Hallo zusammen,
Person A hat bei der GEZ Schulden angesammelt und diese mit einer monatlichen Rate abgetragen. Dazu war die Person arbeitslos, hat ALGII bekommen und war zumindest bis 01/13 befreit.
2011 ist Peron A zu Person B in eine andere Stadt gezogen und hat sich umgemeldet. Person B zahlte bereits GEZ und Person A hat weiterhin die Schulden abgetragen die vorher angesammelt wurden. Eine Abmeldung wurde hier nun leider nicht getätigt da Person A weiterhin ALGII bekam und ehrlicherweise nicht daran gedacht hat.
2018 bekommt A ein Schreiben in dem man 845,28€ fordert für den Zeitraum 02/2013-07/2018. Rechnet man die Aufstellung durch und berücksichtigt den Umzug im April 2011 stellt sich das Ganze eher so dar als hätte A mit den Ratenzahlungen ein Guthaben von 322,20€ angesammelt.
A schreibt diesen Sachverhalt an die GEZ und fordert gleichzeitig die Auszahlung des Guthabens. Im Oktober 2018 kommt dann die Antwort, dass man das Konto rückwirkend abgemeldet habe und nun noch eine Forderung über 91,34 € offen wäre. Ein Datum zu welchem die Abmeldung nun erfolgt sein soll ist nicht genannt und A geht davon aus, dass dies zum Umzugstermin wäre.
Da aus dem Schreiben nicht ersichtlich ist woher der Betrag nun kommt und die vorher erhaltene Aufstellung das so auch nicht zeigt, fordert A eine plausible Aufstellung oder eben Zahlung des Guthabens.
Januar 2019 kommt die neue Aufstellung aus der ersichtlich ist, dass die Gebühren für den Zeitraum 02/13 bis 12/14 noch gefordert werden und damit die Summe von 91,34€ als Differenz zustande kommt.
Nun die Frage, da vorher kein Datum zur Abmeldedung genannt wurde, kann A weiterhin auf der Auszahlung bestehen mit der Begründung das man keinen Termin genannt hat und davon auszugehen sei das die Abmeldung zum Umzugstermin erfolgt sei? Ein Nachweis über den Umzug kann ja erbracht werden und abgesehen davon, arbeite die GEZ mit den EMA zusammen.
Danke fürs Feedback!
Abmeldung/Nachforderung/Guthaben
Gebühren zahlen?
Gebühren zahlen?
Das war richtig. Für Schuld-Abtragung kann man keine Abmeldung machen. Aber man erhält ohne Befreiungsantrag eben keine Befreiung.ZitatPerson A hat weiterhin die Schulden abgetragen die vorher angesammelt wurden. :
Das war auch richtig.ZitatPerson B zahlte bereits GEZ :
Kannst du das mal rechnereisch darstellen?Zitatals hätte A mit den Ratenzahlungen ein Guthaben von 322,20€ angesammelt. :
Wenn du ausrechnen kannst, dass 322,20 Guthaben entstanden sind, kannst du die 91,34 Forderung sicher auch auf die Monate aufdröseln.Zitatdass man das Konto rückwirkend abgemeldet habe und nun noch eine Forderung über 91,34 € offen wäre. :
Zu dieser Zeit galt der monatl. Beitrag in Höhe von 17,98. Es hätten 413,54 gezahlt werden müssen.ZitatZeitraum 02/13 bis 12/14 :
Kann A machen.Zitatkann A weiterhin auf der Auszahlung bestehen :
Die Forderung von 91,34 wird dadurch nicht entfallen.
Also die Aufrechnung hat die GEZ nun selbst geschickt, sprich einen Kontoauszug aus dem klar hervorgeht, dass zum 03.08.16 ein Guthaben von 82,20€ auf dem Konto von A stehen. Hier mal im Überblick:
01.09.16 - 01.08.18 Ratenzahlungen zu je 10€/Monat (insgs. 240 €)
02.2013 - 12.2014 neue Gebühren von 413,54€
01.2015 - 03.2015 neue Gebühren 53,54€
04.2015 - 12.2015 neue Gebühren 157,50 €
01.2016 - 12.2016 neue Gebühren 210,00 €
01.2017 - 07.2018 neue Gebühren 332,50 €
Das zusammen macht eine Forderung von 845,28 € der GEZ aus die von A schriftlich abgelehnt wurde mit dem Hinweis des Umzugs zu B in 2011.
Bei einer Rückwirkenden Abmeldung ab 2011 als A umgezogen ist kommen hier daher 322,20 € Guthaben raus!
Wie bereits erwähnt hat die GEZ zwar eine rückwirkende Abmeldung bestätigt jedoch nicht den Termin zu welchem diese erfolgt ist in dieser Bestätigung genannt.
Aus dem neuen Kontoauszug ist jedoch ersichtlich, dass dies scheinbar erst zu 01.2015 erfolgt ist und nicht 2011 und daher die 91,34€ als Forderung raus kommen.
Die Frage ist nun eigentlich kann A sich auf das Schreiben mit der rückwirkenden Abmeldebestätigung beziehen und davon ausgehen diese sei bereits zu 2011 erfolgt als er umgezogen ist und daher sein Guthaben fordern oder muss er akzeptieren das die Abmeldung erst zu 2014 gemacht wurde und damit den Rest noch zahlen?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Alle neuen Gebühren machen in Summe 1.167,08 € aus.
Abzüglich der gezahlten Raten in Höhe von 240,- € bleiben 927,08€ als offene Forderung.
Ich kann kein Guthaben von 322,20 € finden.
Was inzwischen bezahlt wurde, steht dort auch nicht.
Hat A denn inzwischen die Bescheinigung über Alg2-Bezug und den Befreiungsantrag hingeschickt?
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
14 Antworten
-
3 Antworten
-
7 Antworten
-
9 Antworten
-
4 Antworten