Hallo,
wie sind eigentlich die Regelungen bei der Abmeldung beim Beitragsservice? Ist man rechtlich verpflichtet, eine Abmeldung (Meldebescheinigung) vom zuständigen Einwohnermeldeamt vorzulegen, oder reicht auch eine Bestätigung des Vermieters, dass das Mietverhältnis zu einem bestimmten Termin beendet wird/wurde und der Wohnsitz nicht mehr existiert?
Und wie ist es bei einer Wohnsitzummeldung? Ist hier eben eine Abmeldung (Meldebescheinigung) vom zuständigen Einwohnermeldeamt vorzulegen, oder reicht ggf. die Anmeldung (Meldebescheinigung) vom neuen Wohnsitz und dazu die Bestätigung des Vermieters über die Aufgabe des alten Wohnsitzes? Bezahlt habe ich durchgehend seit vielen Jahren für diesen Wohnsitz.
Vielen Dank für die Infos.
Abmeldung beim Beitragsservice – Notwendige Dokumente
4. Dezember 2019
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Frage vom 4. Dezember 2019 | 19:00
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Abmeldung beim Beitragsservice – Notwendige Dokumente
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#1
Antwort vom 4. Dezember 2019 | 20:10
Von
Status: Unbeschreiblich (29752 Beiträge, 5351x hilfreich)
Wenn du weiterhin in Deutschland wohnst, brauchst du dich nicht ABmelden. Es genügt eine Ummeldung. Also am neuen Wohnort in D bei der Meldestelle melden.Zitateine Abmeldung (Meldebescheinigung) vom zuständigen Einwohnermeldeamt vorzulegen, :
Dem BS die Adresse des neuen Wohnsitzes mitteilen.
Oder hier alles ablesen, was in welchem Fall zu tun ist.
https://www.rundfunkbeitrag.de/
#2
Antwort vom 5. Dezember 2019 | 05:27
Von
Status: Schüler (497 Beiträge, 171x hilfreich)
ZitatWenn du weiterhin in Deutschland wohnst, brauchst du dich nicht ABmelden. Es genügt eine Ummeldung. Also am neuen Wohnort in D bei der Meldestelle melden. :
Dem BS die Adresse des neuen Wohnsitzes mitteilen.
Korrekt.
Wenn du allerdings in eine Wohnung ziehst, die bereits angemeldet ist, kommt dann doch die Abmeldung zum tragen.
Eine Meldebescheinigung brauchst du nicht, wenn du dich an die gesetzlichen Fristen hälst (Abmeldung zum Folgemonat der Mitteilung). Wenn du also zum 01.01.2020 umziehst, und das noch in 12.2019 spätestens mitteilst.
Meines Wissens nach akzeptiert der Beitragsservice unter gewissen Umständen aus Kulanzgründen auch rückwirkende Abmeldungen. Hierzu wird dann allerdings zwingend die Meldebescheinigung verlangt.
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#3
Antwort vom 5. Dezember 2019 | 22:52
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wenn du allerdings in eine Wohnung ziehst, die bereits angemeldet ist, kommt dann doch die Abmeldung zum tragen.
Warum ist das so?
#4
Antwort vom 6. Dezember 2019 | 10:57
Von
Status: Unbeschreiblich (29752 Beiträge, 5351x hilfreich)
Weil du sonst in dieser neuen Wohnung auch zur Zahlung des Beitrags verpflichtet bist.ZitatWarum ist das so? :
Das System sucht nicht heraus, ob für diese Wohnung bereits ein Beitrag gezahlt wird. Der BS fragt dich auch nicht, wie das in dieser Wohnung ist. Der BS verlangt den Beitrag.
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