Abmeldung - um einen Tag vertan

13. November 2014 Thema abonnieren
 Von 
peterpan.11
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 4x hilfreich)
Abmeldung - um einen Tag vertan

Hallo allerseits,

ich war bis zum 31.08. bafög empfänger und demenstprchend befreit (alles rechtzeitig angegeben.
Seit 2011 wohne ich mit meiner Freundin zusammen. Seit 2013 sind beide angemeldet, bzw ich war bafög empfänger und befreit und meine freundin zahlt seit dem 1.1.13... nun habe ich eine zahlungsaufforderung für die zeit seit dem 31.08. bekommen und habe mich abgemeldet und folgende Fehler gemacht:

1. habe ich meine wohnung zum 01.09.2014 abgemeldet, da ich die Formulierung "Die vollständige Abmeldung der Wohnung/en erfolgt zum" falsch verstanden habe und nicht 31.08. geschrieben habe
2. bezahlt meine freundin ja bereits seit 1.1.13 und somit theoretisch für den haushalt, so dass ich meine wohnung wohl zum 1.1.13 hätte abmelden müssen...

nun habe ich eine bescheinigung bekommen dass mein konto zum 30.09.14 abgemeldet wurde und ich noch 17,98 als offenen betrag nachzahlen muss... ein telefongespräch mit der hotline hätte ich mir natürlich besser mal geschenkt, da dort eh keine hilfe oder kulanz zu erwarten ist...

meine frage: muss ich nun die 17,98 zahlen, obwohl für den haushalt bereits für den gesamten zeitraum stets von meiner partnerin gezahlt wurde? oder gibt es doch noch einen weg darum rumzukommen...

danke für eure/ihre hilfe!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119146 Beiträge, 39687x hilfreich)

Der Haushalt Deiner Freundin (und die entsprechende Zahlung) hat nichts damit zu tun, das für Deine Wohnung gezahlt werden muss.



quote:<hr size=1 noshade>oder gibt es doch noch einen weg darum rumzukommen... <hr size=1 noshade>

Man könnte mit Irrtum argumentieren und einen korrigierte Abmeldung senden, wenn es einen entsprechenden Nachweis gäbe, das Du ab dem 01.09 die Wohung gar nicht mehr genutzt hast.

Aber fraglich, ob das zum Erfolg führen würde ...





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
peterpan.11
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 4x hilfreich)

moment mal - wir führen beide seit 2011 einen gemeinsamen haushalt, wohnen an der gleichen adresse und jetzt ist es trotzdem so dass "Der Haushalt Deiner Freundin (und die entsprechende Zahlung) hat nichts damit zu tun, das für Deine Wohnung gezahlt werden muss."

?!

Ich dachte pro Haushalt muss nur noch eine Person zahlen. Selbst bei WG's ist das doch so!?

Jetzt verstehe ich nur noch Bahnhof...

Trotzdem danke...

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119146 Beiträge, 39687x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>habe ich meine wohnung zum 01.09.2014 abgemeldet, <hr size=1 noshade>

Deine Wohnung hat nichts mit der Wohnung zu tun in dem Du den Haushalt mit deiner Frundin hast...





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

3x Hilfreiche Antwort

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