erhalten.

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#8
 Von 
bostonxl
Status:
Master
(4889 Beiträge, 807x hilfreich)

Schwer nachzuvollziehen, aber eine mögliche Erklärung gibt es:

Der Ehemann hat bei seinem Umzug die "alte" Beitragsnummer angegeben, die damit seiner neuen Wohnung zugeordnet wurde. Weiterhin abgebucht wurde aber vom Konto der Freundin.

Nach dem Umzug der Freundin in das neue Bundesland hat sie sich entsprechend beim BS umgemeldet mit Angabe der vorherigen Adresse. Daraufhin hat sie eine natürlich eine neue Beitragsnummer erhalten und es ist aufgefallen, dass für die bisherige Adresse in den letzten drei Jahren keine Beiträge gezahlt wurden. Die sind dann nachzuzahlen.

Sollte es so sein, kann die Freundin die Beiträge von ihrem Ex-Mann einfordern.

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#9
 Von 
neu2023
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ist mir auch schon in dem Sinn gekommen, aber alle was mit der Wohnung und den Nebenkosten etc. zutun hatte ist immer über Sie und ihrem Konto gelaufen. Miete, Strom, Telefon, Internet, ARD ZDF Beiträge, Handyverträge, ihr Auto etc. Niemand ausser Sie hatte vollmachten ein SEPA Mandat zu autorisieren.

Sie hatte ja auch nach seinem Auszug bei denen schriftlich angegeben das er nicht mehr bei ihr Wohnen würde und die Beiträge wurden seither weiter von ihrem Konto normal abgebucht.

Ich vermute mal, dass die Mitarbeiter beim Beitragsservice. Damals intern fehler gemacht haben können oder aktuell denen ein Fehler unterlaufen ist.

Ist es möglich Rückwirkend sämtliche Beiträge die das beitragsunternehmen von ihrem Konto via SEPA Mandat abgebucht haben wieder zurückzufordern ?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
bostonxl
Status:
Master
(4889 Beiträge, 807x hilfreich)

Zitat (von neu2023):
Niemand ausser Sie hatte vollmachten ein SEPA Mandat zu autorisieren.
Hat sie ja auch getan ... in der alten Wohnung gegenüber dem Beitragsservice. Deshalb wurde ja auch weiter abgebucht.

Zitat (von neu2023):
Sie hatte ja auch nach seinem Auszug bei denen schriftlich angegeben das er nicht mehr bei ihr Wohnen würde und die Beiträge wurden seither weiter von ihrem Konto normal abgebucht.
Und? Das interessiert doch den Beitragsservice nicht, wer da ausgezogen ist.

Zitat (von neu2023):
Ich vermute mal, dass die Mitarbeiter beim Beitragsservice. Damals intern fehler gemacht haben können oder aktuell denen ein Fehler unterlaufen ist.
Nein, der Fehler würde dann beim Ex-Mann bzw. der Freundin liegen.

Zitat (von neu2023):
Ist es möglich Rückwirkend sämtliche Beiträge die das beitragsunternehmen von ihrem Konto via SEPA Mandat abgebucht haben wieder zurückzufordern ?
Sollte der Ex-Mann die alte Beitragsnummer in seiner neuen Wohnung angegeben haben, muss sie die Beiträge vom Ex-Mann zurückfordern, die sie "für ihn" gezahlt hat. Vom Beitragsservice gibt es nichts.

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#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(28243 Beiträge, 5144x hilfreich)

Zitat (von neu2023):
und hatte sich auch hier dann auch beim Betragsservice umgemeldet und dann kam die Rechnungen mit der neuen Beitragsnummer
Dann halte ich das für einen Fehler des BS.
Sie kann doch Nachweise vorlegen. Ob man seine Schreiben nun Widerspruch nennt oder anders--- man kann dem BS per Nachweis darlegen, wie es ist und man nichts schuldet.

-per Kontoauszug nachweisen, dass in den letzten 3 Jahren für 1 Wohnung regelmäßig der Beitrag abgebucht wurde.
-Nachweis per Kontoauszug, dass ab März 23 vom gleichen Konto noch 1 Beitrag (für neue Nummer) abgebucht wurde.
-Nachweis, dass sie seit März 23 beim EMA --UND-- beim BS mit neuer Adresse gemeldet ist.

Vom EMA hat sie als Nachweis eine Meldebescheinigung.
Welchen Nachweis hat sie für die Ummeldung beim BS? :???:

Wenn das SO ist, dann sollte sie KEINE NEUE Nummer bekommen haben, sondern für die jetzige Wohnung mit ihrer bisherigen Nummer den Beitrag zahlen.

Die 600,- für die letzten 3 Jahre sind mE dann keine Beitragsschulden.
Zu zahlen ist nur für 1 Wohnung 1 Beitrag ab März 23.
Zitat (von neu2023):
Sie hatte ja auch nach seinem Auszug bei denen schriftlich angegeben das er nicht mehr bei ihr Wohnen würde und die Beiträge wurden seither weiter von ihrem Konto normal abgebucht.
Egal. Der BS hat weiterhin 1 Beitrag für 1 Wohnung per SEPA von ihrem Konto abgebucht.
Zitat (von neu2023):
Ist es möglich Rückwirkend sämtliche Beiträge die das beitragsunternehmen von ihrem Konto via SEPA Mandat abgebucht haben wieder zurückzufordern ?
Warum das denn? Sie hat doch bis Ende Februar dort gewohnt, sie hat immer von ihrem Konto abbuchen lassen.

p.s. Ich habe das mehrmals für umgezogene Ausländer gemacht. Die verstanden das System logischerweise noch nicht. Der Schriftverkehr mit dem BS dauerte ca 6 Monate. Immer hin+her.


Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
bostonxl
Status:
Master
(4889 Beiträge, 807x hilfreich)

Zitat:
per Kontoauszug nachweisen, dass in den letzten 3 Jahren für 1 Wohnung regelmäßig der Beitrag abgebucht wurde.
Der Nachweis kann sich nur auf eine Beitragsnummer beziehen ... und ich gehe zu 99 % davon aus, dass der ExMann diese für seine neue Wohnung genutzt hat.

Damit sind Deine weiteren Ausführungen unzutreffend.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(28243 Beiträge, 5144x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Der Nachweis kann sich nur auf eine Beitragsnummer beziehen
Nö. Auf die erste/alte, aus der Zeit von 2009-2023.
Und ab März 23 auf die zweite/neue.
Zitat (von bostonxl):
Damit sind Deine weiteren Ausführungen unzutreffend.
Lassen wir doch den TE und seine Freundin klären und nachforschen, wer was tatsächlich gemacht, gemeldet, nachgewiesen hat.
Zitat (von neu2023):
Als er ausgezogen ist bekam er eine eigene Beitragsnummer. ( Das ist mein aktueller Wissensstand)
Das ist zu klären.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
neu2023
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Also ich habe da jetzt mal nachgefragt, Sie und ihr Ehemann waren ja über 10 Jahre verheiratet und er hatte aus beruflichen Gründen Jahre lang einen zweit Wohnsitz in einem anderen Bundesland gehabt und weil das pendeln zu teuer und aufwendig gewesen wäre.
Hatten Sie diese Wohnung zusätzlich angemietet und war auch angemeldet als zweit Wohnsitz, nur versuchen Sie jetzt Beiträge einzufordern. Rechtfertigen dass der ehemalige mitbewohner ( der exmann mit dem sie rechtskräftig in diesem zeitraum noch verheiratet war, wird nur als mitbewohner betitelt) ausgezogen wäre, was ja nicht stimmte. Er hatte nur woanders gearbeitet in der ehe.
Aber ab dem 1. November 2019 können sich Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner vom Rundfunkbeitrag für die Zweitwohnung befreien lassen, auch wenn sie bereits in ihrer Hauptwohnung vom Rundfunkbeitrag befreit sind, weil dort der Partner zahlt. Solche gesetzlichen Regelungen wurden zb. für Ehepaare, die für den Beruf eine Zweitwohnung am Arbeitsort unterhalten müssen eingeführt.

Sie hat eine rechtschutz versicherung und holt sich jetzt einen Anwalt.

-- Editiert von User am 27. Mai 2023 11:58

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
bostonxl
Status:
Master
(4889 Beiträge, 807x hilfreich)

Jetzt wird esnoch verworrener. Zuerst ist der Ex Mann vor vier Jahren ausgezogen, jetzt hat er nur woanders gearbeitet, es soll eine Zweitwohnung geben ... mit diesem Durcheinander ist nicht zu helfen.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
neu2023
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja das ist Chaos pur bei der. Schreibe das so einfach wie möglich jetzt.
Sie waren über 10 Jahre verheiratet. Beide sind Vollzeit berufstätig und beide haben auch wie es üblich ist zusammengelebt und waren beide in der Hauptwohnung angemeldet.
Da er schon in der ehe durch seinen Beruf viel pendeln musste und an verschiedenen Standorten seiner Firma arbeiten musste und unterschiedliche Arbeitszeiten hatte und das pendeln auf Dauer zu stressig und zu teuer und sehr zeitaufwendig wurde und ein Kind zusammen haben was schulpflichtig ist.
Konnten die nicht so leicht umziehen und es war nicht klar wie lange er Pendel musste und daher haben Sie sich entschlossen gehabt eine Zweitwohnung anzumieten und haben sie auch angemeldet gehabt.
Sie beide sind geschieden und leben seit einigen Jahren nicht mehr zusammen.
Jetzt erst nach dem Umzug als meine Freundin sich hier her versetzen lies, weil hier nach Jahren eine passende Planstelle frei wurde.
Bekam Sie die ein Rechnung von BS mit der neuen Nummer. Habe gestern mal bei der Bs Angerufen und die haben mir geschildert, dass Sie Jahre lang die Zahlungen geleistet hat und via SEPA Mandat auch abgebucht wurde.
Aber das Noch diese offenen Beträge der Zweitwohnung rückwirkend zahlen muss. So sind die die ca. 600,00 Euro entstanden.
Deswegen gibt es diese Zweite Beitragsnummer.
Sie bekam Jahre lang keine Rechnung, erst bis sie aus der ihrer alten Wohung ausgezogen ist.
Aber ab dem 1. November 2019 können sich Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner vom Rundfunkbeitrag für die Zweitwohnung befreien lassen, auch wenn sie bereits in ihrer Hauptwohnung vom Rundfunkbeitrag befreit sind, weil dort der Partner zahlt. Solche gesetzlichen Regelungen wurden zb. für Ehepaare, die für den Beruf eine Zweitwohnung am Arbeitsort unterhalten müssen eingeführt.

Das ist mein aktuelle wissensstand

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(28243 Beiträge, 5144x hilfreich)

Zitat (von neu2023):
nur versuchen Sie jetzt Beiträge einzufordern.
WAS GENAU schreibt der BS deiner Freundin? Du erzählst es immer ein wenig anders, aber WAS der BS schreibt--- ist unbekannt.
Er/sie konnte sich befreien lassen, wegen der geänderten Rechtslage zum 2.Wohnsitz-Beitrag. Dazu musste er/sie aber einen Befreiungsantrag beim BS stellen. DAS hat er/sie vermutlich in 2018 oder 2019 nicht gemacht. Ich meine, nun schließt sich der Kreis.
DU hast beim BS angerufen und DIR haben sie das erzählt? Dürfen diedn das???

Zitat (von neu2023):
Sie hat eine rechtschutz versicherung und holt sich jetzt einen Anwalt.
Das kann sie machen. Billiger wird es dadurch nicht.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Dezent
Status:
Schüler
(479 Beiträge, 169x hilfreich)

Ich bleibe bei folgender These:

Beitragskontoinhaber war der Ehemann.

Gezahlt wurde vom Beitragskonto der Ehefrau.

Der Ehemann ist hat sich umgemeldet, hat sein Beitragskonto "mitgenommen". Jegliche Beiträge die also von der Frau weiter gezahlt wurden bezogen sich auf die "neue Wohnung" des Ehemannes, der ja scheinbar einen Zweitwohnsitz angemeldet hatte. Vielleicht wurde dann sogar aus der bisherigen "einzigen Wohnung" (meldrechtlich) eine "Nebenwohnung" des Ehemannes, was die entsprechende Anrechnungen von Beitragszahlungen gemäß meines Gedankenganges manifestiert.

Für die eigene Wohnung wurde also von der Frau ab Auszug kein Beitrag mehr gezahlt, obwohl vom Girokonto abgebucht wurde.

Zitat (von neu2023):
Rechtfertigen dass der ehemalige mitbewohner ( der exmann mit dem sie rechtskräftig in diesem zeitraum noch verheiratet war, wird nur als mitbewohner betitelt) ausgezogen wäre, was ja nicht stimmte. Er hatte nur woanders gearbeitet in der ehe.


Hier reicht ein melderechtliches Ummelden, was dem Status des Ausziehens gleichkommt - zumindest bezüglich der Anrechnung der Beiträge.

Wo der Mann arbeitet weiß der Beitragsservice nicht. Aber er bekommt i.d.R. mit, wo sich jemand beim Einwohnermeldeamt anmeldet.

Zitat (von neu2023):
Sie hat eine rechtschutz versicherung und holt sich jetzt einen Anwalt.


Ändert an den Tatsachen auch nichts.

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