Abmeldung beim Beitragsservice – Notwendige Dokumente

4. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
HPA123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Abmeldung beim Beitragsservice – Notwendige Dokumente

Hallo,

wie sind eigentlich die Regelungen bei der Abmeldung beim Beitragsservice? Ist man rechtlich verpflichtet, eine Abmeldung (Meldebescheinigung) vom zuständigen Einwohnermeldeamt vorzulegen, oder reicht auch eine Bestätigung des Vermieters, dass das Mietverhältnis zu einem bestimmten Termin beendet wird/wurde und der Wohnsitz nicht mehr existiert?

Und wie ist es bei einer Wohnsitzummeldung? Ist hier eben eine Abmeldung (Meldebescheinigung) vom zuständigen Einwohnermeldeamt vorzulegen, oder reicht ggf. die Anmeldung (Meldebescheinigung) vom neuen Wohnsitz und dazu die Bestätigung des Vermieters über die Aufgabe des alten Wohnsitzes? Bezahlt habe ich durchgehend seit vielen Jahren für diesen Wohnsitz.

Vielen Dank für die Infos.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von HPA123):
eine Abmeldung (Meldebescheinigung) vom zuständigen Einwohnermeldeamt vorzulegen,
Wenn du weiterhin in Deutschland wohnst, brauchst du dich nicht ABmelden. Es genügt eine Ummeldung. Also am neuen Wohnort in D bei der Meldestelle melden.

Dem BS die Adresse des neuen Wohnsitzes mitteilen.

Oder hier alles ablesen, was in welchem Fall zu tun ist.
https://www.rundfunkbeitrag.de/

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#2
 Von 
Dezent
Status:
Praktikant
(508 Beiträge, 175x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wenn du weiterhin in Deutschland wohnst, brauchst du dich nicht ABmelden. Es genügt eine Ummeldung. Also am neuen Wohnort in D bei der Meldestelle melden.

Dem BS die Adresse des neuen Wohnsitzes mitteilen.


Korrekt.

Wenn du allerdings in eine Wohnung ziehst, die bereits angemeldet ist, kommt dann doch die Abmeldung zum tragen.

Eine Meldebescheinigung brauchst du nicht, wenn du dich an die gesetzlichen Fristen hälst (Abmeldung zum Folgemonat der Mitteilung). Wenn du also zum 01.01.2020 umziehst, und das noch in 12.2019 spätestens mitteilst.

Meines Wissens nach akzeptiert der Beitragsservice unter gewissen Umständen aus Kulanzgründen auch rückwirkende Abmeldungen. Hierzu wird dann allerdings zwingend die Meldebescheinigung verlangt.

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#3
 Von 
HPA123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn du allerdings in eine Wohnung ziehst, die bereits angemeldet ist, kommt dann doch die Abmeldung zum tragen.

Warum ist das so?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von HPA123):
Warum ist das so?
Weil du sonst in dieser neuen Wohnung auch zur Zahlung des Beitrags verpflichtet bist.
Das System sucht nicht heraus, ob für diese Wohnung bereits ein Beitrag gezahlt wird. Der BS fragt dich auch nicht, wie das in dieser Wohnung ist. Der BS verlangt den Beitrag.

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