Abmeldung

11. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
Gast1984
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 15x hilfreich)
Abmeldung

Hallo,
meine Abmeldung wurde leider nicht akzeptiert. Durch meine eigene Dummheit möchte GEZ jetzt noch Geld von mir haben.
Kann ich bei einer "nachträglichen" Kündigung mein Geld einbehalten oder muss ich zahlen?

Vielen Dank und viele Grüße

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11 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119108 Beiträge, 39683x hilfreich)

quote:
meine Abmeldung wurde leider nicht akzeptiert.

Aus welchem Grund denn?

Kündigungen sind oft auch wirksam wenn sie der andere nicht akzeptieren möchte.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Gast1984
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 15x hilfreich)

Ich habe keinen akzeptablen Grund angegeben und auf ein folgendes Schreiben leider nicht reagiert...

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119108 Beiträge, 39683x hilfreich)

Gibt es für die GEZ überhaupt akzeptable Abmeldegründe?
:devil:



Welche Grund hast du denn genau angegeben und was stand in dem Schreiben das folgte?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

4x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Gast1984
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 15x hilfreich)

Mein Grund war Auszug. Ich war nicht informiert, dass ich angeben muss, was mit meinen Geräten passiert.
Im Schreiben stand, dass meine Kündigung nicht greift und dass ich angeben soll, was mit meinen Geräten passiert ist.
Ich war schlichtweg uninformiert und dumm und meinte, dass geht die halt nichts an und habe nicht drauf reagiert.
ich weiß, eigene Schuld. Weiß auch, dass ich nachzahlen muss, dachte nur, es gäbe vielleicht noch ein Schlupfwinkel...;)

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119108 Beiträge, 39683x hilfreich)

Tja, das mit dem lässt sich nicht so einfach wegdisskutieren.
Auf eine Begründung der Abmeldung haben sie leider einen Anspruch.

In der Regel reicht es, wenn man sagt 'Gerät über örtlichen Entsorger den Wertstoffkreislauf bestimungsgemäß nachweislos zugeführt, Ersatzbeschaffung ist nicht erfolgt, weitere Geräte werden nicht mehr bereit gehalten'.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Gast1984
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 15x hilfreich)

Guten Morgen.
Ich habe "die Geräte einer dritten Person überlassen..."
Wird akzeptiert, oder?

-----------------
""

3x Hilfreiche Antwort


#9
 Von 
Gast1984
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 15x hilfreich)

Angeblich nicht. Laut Verbraucherzentrale Niedersachsen ist das rechtens, dass man die nicht angeben muss

"Richtige Begründung:

Mein Fernseher/Radio ist defekt. Ich habe es entsorgt.

Ich habe mein Fernseher/ Radio an einen Dritten verschenkt oder verliehen oder verkauft.
(Der oder die Dritte müssen nicht angegeben werden!!!)


Ich bin mit meinem Lebensgefährten zusammengezogen. Meine Geräte habe ich nicht mehr. Diese sind entsorgt.

Ich bin in eine WG gezogen. Ich habe dort keine eigenen Geräte mehr. Meine Geräte sind jetzt bei einem Dritten untergestellt.


Meine Eltern ziehen in ein Alten- bzw. Pflegeheim. Dort haben sie ein Radiogerät, aber kein Fernseher mehr. Dieses ist an einen Dritten verschenkt.

Ich habe das Empfangsteil meines Fernsehers fachgerecht ausbauen lassen. Nachweis liegt anbei.

Aus Diebstahlssicherungsgründen habe ich Fernseher/ Radio aus meiner FeWo geschafft und bei einem Dritten untergestellt."


3x Hilfreiche Antwort


#11
 Von 
Gast1984
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 15x hilfreich)

:)

Vielen Dank für die schnelle Hilfe an alle!!!

3x Hilfreiche Antwort

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