Abmeldung GEZ bei Abmeldung Wohnsitz Deutschland

7. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
AKFunland
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Abmeldung GEZ bei Abmeldung Wohnsitz Deutschland

Hallo liebe Forengemeinde,

Folgender Sachverhalt:

- Ich war Zeitsoldat bei der Bundeswehr im Rahmen der Wiedereingliederungsmaßnahmen habe ich ein Studium in Finnland aufgenommen.
- Offiziell bin ich zum 31.12.2008 aus dem Dienst ausgeschieden.
- Im Rahmen der Berufsförderung lebe und studiere ich schon seit August 2007 in Finnland.
- Ich habe aber meinen Wohnsitz in Deutschland beibehalten(damit auch weiterhin GEZ gezahlt), aufgrund Trennungsgeldzahlungen der Bundeswehr.
- Da die Zahlung der Übergangsgebührnisse letztmalig am 01.09.2010 stattfinden und ich auch weiterhin in Finnland verbleibe werde ich meinen Wohnsitz in Deutschland zu diesem Termin abmelden.

Meine Frage(n):

Kann ich mich bereits jetzt von der GEZ abmelden(zu Termin Ende September 2010)?
Muss ich die offizielle Formvorlage benutzen oder reicht ein formloses Kündigungsschreiben aus?
Welche Gründe muss ich angeben?
Werden meinen Eltern (mein deutscher Wohnsitz ist im Hause meiner Eltern) durch die GEZ belangt um für die Geräte zu bezahlen die nachwievor in meinen ehemaligen Räumen stehen.
Falls ja genügt es diese Geräte aus den Räumen zu entfernen und Sie z.B. auf den Speicher des Hauses zu verbringen, oder müssen die Geräte den Haushalt verlassen(meine Eltern zahlen bereits selbst GEZ für Radio und TV).
Muss ich überhaupt kündigen wenn ich nachweisliche keinen Wohnsitz mehr in Deutschland habe und im Ausland lebe?
Wie könnte mich die GEZ ggf. auf Zahlung verklagen wenn ich in Finnland lebe und somit nachweislich nicht einmal die Möglichkeit der Nutzung des öffentlich rechtlichen Netzes habe, und insbesondere da ich nachweislich hier in Finnland ähnliche Gebühren entrichte?


Besten Dank schon mal für eure Einschätzungen, sagt mir auch falls ihr glaubt ich sollte eine Frage an einen Anwalt stellen und gebt in diesem Fall bitte eure Einschätzung ab was für einen Einsatz ich in diesem Fall ausloben sollte.

Vielen Dank nochmals und Grüße aus Finnland

Andreas


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-- Editiert am 07.07.2010 11:32

-- Editiert am 07.07.2010 11:43

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1000x hilfreich)

Hallo,
wenn es nach wie vor deine Wohnung bleibt, solltest du die Geräte besser im Keller der Eltern aufbewahren. Sie können mehrere Geräte haben, müssen jedoch nur ein FS und ein Radio anmelden - also wie bisher auch!
Du kannst dich jederzeit zum nächsten Monat abmelden! Diese Abmeldung bitte unbedingt mit Einschreiben und Rückschein! (Die Post in Bocklemünd ist nicht so zuverlässig und bisweilen kommen Abmeldungen bei der GEZ nicht an!)
Zur Abmeldung ist das Abmeldeformular sehr Ratsam (auch im Internet erhältlich).
Dein Auslandsaufenhalt allein entbindet dich nicht von der Zahlung der GEZ-Gebühren! Entscheident ist, das in deiner Wohnung empfangsbereite Geräte standen bzw. du dich nicht abgemeldet hast. Kommst du nach Jahren wieder nach Deutschland zurück, kann und wird die GEZ (bzw. die Rundfunkanstalt) ihre Forderungen geltend machen!
Abmeldungen sind rückwirkend nicht möglich! Sondern nur für die Zukunft!

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12312.07.2010 09:57:46
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 119x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
gabimaus
Status:
Praktikant
(903 Beiträge, 705x hilfreich)

Entsorgen... Verkaufen. Belge anfügen an die Abmeldung.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Jenso1976
Status:
Schüler
(355 Beiträge, 147x hilfreich)

quote:
Entscheident ist, das in deiner Wohnung empfangsbereite Geräte standen


Entscheident ist ob empfangsbereite Geräte vorhanden sind, ob diese im Keller, auf dem Speicher, in der Garage oder der Gartenlaube stehen, ist egal.

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-- Editiert am 08.07.2010 11:22

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12309.07.2010 09:50:18
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 87x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
gabimaus
Status:
Praktikant
(903 Beiträge, 705x hilfreich)

Ach, der TE hat also Gebühren bezahlt obwohl er noch nie ein Empfangsgerät hatte?
@Deppen... bezieh wir uns in Zukunft lieber immer auf den Fragesteller (TE),
sonst wird es eine "unendliche Geschichte".

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2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12309.07.2010 09:50:18
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 87x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
gabimaus
Status:
Praktikant
(903 Beiträge, 705x hilfreich)

Ja Deppen du hast dich erkannt.

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12309.07.2010 09:50:18
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 87x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Max.Power
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 60x hilfreich)

quote:
Kann ich mich bereits jetzt von der GEZ abmelden(zu Termin Ende September 2010)?

Ja, natürlich.
quote:
Muss ich die offizielle Formvorlage benutzen oder reicht ein formloses Kündigungsschreiben aus?

Du kannst beide Möglichkeiten nutzen, wichtig ist allerdings, dass die Kündigung als Einschreiben mit Rückschein verschickt wird.
quote:
Welche Gründe muss ich angeben?

Wegzug ins Ausland. Am besten eine Kopie von der Abmeldung beim Einwohnermeldeamt beifügen, sonst glauben die das nicht.
quote:
Werden meinen Eltern (mein deutscher Wohnsitz ist im Hause meiner Eltern) durch die GEZ belangt um für die Geräte zu bezahlen die nachwievor in meinen ehemaligen Räumen stehen.

Wenn Du Deinen deutschen Wohnsitz abmeldest, kannst Du keine Geräte zum TV-Empfang bereithalten. ;)
quote:
Falls ja genügt es diese Geräte aus den Räumen zu entfernen und Sie z.B. auf den Speicher des Hauses zu verbringen, oder müssen die Geräte den Haushalt verlassen(meine Eltern zahlen bereits selbst GEZ für Radio und TV).

Klar kann so machen. Die Eltern sollten dann angeben das es sich um ihre Zweitgeräte handeln.
quote:
Muss ich überhaupt kündigen wenn ich nachweisliche keinen Wohnsitz mehr in Deutschland habe und im Ausland lebe?

Sicher ist sicher.
quote:
Wie könnte mich die GEZ ggf. auf Zahlung verklagen wenn ich in Finnland lebe und somit nachweislich nicht einmal die Möglichkeit der Nutzung des öffentlich rechtlichen Netzes habe, und insbesondere da ich nachweislich hier in Finnland ähnliche Gebühren entrichte?

Die warten bis Du wiederkommst und drangsalieren solange Deine Eltern. Btw. gibt es auch in Finnland Sat-Empfang worüber man notfalls deutsches Fernsehen empfangen könnte. ;)



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"Im Land der Denker und Dichter sind die Amtsstuben Orte verbaler Exzesse."

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
DerRaecher
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 439x hilfreich)

Im Ausland ist der Empfang von deutschem Rundfunk aber nicht gebührenpflichtig.

Also: Abmelden der Wohnung, Abmelden bei der GEZ, wenn die dort unbedingt wissen wollen, was mit den Geräten geschehen ist, dann kann man die ja auch mitgenommen haben ins Ausland.
Damit sollte das Thema auch erledigt sein.

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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12312.07.2010 09:57:46
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 119x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
AKFunland
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Guten Morgen liebe Forengemeinde,

besten Dank für die vielen kompetenten und zum Teil auch sehr ausführlichen Antworten.

Ihr habt mir wirklich sehr geholfen, nochmals vielen Dank an euch alle und liebe Grüße aus Finnland.

Andreas



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2x Hilfreiche Antwort

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